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Gastronomiegroßmarkt an der Siemensstraße

gebietDie Firma Hamberger Großmarkt, die ihren Hauptsitz in München hat, plant nördlich der Siemensstraße einen Gastronomiegroßmarkt zu errichten. Das Grundstück hierfür hat sie bereits erworben. Von der Siemensstr. 27-49 – das ist von gegenüber der Siemensstraße 5 bis gegenüber dem Eingang der James-Krüss-Schule – reicht das Grundstück. Die noch in Planung befindliche, nördlich angrenzende  „Planstraße Erna-Samuel-Straße“ (als Verlängerung der Ellen-Epstein-Straße), begrenzt das insgesamt 4,2 Hektar große Grundstrück, das früher vom Güterbahnhof Moabit genutzt wurde. Seit dem 11. Mai liegt der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Rahmen der „frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung“ gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Rahmen der Bauleitplanung (s.u.) beim Stadtplanungsamt des Bezirksamts Mitte aus.

Städtebaulich-hochbauliches Konzept

Das zwischen dem Stadtplanungsmitte und der Firma Hamberger vorabgestimmte Konzept sieht auf dem östlichen Grundstücksteil auf einen etwa 180 Meter langen und 100 Meter breiten Kubus mit einer Höhe von 13,5 Metern (zzgl. Aufbauten) vor. Im Osten des Gebäudes werden Lager- und Kühlflächen sowie Anlieferung und Auslieferung angeordnet. 19 Ladenbuchten und eine Betriebstankstelle für Lkw weist die östlich des Gebäude liegende Rangierfläche, die an den „Moabiter Stadtgarten“ angrenzen wird, auf. Die Zufahrt soll über die neue „Planstraße“ erfolgen. Falls sich diese im Bau verzögert, erfolgt die Anlieferung bis zur Fertigstellung der neuen Straße von der Siemensstraße. Die Anlieferung erfolgt durch normale Lkw bis hin zum Sattelschlepper. Mit 70-80 Lkw pro Tag ist von Montag bis Freitag zu rechnen. Für die Auslieferung durch Hamberger selbst wird die Firma aucheinen eigenen Fuhrpark mit Lkw von 7,5 – 18 Tonnen einsetzen. Hamberger rechnet je nach Umsatzentwicklung mit bis zu 20 Lkw am Tag.

LageplanEin Großteil der Kunden wird die Ware mit eigenen Fahrzeugen abholen. Hierfür schließt sich westlich des Gebäudes schließen sich 15.900 Quadratmeter Außenfläche an, die insbesondere als Stellplatzanlagen für Kunden (300 Stellplätze) und Mitarbeiter, als An- und Ausliefungszone sowie zur Erschließung genutzt werden soll. Ein Großteil der Stellplätze soll überdacht werden. Weitere 90 Stellplätze für Kunden soll eine Tiefgarage aufnehmen. Die voraussichtliche Zahl der täglichen Kunden wird im Erörterungsbericht zum Bebauungsplanentwurf mit 400-800 angegeben. Auch diese Parkplätze sollen ausschließlich über die „Planstraße“ erschlossen werden. Wie schon bei der Lkw Zufahrt ist für den Fall einer Verzögerung der Realisierung der Planstraße eine temporäre Zufahrt über die Siemensstraße möglich.

Am westlichen Ende des Grundstücks befindet sich eine für die Leergutabwicklung vorgesehene, als überdachter Bereich mit Vorfahrt und Ladebereich sowie Leergutlager vorgesehene Fläche.

Ein Verkehrsgutachten soll im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens die Auswirkungen auf das angrenzende Straßennetz untersuchen. In einem Schallgutachten sollen die Emissionen durch den Verkehr, aber auch durch Klima und Lüftungstechnik insbesondere auf die in der Siemensstraße vorhandene Wohnbebauung betrachtet und ggf „geeignete Maßnahmen“ zur Bewältigung von Konflikten vorgeschlagen werden.

Der Entwurf des Bebauungsplan sieht für die nach Baunutzungsverordnung höchstzulässige „Grundflächenzahl“ von 0,8 für die vorliegende Planung per textliche Festsetzung eine Überschreitung der Grundflächenzahl bis zu 0,97 vor.

pappelalleePappelallee soll beseitigt werden

Die das Straßenbild prägende Pappelallee entlang der Siemensstraße und die gesamte vorhandene übrige Vegetation  soll nach dem aktuellen Planungsstand beseitigt werden. Denn zum Erhalt der Pappelreihe müsste der geplante Baukörper um mehrere Meter von der Grundstücksgrenze abrücken. 135 groß gewachsene Pappeln entlang des Grundstücks an der Siemensstraße, davon über 100 im Bereich des geplanten Gebäudes, ergab eine eigene Zählung. Zusätzlich befinden sich dort zahlreiche kleinere Bäume und Sträucher. Ein Umweltbericht liegt bisher noch nicht vor, er soll erst im weiteren Verfahren erstellt werden.

Fassadenentwurf und  Werbeanlagen

Für die Gestaltung der Gebäudefassaden liegt ein Entwurf vor, einige Abbildungen liegen auch den öffentlich ausliegenden Unterlagen bei. Über Werbepylone, die Hamberger im westlichen Grundstücksteil errichten will, wird auch im weiteren Verfahren entschieden.
fassade-600

Energieversorgung

Auf dem Dach des Hauptgebäudes ist die Errichtung einer Solarenergieanlage in Überlegung, die den über Photovoltaikelemente gewonnenen Strom in das öffentliche Netz einspeist, alternativ oder in Kombination wird auch an eine Begrünung der Dachfläche gedacht. Für die Gebäudeklimatisierung wird die Nutzung von Erdwärme überlegt.

Noch viel mehr an Detail-Informationen sind zu entnehmen den Unterlagen der
Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan 1-45VE
in der Zeit vom 11. Mai 2009 bis 10. Juni 2009
für eine Teilfläche des Grundstücks Siemensstraße 27 – 49 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit.

Die Unterlagen sind einzusehen beim Bezirksamt Mitte von Berlin, Abt. Stadtentwicklung, Amt für Planen und Genehmigen, Fachbereich Stadtplanung, Iranische Straße 3, 13347 Berlin, 2. Stock, Zimmer 212, Telefon 9018-45854, vom 11. Mai 2009 bis einschließlich 10. Juni 2009, während der Dienststunden Montag bis Mittwoch von 9.00 bis 15.00 Uhr, Donnerstag von 9.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 14.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung.

An diese Adresse sollte man auch seinen Einwendungen/Anregungen zum Entwurf des Vorhabens richten. Am besten aber nicht nur anhand dieses notgedrungen kurzen Artikels, sondern möglichst auch die nachfolgend verlinkte Begründung zum Bebauungsplanentwurf durchlesen, und wenn davon Teile unverständlich sind, von den MitarbeiterInnen des Stadtplanungsamts erklären lassen!

Die Unterlagen stehen auch im Internet zur Einsichtnahme bereit, hier die Links die wir der Bauleitplanung entnommen haben:

Presseveröffentlichung Anzeige (PDF, 40kB)
Bebauungsplanentwurf 1-45VE (PDF, 1,6MB)
Begründung 1-45VE (PDF, 3,5MB)
Lageplan (PDF, 1,3MB)
Dachaufsicht (PDF, 730kB)
Schnitte (PDF, 1,1MB)
Fassade Siemenstraße (PDF, 2,1 MB)
Fassadenauszug 1 (PDF, 1,1 MB)
Fassadenauszug 2 (PDF, 3,5 MB)
Fassadenauszug 3 (PDF, 2,0MB)
Fassadenauszug 4 (PDF, 3,4 MB)
Fassadenauszug 5
(PDF, 3,3 MB)
Perspektive (PDF,600kB)

Nachtrag vom 18.03.2010
Einen umfangreichen schriftlichen Bericht der Auswertung der Behördenbeteiligung und “frühzeitigen Bürgerbeteiligung” (PDF, 4,9MB)erhielt die Bezirksverordnetenversammlung als Vorlage zur Kenntnisnahme zur BVV am 25.02.2010.

30 Kommentare auf "Gastronomiegroßmarkt an der Siemensstraße"

  1. 1
    F. M. says:

    „Denn zum Erhalt der Pappelreihe müsste der geplante Baukörper um mehrere Meter von der Grundstücksgrenze abrücken.“

    Na und ??? So eine prächtige Pappelallee ist ein Stück Lebensqualität !!! Wo kann man Einspruch gegen die Fällung erheben ???

  2. 2
    suse says:

    Das ist auch meine Meinung!! Und der Verkehrslärm für die Anwohner an der Quitzowstraße!!
    Wo man Einspruch erheben kann, steht ja im Artikel:
    „Die Unterlagen sind einzusehen beim Bezirksamt Mitte von Berlin, Abt. Stadtentwicklung, Amt für Planen und Genehmigen, Fachbereich Stadtplanung, Iranische Straße 3, 13347 Berlin, 2. Stock, Zimmer 212, Telefon 9018-45854, vom 11. Mai 2009 bis einschließlich 10. Juni 2009, während der Dienststunden Montag bis Mittwoch von 9.00 bis 15.00 Uhr, Donnerstag von 9.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 14.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung.“
    Vielleicht mal anrufen – bestimmt ist es auch möglich per Brief, Fax oder mail, denn die Unterlagen sind ja auch im Netz herunterzuladen.

  3. 3
    vilmoskörte says:

    Warum gehen die nicht dorthin, wo sie eigentlich hingehören: auf den Großmarkt an der Beusselstraße? Ich gehe davon aus, dass der Großmarkt mittel- bis langfristig genügend Platz hat, da er sicherlich erhebliche Einbrüche dadurch hat, dass ein Großteil des Lebensmitteleinzelhandels inzwischen durch die großen Ketten (Aldi, Norma, Lidl, …) abgewickelt wird, die ihre eigene Logistikketten betreiben und die Dienste des Großmarkts nicht in Anspruch nehmen.

  4. 4
    EK says:

    Was kann man gegen die Fällung tun? Gibt es eine Initiative?
    Wem nützt der Stadtgarten, wenn daneben der Lärm dieses Großhändlers zu hören ist?

  5. 5
    Jürgen Schwenzel says:

    Wegen der mehrfachen Nachfragen zu Einwendungsmöglichkeiten diese im Artikel verdeutlicht.

  6. 6
    Jürgen Schwenzel says:

    Die Teilnehmer/innen des Stadtteilplenums Moabit West am 19.5.2009 haben sich nach einer von Bürgern eingebrachten Information, dass die Pappelreihe an der Siemensstraße durch die Großmarktplanung bedroht ist, einstimmig dafür ausgesprochen, dass alle Bäume beiderseits der Straße einschließlich der Pappelreihe an der Grundstücksgrenze des Großmarktes erhalten werden sollen, sofern sie nicht schwere Schäden aufweisen. Sowohl stadtökologische Gründe als auch der Anblick des Geländes von der Wohnbebauung auf der Südseite der Siemensstraße wurden als wichtige Gründe hierfür benannt.

  7. 7
    F. M. says:

    Danke für die Resonanz und die Ergänzung! Ist die Entscheidung vom Stadtteilplenum beim Bezirksamt angekommen?

    Werde wohl selbst mal mit einem Protestschreiben in der Iranischen Straße vorbeigehen, macht sicher dort einen stärkeren Eindruck als ein Einspruch per Post. Möchte aber alle ermutigen, notfalls „nur“ einen 08/15-Brief (oder Fax oder Mail) zu verfassen. Wenn ich richtig verstanden habe, sollten diese bis zum 10. 6. dort vorliegen.

    Wer kennt übrigens die genaue Sorte und den genauen Pflanzzeitpunkt? Vielleicht mal beim Grünflächenamt nachfragen? Daraus könnte man eine Prognose für die Alleengesundheit in den nächsten Jahrzehnten ableiten …

    Wünsche allen BaumfreundInnen schöne Pfingsttage!

  8. 8
    JB und RCW says:

    Wir zwei Anwohnerinnen würden uns gerne beteiligen und wissen aber nicht so recht wie genau. Wie würde man ein solches Schreiben an das Bezirksamt denn am besten formulieren, wir haben mit sowas überhaupt keine Erfahrung und rechnen uns nicht so große Chancen aus ernst genommen zu werden, wenn zwei Privatleute da nun einen Brief verfassen. Mit Pflanzzeiten oder rechtlichen Grundlagen kennen wir uns ebenfalls nicht aus. Aber bevor wir jetzt gar nichts tun…hat jemand einen Vorschlag, der schon Erfahrung hat mit solchen Aktionen?

    Wenn das Grundstück, wie oben beschrieben bereits erworben ist, hat dann die Stadt überhaupt Möglichkeiten einzugreifen, immerhin geht es ja dann nicht um 3 Mark 50, sondern etwas mehr und Berlin ist sicher froh über Investoren…also was sind denn unsere Möglichkeiten??

    Über Antwort würden wir uns freuen.

    Viele Grüße,
    Julia Biesenbach und Roksolana Chraniuk-Wija

  9. 9

    BürgerInnen und ihre Möglichkeiten, ein schwieriges Thema.
    Der Blick auf Industriewände ist wirklich nicht prickelnd,
    vor allem wenn sie den geometrischen Formen von
    Rechteck und Quadrat folgen *seufz*.

  10. 10
    F. M. says:

    Liebe Nachbarn.
    hallo Julia Biesenbach und Roksolana Chraniuk-Wija,

    ich kann mich nur auf einige Beispiele in Brandenburg beziehen, da ich erst kürzlich wieder nach Berlin gezogen bin. Gerade weil viele Privatleute denken, nicht ernst genommen zu werden, ist die öffentliche Beteiligung in sogenannten Abwägungsverfahren oft gering. Umso mehr wirkt jedes Schriftstück, das wirklich bei den Entscheidern ankommt, und möglicherweise gibt es ja auf dem Behördenweg auch manchen unserem Anliegen wohlgesonnenen Beamten. Der irgendwelche Briefe bei seinen Planungschefs immer und immer wieder zitiert, was allerdings nur geht, wenn tatsächlich Briefe dort vorliegen. Mitunter führt auch schon ein Aufschub letztendlich zu einer Entscheidung im Sinne des Widersprechenden, indem einige überdimensionierte Planungen aufgegeben werden, da kann man der Kapitalkrise sogar gute Seiten abgewinnen.

  11. 11
    anonymus says:

    hallo zusammen,
    da ich auch direkt davon betroffen bin und mich schon mit einigen leuten unterhalten habe, wollte ich auch mal ein statement abgeben. ich denke die pappeln fallen und der großmarkt kommt. ob man ihn braucht oder nicht. denn es werden ja neue arbeitsplätze geschaffen…. auch wenn sie vielleicht 500 meter luflinie wegfallen. und, es klingelt in der stadtkasse, denn es wird ja gewerbesteuer gezahlt. für die pappeln wird ja ein ausgleich geschaffen (an der neuen strasse) es gibt doch gar keine alternative planung wie zu lesen ist. es wird ein gutachten über den baumbestand geben und dieser zeigt auf, in welch schlechter verfassung die pappeln allesamt sind… also weg damit und den betonklotz dahin. achja, die umweltzone muss auch noch einige hundert meter verrückt werden, denn wie sollen sonst die ganzen alten lkw´s von billigen speditionen die sachen anliefern. den stadtplanern ist es doch egal was ein paar hundert anwohner (falls sich überhaupt soviele dafür interessieren) darüber denken. so wird politik gemacht. oder warum wird die planstrasse von der perleberger str. bis fast zur siemensstr. an die gleise verlegt? und wer kauft schon ein nicht vernünftig erschlossenes grundstück. ich würde es an bedingungen knüpfen. und das ist sicherlich auch geschehen. und dann ist auch endlich der schandfleck: alter moabiter güterbahnhof weg. nicht zu vergessen, es wird eine photovoltaikanlage errichtet. gut für die umwelt. die paar pappeln haben wir doch in ein paar monaten schon vergessen oder? tja, alles in allem sieht es meiner meinung nach echt schlecht aus. werde wohl schon mal nach einer neuen wohnung ausschau halten, denn die hauseigentümer interessiert das ganze ja anscheinend genau so wenig, wie die, die in den hinterhäusern von siemens und quitzow wohnen. oder welche größeren geschütze kann man auffahren damit der großmarkt NEBEN die pappeln gesetzt wird??? (ich glaube dann will der eigentümer nicht mehr bauen) aber was weiss ich schon…..
    bis dann
    lg
    anonymus

    p.s. wer hat eigentlich die ganzen zettel entfernt, die auf das bauvorhaben aufmerksam machen sollten?

  12. 12
    Carsten says:

    Ein kleiner Hinweis zur Argumentation im Rahmen einer Beteiligung „Anregung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung B-Plan 1-45VE. (Wer will, kann das nutzen. Unter eigenem Namen bis 10.6. an das Bezirksamt).

    Pappelreihe erhalten und zur stadtverträglichen Integration der Gewerbeansieldung nutzen! Anregung zur Veränderung der überbaubaren Grundstücksfläche

    „Eine erneute Gewerbeansiedlung in diesem innerstädtischen Bereich ist zu begrüßen, da so wohnortnah Arbeitsplätze in einem verkehrlich gut erschlossenen Bereich geschaffen werden. Umso mehr ist auf eine stadtverträgliche Einordnung der neuen gewerblichen Bauten zu achten. Die neue große Halle beeinträchtigt den Blick von Süden erheblich und mindert die Wohnqualität in den angrenzenden Bauten. Gerade die bestehende Pappelreihe trägt zur optischen (und teils akustischen) Milderung des harten Übergangs vom Wohn- zum Gewerbegebiet bei.

    Es handelt sich beim Gebiet Siemensstraße um ein ohnehin sozialschwaches Gebiet (siehe den Berliner Sozialstrukturatlas). Alle Maßnahmen, die die Attraktivität dieses Gebietes weiter mindern, sind zu vermeiden. Die positive Wirkung des neuen Stadtgartens würde zudem erheblich gemindert, wenn gleichzeitig die Pappelreihe zerstört würde. Die Zerstörung ist durch eien wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks nicht gerechtfertigt.

    Die Abholzung der Pappelreihe ist deshalb unbedingt zu vermeiden. Die vorgesehne Baugrenze auf der Südseite sollte dazu um einige Meter (min. 3 m) nach Norden versetzt werden. Um den Wunsch des Eigentümers nach wirtschaftlicher Ausnutzung des Grundstücks entgegenzukommen, sollte stattdessen die Baugrenze im Osten um einige Meter (5 bis 7 m) in Richtung neuer Stadtgarten verschoben werden. Hier bleibt auch dann beiderseits der Grundstücksgrenze genügend Raum, um eine Abgrenzung durch Bepflanzungen zu realisieren. Für die Gewährleistung von Lärmschutz kommt dem hier vorgesehnen freien Grundstücksstreifen keine Funktion zu. Der Grundstückseigentümer erhielte eine gut nutzbare Hallenfläche (die intern durch ihre geringere Tiefe ggf. sogar noch besser erschlossen wäre) und würde zudem Ersatzmaßnahmen für die Pappeln einsparen.

    Es ist zu prüfen, ob die Pappelreihe als eine berlintypische Randabgrenzung von Gewerbe- und Bahngrundstücken unter Schutz gestellt und dementsprechend im Bebauungsplan gekennzeichnet werden kann, um dauerhaft Ersatzpflanzungen bei Abgängen zu gewährleisten. Zahlreiche ähnliche Pappelreihen sind in den letzten Jahrzehnten bereits zerstört worden.“

  13. 13
    Jürgen Schwenzel says:

    Am Montag, 8. Juni 2009 beginnt die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung durchgeführte öffentliche Auslegung der Unterlagen für die „Planstraße“ (Ellen-Epstein-Straße), die auf dem nördlichen Teil des ehemaligen Güterbahnhofs Moabit liegen soll. Der östliche Abschnitt der Ellen-Epstein-Straße zwischen Perleberger Straße und Wilhelmshavener Straße soll in etwa 14 Tagen dem Verkehr übergeben werden, bisher dient ein erster Teilabschnitt der Erschliessung der Hellweg-Baumarktes. Wir geben den aus einer Zeitungsanzeige entnommenen Text hier ausschnittsweise wieder:

    Bekanntmachung

    Auslegung von Planunterlagen zum Zwecke der Planfeststellung für das Straßenbauvorhaben „Neubau der Planstraße im Block 902 (ehemaliger Güterbahnhof Moabit) im Bezirk Mitte von Berlin
    – Anhörungsverfahren –

    Umfang der Maßnahme
    Die geplante Straßenbaumaßnahme beinhaltet die Weiterführung der im Bau befindlichen Planstraße im Block 9 in Richtung Westen. Sie wird über die bestehende Einmündung Siemensstraße an den Knotenpunkt Beusselstraße / Siemenstraße / Sickingenstraße herangeführt. Der Einmündungsbereich der Siemensstraße wird dafür um eine Fahrspur erweitert. Die neu zu bauende Straße führt an den Bahnanlagen entlang und dient insbesondere der Erschliessung der geplanten Gewerbeflächen auf dem ehemaligen Güterbahnhof Moabit. Sie soll auf einer Länge von ca. 940 m zwei Fahrspuren mit beidseitigen Radstreifen und einen Gehweg auf der südlichen Straßenseite erhalten. Die vorhabensbedingten Eingriffe in Natur und Landschaft werden im unmittelbaren Bereich der neuzubauenden Straße kompensiert.
    Das Bezirksamt Mitte von Berlin, Abt. Stadtentwicklung, Straßen- und Grünflächenamt, hat für das oben angegebene Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Der Plan (Zeichnungen, Erläuterungen und die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen liegt in der Zeit
    vom 08. Juni – 07. Juli 2009

    im Bezirksamt Mitte von Berlin, Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin, Raum 1222 (12. Etage), montags bis mittwochs von 9-16 Uhr, donnerstags von 9-18 Uhr und freitags von 9 – 14 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung unter 030 901822770 oder 030 901822793 auch ausserhalb dieser Zeiten zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Jeder kann bis spätestens 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 21. Juli 2009 (maßgeblich ist der Tag des Eingangs der Einwendung, nicht das Datum des Poststempels) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Referat GR B, Württemberische Straße 6, 10707 Berlin, FaxNr. 030 90123712 oder während der Auslegung auch am Auslegungsort Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift, nicht aber elektronisch, erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind Einwendungen gegen den Plan ausgeschlossen. Bei Einwendungen, dei von mehr als 50 Personen auf Unterschriftlisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.

    Alles weitere der Veröffentlichung entnehmen Sie bitte der eingescannten Anzeige der Bekanntmachung.

  14. 14
    Betroffenenrat says:

    Der Betroffenenrat Lehrter Straße hat heute folgende Stellungnahme zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung B-Plan 1-45 VE Gastronomiegroßmarkt, Teilfläche Güterbahnhof Moabit an das Bezirksamt geschickt.
    Die Einwendungsfrist läuft am 10.6. aus!

    „wir machen folgende Einwendungen zum o.g. B-Plan. Wir kritisieren, dass das Verkehrs- und das Schallgutachten noch nicht vorliegen und auch nicht der Umweltbericht.
    Es ist notwendig, so viel Niederschlagswasser wie möglich auf dem Grundstück zu versickern, deshalb sollte mehr Begrünung vorgesehen werden, auch ebenerdig bei den Parkplatzflächen. Dachbegrünung unter der Solaranlage ist möglich, um das Stadtklima durch mehr Verdunstung zu verbessern.
    Es muss dafür gesorgt werden, dass die Entlastung der Siemensstraße durch die Planstraße ebenso ausfällt wie die Entlastung der Quitzowstraße (Prognose: statt 14.000 Autos nur noch 600 täglich). Eine Erschließung von der Siemensstraße her kann nicht zulässig sein, auch nicht vorrübergehend. Anlieferungszeiten ab 4 Uhr dürfen nicht genehmigt werden. Auslieferung ab 6 Uhr ist gegenüber von Wohnungen ebenfalls nicht vertretbar. Das Wohngebiet muss vor diesen starken Verkehrsemissionen (Lärm, Feinstaub, Abgase) geschützt werden. Die An- und Auslieferung ab 6 Uhr von 19 LKW-Buchten kann nicht zwischen dem Gebäude und dem Moabiter Stadtgarten liegen. Sie muss an die Nordseite des Gebäudes verlagert werden., sonst wird die öffentliche Investition für die Grünfläche komplett entwertet.
    Technische Anlagen (z.B. Lüftungen der Kühlung) auf dem Dach dürfen keine weiteren Lärmem­missionen abgeben.
    Die Pappelallee (mindestens 135 Großbäume) darf nicht abgeholzt werden, um nur 4-5 Meter Baufläche zu gewinnen. Das Stadtbild wird von dieser typischen bahnbegleitenden Baumreihe geprägt, die als markante Landschaftsstruktur die Charakteristik des Raumes ausmacht. Falls Bäume geschädigt sind, müssen sie ergänzt werden. Zudem sind sie als Sichtschutz für die Wohnungen wichtig. Argumente für den Erhalt der Baumreihe liefert das Lanschaftsprogramm wie im B-Plan auf den Seiten 9 und 10 dargelegt (zusätzliche Lebensräume, Sichtschutzpflanzugen im Randbereich zu sensiblen Nutzungen, prägende Landschaftselemente).
    Ein weiteres Argument dafür ist auch, eine Entwertung des Wohnens an der Siemensstraße in einem Quartier mit besonderem Entwicklungsbedarf zu verhindern.
    Die beiden geplanten, aber im B-Plan-Entwurf noch nicht konkretisierten Werbepylone werden das Stadtbild massiv beeinträchtigen. Hier muss das denkmalgeschützte Stellwerk und die Pappelallee in ihrer Wirkung geschützt werden.“

  15. 15
    EK says:

    Kann man eine Eingabe auch als Mail an diese Mailadresse schicken?: stadtplanung@ba-mitte.verwalt-berlin.de

  16. 16
    Jürgen Schwenzel says:

    Vom Sachbearbeiter Herrn Henselmann erhielt ich soeben folgende Auskunft:
    Die Einwendungen sollen nicht per Mail eingereicht werden, sondern in Schriftform. Dabei werden Einwendung, die mit Poststempel von spätestens 10.6.2009 (Ende der Auslegung) eingehen, innerhalb dieses Verfahrens (frühzeitige Bürgerbeiteiligung) akzeptiert. Ebenfalls ist eine Einsendung per Fax an die FaxNr (030) 9018-488-45854 möglich.

  17. 17
    R. says:

    Ich wohne genau gegenüber des geplanten Großmarktes und finde es eine absolute Frechheit wenn all die schönen Pappeln gefällt werden sollen, zu male der Blick auf die Bahngleisen und auf den Westhafen nicht wirklich ein schöner ist.

    Bei uns in der Straße mussten sich so viele, aufgrund der „tollen“ Umweltzone, eine neues Auto kaufen und dann sollen aufgrund des Großmarktes rund 70-80 Lkw´s pro Tag bei uns fahren? Wo ist denn da bitteschön die Relation?

  18. 18
    RV says:

    Vielen Dank für die FAX Nummer..die habe ich gerade gesucht. Auch ich werde meine Einwendungen nun noch per FAX vorbringen und hoffe auf Beteiligungen möglichst vieler Moabiter. Denn ohne Einwendungen wird die Allee wohl abgeholzt. Das Baumgesetz wurde entsprechend in den letzten Jahren geändert. Also möglichst bis morgen Einwendungen bei Planungsamt abgeben, denn um so mehr Einwendungen vom Bürger eintreffen ,um so mehr wird die Poltik wach!!!

    RV

  19. 19
    Uta H. Anwohnerin Siemensstr. says:

    Zu folgenden Punkten haben wir offiziell Stellung bezogen:
    1. zur Lage der Anlieferung im Osten des Grundstücks an der Grenze zum zukünftigen Stadtgarten
    2. zur Lage der Tankstelle an der Grenze zum Stadtgarten
    3. zur Erhöhung der Grundflächenzahl
    4. zu dem Nicht-Vorhandensein einer Planungsalternative
    5. zum Realisierungszeitraum der Planstraße
    6. zur Lage des Grundstücks in der Umweltzone
    7. zur Gebäudehöhe, sowie zur Lage und Ausmaßen der technischen Aufbauten 4
    8. zur Grenzbebauung/Fassadengestaltung der Siemensstraße
    9. zur Nutzungs- und Strukturvielfalt
    10. zur Schaffung zusätzlicher Lebensräume für Flora und Fauna
    11. zu den Auswirkungen der Bebauung auf das Quartier

    Hier nur ein Auszug:
    zu 1.) Durch die Lage der Anlieferung befürchten wir eine erhebliche Beeinträchtigung der Wohn- und Lebensqualität für die Anwohner der Siemensstraße durch Schall- und Abgasemissionen sowie durch den Feinstaub der LKWs und Sattelschlepper. Darüber hinaus wird es durch die Zunahmen des Kunden- und Lieferverkehrs zu einer erheb-lichen Zunahme der verkehrsbedingten Erschütterungen kommen. Diese werden schon jetzt in hohem Maße von auf der Siemensstraße vorbeifahrenden LKWs hervorgerufen und sind besonders in den Morgenstunden (zwi-schen 4 und 10 Uhr) wahrnehmbar. Die geplante (wenn auch provisorische) Zufahrt, aber noch viel mehr das zu erwartenden Rangieren der LKW vor den Ladebuchten der Anlieferung werden weit über das jetzige Maß hinaus Erschütterungen verursachen.
    Mit dem Rangieren verbunden ist zudem auch eine erhebliche Schallemission. Während der Bahn- und Autoverkehr als gleichmäßige Geräuschkulisse wahrnehmbar sind, stechen schon jetzt die Fahrgeräusche von vorbeifahrenden LKWs deutlich hervor. Der Geräuschpegel sowie Anzahl und Intensität der LKW-Geräuschspitzen würden sich zum einen durch die Zunahme des LKW-Anlieferverkehrs anderseits durch das Rangierverhalten der LKW vor dem Anlieferbereich drastisch erhöhen. Inwiefern die Zunahme des Verkehrs an Samstagen spürbar sein wird, bleibt als Frage in den Raum gestellt. Wir gehen davon aus, dass wenn auch an Samstagen der Großmarkt geöffnet ist, dass dieser dann auch beliefert wird.
    Die sich aus dem Lärm, den Abgasen und den Erschütterungen ergebenen Beeinträchtigungen beziehen sich nicht nur auf die Wohn- und Lebensqualität für die Anwohner der Siemensstraße sondern auf die Aufenthaltsqualität in der Siemensstraße und im zukünftigen Stadtgarten und damit die Wohn- und Lebensqualität des Quartiers insgesamt. Es ist zudem bedenkenswert, dass sich die Zufahrt zu der Anlieferung (und später nur die Anlieferung) auf Höhe der James-Krüss-Grundschule befinden. In diesem Bereich halten sich in zu den Schulbeginn- und Schulschlusszeiten viele Kinder und Eltern auf.

    zu 3.) Die Notwendigkeit der Erhöhung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0.8 auf 0.97 mit der Begründung der Nutzungseinschränkung wird von uns massiv angezweifelt. Es wird behauptet, dass die Errichtung eines Großmarkts einschl. aller dazugehörigen Anlagen „einerseits durch die begrenzte Größe des Grundstücks durch die östlich angrenzende geplante Parkanlage und andererseits durch den ungünstigen Zuschnitt des Grundstücks erschwert sind. „Hieraus ergibt sich, dass die Einhaltung einer Obergrenze der Versiegelung von 0,8 zu einer wesentlichen Erschwerung der zweckentsprechenden Grundstücksnutzung führen würde.“ Demzufolge wird es für notwendig erachtet, dass das gesetzlich vorgeschriebene Höchstmaß der in § 19 Abs 4 BauNVO festgesetzten Grenze der Grundflächenzahl von 0,8 zum Zwecke des Baus eines Großmarktes einschl. seiner Nebenanlagen überschritten werden kann. „Aus diesem Grunde soll verbindlich geregelt werden, dass durch die Grundfläche der vorgenannten Anlagen die festgesetzte Grundflächenzahl bis zu einer Grundflächenzahl von 0,97 überschritten werden kann.“
    Unserer Ansicht nach stellt sich vor allem die Frage nach der Verhältnismäßigkeit von Verkaufsfläche zur Grundstückfläche und dies vor allem auch im Vergleich zu anderen C&C Großmärkten.
    So betreibt beispielsweise ein ähnlich gelagertes Unternehmen wie die Hamberger Großmarkt GmbH – die Handelshof Management GmbH – 14 Cash & Carry-Märkte in 13 Städten in Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und dem Großraum Hamburg. Keiner der Märkte erreicht annährend eine Verkaufsfläche von 14.000 qm. Die Größe der Cash & Carry-Märkte bewegt sich (je nach Lage – Qualität der Autobahnanbindung und Größe des Einzugsgebiets) zwischen 4.500 qm und 12.000 qm. (siehe unter: http://www.handelshof.de/Maerkte/Marktauswahl.HTML)
    Im Gegensatz zu der Handelshof Management GmbH verfügt die Hamberger Großmarkt GmbH bisher nur über fünf Standorte – in München, Allstedt, Bitterfeld, Wittenberg, Rosslau. Der größte Standort (nähere Angaben fehlen dazu auf der Website http://www.hamberger-online.de/standorte.php) scheint derjenige am Stadtrand von München zu sein. Er verfügt über eine Grundfläche von schätzungsweise 70×100 m (ist also noch nicht einmal halb so groß wie das geplante Vorhaben).
    Ganz abgesehen davon, dass nach dem vorliegenden Entwurf die Versiegelung des Grundstücks scheinbar 100% betragen soll, stellt sich die Frage, ob (wie behauptet) ein wirtschaftliches Betreiben nur in einer Größenordnung von 14.000 qm Verkauffläche möglich ist und wenn ja, ob der Standort bzw. die Grundstückgröße, sowie der Grundstückszuschnitt hierfür geeignet sind.
    Es wären im Vergleich zu den schon bestehenden C&C Großmärkte in Berlin und Umland die Überschreitung der GRZ dahingehend zu untersuchen, ob durch eine geringere Verkaufsflächenzahl die Wirtschaftlichkeit als auch die Konkurrenzfähigkeit dieses Großmarktes beeinträchtigen werden würde oder ob sich durch das Überschreiten der GRZ für die Hamberger Großmarkt GmbH gegenüber anderen Großmärkten nicht ein unzulässiger Wettbewerbsvorteil ergibt.
    zu 5.) Einer Realisierung der Planstraße nach dem Bau des Großmarktes stehen wir mit großem Vorbehalt gegenüber. Durch diese Vorgehensweise werden unabänderbare, die Lebens- und Wohnqualität beeinträchtigende Tatsachen geschaffen, die nicht mehr rückgängig gemacht und nur im geringen Maße kompensiert werden können. Um die Anwohner geringstmögliche zu belästigen und die Lebens- und Wohnqualität des Quartiers nicht nur nicht zu verschlechtern, sondern durch den Bau der Umgehungsstraße auch zu verbessern, ist es zwingend, dass die Anlieferung im Norden bzw. im Nord-Osten des Grundstücks angesiedelt wird und ausschließlich über die Planstraße erfolgt. Hierbei wäre der Bau eines Planstraßenteilstücks zunächst sicherlich ausreichend. Der Bau eines Planstraßenteilstücks schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Anlieferung im Norden angesiedelt werden kann und die Anwohner durch den Lieferverkehr nicht gestört werden.
    zu 9.) Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass die kleinteilige Nutzungs- und Strukturvielfalt nicht beibehalten wird, die bauliche Umgebung städtebauliche unberücksichtigt bleibt. Legt man die kleinteilige Nutzungs- und Strukturvielfalt der gewerblichen Bebauung (sowie die Höhe der Bebauung) nördlich der Siemenstrasse/Quitzowstraße zugrunde, so steht die Neubebauung der Grundstücksfläche Siemensstraße 27 – 49 zu dieser in starkem Kontrast. Uns stellt sich in Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung des Gewerbegebiets die Frage, ob eine kleinteilige Nutzungsstruktur nicht sinnvoller ist. Der Vorteil einer kleinteiligen Nutzungsstruktur sehen wir vor allem darin, dass sie flexibler ist und auf (marktbedingte) Veränderungen und Anforderungen schneller reagieren kann. Die sich aus einer Großstruktur ergebenden Risiken bestehen unseres Erachtens in einer möglichen Insolvenz des Großmarktes. Diese würde das gesamte Gebiet bzw. das gesamte Gebäude betreffen. Es stellt sich also die Frage, was mit dem Gebäude geschieht, wenn es nicht mehr genutzt wird.
    zu 11.) Zusammenfassend lässt sich sagen: was durch den Stadtgarten und durch den Bau der Umgehungsstraße an Qualität für das Quartier gewonnen wird, wird durch die Lage der Anlieferung und der Tankstelle wieder zunichte gemacht. Der verkehrsberuhigte Straßenraum wird begrenzt durch eine 180 m lange Betonfassade, was die Wirkung einer Gettoisierung hervorruft. Die Qualität der Weite und der Veränderung geht verloren – die sich immer wieder verändernde Landschaft aus Güterwagen weicht einer undurchdringlichen, unabwendbaren Statik. Das diese neue Begrenzung des Quartiers in Ihrer Unzugänglichkeit ein bedrückendes, einsperrendes, begrenzendes, beengendes Gefühl erzeugen wird, ist unseres Erachtens nicht von der Hand zu weisen.

    ps. Wenn der Poststempel ausschlaggebend ist, können heute noch Stellungnahmen verfasst und zur Post gebracht (bzw. gefaxt) werden

  20. 20
    T. Steinbach says:

    Vielen Dank an diejenigen, die neulich die Zettel an die Laternen und Türen gehängt haben!
    Wir, Anwohner der Siemensstraße, haben auch eine Stellungnahme mit den Unterschriften fast aller Hausbewohner abgegeben.
    Die Pappeln müssen bleiben! Eine Handvoll Setzlinge irgendwo anders sind kein Ersatz dafür!
    Welche Organisationen sind eigentlich bereits informiert oder sogar aktiv? BUND? NABU? Wer käme noch in Frage? Wir haben die Grünen angeschrieben, bisher aber ohne Antwort.
    Wichtig wäre die Unterstützung erfahrener und vernetzter Helfer, um nötigenfalls ein Gegengutachten in Auftrag zu geben oder weitere Hebel zu finden, die zu betätigen wären.
    Ist die Presse informiert, Radio, TV? Schließlich betrifft das auch das „Hinterland“ der Siemensstraße.
    Brigitte König und Thomas Steinbach

  21. 21
    Jürgen says:

    Für die Berliner Naturschutzverbände hat die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V. (darin sind BUND, NABU, Grüne Liga, Stiftung Naturschutz, Ökowerk) als Koordinierungstelle zu dem Bebauungsplan eine Stellungnahme abgegeben.

  22. 22
    F. M. says:

    Habe den Schrieb mit meinen Einwänden persönlich in der Iranischen Straße abgegeben und dabei flüchtig den zuständigen Bearbeiter als sachlichen, netten und offen Menschen kennengelernt, der aber natürlich seine Arbeit im Rahmen der Vorschriften macht. Folgende beiden Sachen konnte ich im Gespräch erfahren:

    1. Das Bauwerk soll über 10 Meter hoch werden. Diese Angabe steht zwar in den Entwurfszeichnungen. Durch die Breite des Gebäudes wirkt es auf den Zeichnungen allerdings eher flach und man verinnerlicht die Höhe gar nicht so richtig. Bei einer monotonen Fassade von über 10 Metern dürfte schon ansatzweise das Gefühl einer Schucht entstehen.

    2. Ein Baumgutachten bezweifelt die Gesundheit der Bäume. Pappeln mit ihrem weichen Holz gehören tatsächlich nicht zu den langlebigsten Arten. Aber ich könnte mir durchaus noch Alternativen zu einer ersatzlosen Fällung darstellen. Es muss einfach Bäume vor der Fassade geben! Ist der Grundstückseigentümer übrigens bei der Auswahl der Baumgutachter an irgendwelche Kriterien gebunden? Es gibt durchaus Fälle, wo verschiedene Gutachten zu verschiedenen Ergebnissen kommen …

  23. 23
    F. M. says:

    Nachtrag:

    Im Artikel oben ist ja auch von „13,5 Metern (zzgl. Aufbauten)“ die Rede, auf den Zeichnungen finde ich aber meistens kleingeschriebene Angaben zwischen 10 und 11 Metern. Entschuldigung, hab eben vieles nur überflogen. Unsere „Gegner“ können ihre Fürsprecher eben gut bezahlen, wir müssen in unserer „Freizeit“ dagegensteuern.

  24. 24
    F. M. says:

    Noch ein Nachtrag:

    Die Betriebszeiten beginnen übrigens 4 Uhr morgens.

  25. 25
    Sven says:

    Nachdem ich mir vor Ort die Pappeln angesehen habe, gebe ich hiermit als Anwohner, Gärtner und Baumgutachter folgendes zu bedenken: Die Pappeln sind leider sehr geschädigt und man sollte mal ein neutrales Gutachten für die Pappelreihe machen. Nach dem ersten Eindruck von mir sind einige von den Pappeln verkehrsgefährdend. Daher müßten einige Pappeln gefällt werden. Allerdings sollte der Gesamteindruck der Siemensstr. durch eine Neupflanzung erhalten bleiben und der Neubau entsprechend angepaßt werden oder ganz woanders gebaut werden. Gibt es im Westhafen nicht genug Platz?

  26. 26
    EK says:

    @ T.Steinbach: Vielleicht könnte auch jemand bei Greenpeace anklopfen?

  27. 27

    Bezirksstadtrat Ephraim Gothe lädt in einem Brief zu einer Informationsveranstaltung am Montag, den 28. September 2009 zur Planung der Ansiedlung des Großmarktes der Fa. Hamberger und zu dem dafür eingeleiteten vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-45 VE ein. Die Veranstaltung gliedert sich in zwei Teile:
    18.30 Uhr bis 19.15 Uhr, Treffpunkt vor Ort in der Siemensstraße, gegenüber der Einmündung der Emdener Straße.
    19.30 Uhr, Fortsetzung im Familiencafé im SOS-Kinderdorf e. V. in Berlin-Mitte, Ortsteil Moabit, Waldstraße 23/24, 10551 Berlin.
    Die Anwohner der Siemensstraße und auch andere Interessierte können sich während der Veranstaltung umfangreich über die Planungen informieren. Im Anschluss daran besteht die Möglichkeit der Diskussion über das geplante Bauvorhaben und den Bebauungsplanentwurf.

    Anlass für die Durchführung dieser Veranstaltung ist die offenbar hohe Zahl von Einwendungen, die BürgerInnen im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans gemacht haben.

  28. 28
    aggregat says:

    All die Sorgen der Anwohner dürfte der Familie recht herzlich wurscht sein.
    Ist doch die Firma am Arbeitsgericht Münchenbekannt wie ein bunter Hund!!

    Viel Spaß damit in Moabit!

  29. 29
    K. S. says:

    Welche Kommunikationswege nutzte der Bezirksstadtrat? Bei mir ist trotz fristgemäßer Einwendung kein Brief eingegangen! Aber den Termin will ich trotzdem wahrnehmen!

  30. 30
    Jürgen Schwenzel says:

    Alle weiteren Kommentare bitte beim Artikel mit dem Hinweis zur Infoveranstaltung zur Planung