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Hamberger Großmarkt: Beton statt Pappeln

…oder wie ne Weißwurst sich anschickt ´n Pfannkuchen werden zu woll´n.

Bild1Seinerzeit hatten wir – die BI Siemensstraße – auf das Vorhaben eines Münchner Investors aufmerksam gemacht, gemahnt, argumentiert, Verbesserungsvorschläge unterbreitet, Unter­schriften gesammelt – nicht gegen einen Großmarkt an sich sondern für eine menschenwürdige Architektur, wohn­gebiets­ach­tenden, abstand­haltenden, behut­samen, stadt­teil­gerechten Städtebau.

Neulich komme ich aus dem Haus. Steht da, wo ich noch tags zuvor über den Westhafen habe meinen Blick schweifen lassen können, eine Betonwand. Nicht irgendeine Betonwand, so wie bei einer Mauer, z.B. der Berliner Mauer oder bei einer Gefängnismauer, wie wir sie ja in Moabit häufiger haben. Diese Mauern sind allesamt ein Klacks gegen meine Mauer, auf die ich seit neustem und für immer blicken darf. Meine Mauer ist 210 m lang und 11,50 m hoch. Sie ist unüberwindbar und nahezu komplett aus Beton. Selbst mir, die sich nun lange mit dem schlimmsten zu erwartenden Fall auseinander gesetzt hat, kommt diese Betonwand wie ein Vorschlaghammer daher.

Und nun kommst Du: Da gründen sich doch in ganz Berlin Bürgerinitiativen und schließen sich zusammen, um gegen Wohnungsbau- und andere Investoren-Großprojekte und die Gebaren der Bezirksämter, des Senats und der Bezirksverordnetenversammlungen in Sachen Bürgerbeteiligung und Umweltverträglichkeit zu demonstrieren. Und so sehr ich den Menschen da zurufen mag, macht weiter so, kämpft für ein menschenwürdiges Bauen in Berlin, so kann ich nur müde darüber lächeln und sagen: Ach wenn wir doch nur Wohnungsbau bekommen hätten.

Bild4Nein, an dieser Stelle kam der Grundstückseigentümer – die Deutsche Bahn AG – und ein ihm genehmer Investor, die Hamberger C+C auf die Idee, dies sei der ideale Standort, um einen Großmarkt für Gastronomie und Handel zu errichten.

Nicht an irgendeinen Großmarkt, wie man sie (in Form von Logistikzentren) vor den Toren Berlins häufiger findet, hatte man dabei gedacht. Das wäre angesichts der unmittelbaren Nähe zum Berliner Großmarkt und der hinter der Beusselbrücke ansässigen etablierten Player in diesem Geschäft wohl nicht smart genug.

Nachvollziehbar, dass hier etwas ganz großes geschaffen werden sollte/musste: der größte Cash- und Carry-Großmarkt Deutschlands. Nicht nur der größte innerstädtische Großmarkt, sondern der größte C+C Großmarkt überhaupt. Es sollte hier mitten in Berlin ein Großmarkt gebaut werden, wofür es wohl im Umland keinen Platz gab.

Bild5

Nun fragt man sich angesichts der Bürgerinitiativen, die dafür kämpfen, dass Freiflächen, Schrebergärten, Verkehrserziehungsanlagen und Mauerparkstreifen erhalten bleiben, warum ein innerstädtisches Grundstück mit einer Größe von 33.900 m² (= 4½ Fußballplätze) für eine Nutzung als Großhandelsfläche verschwendet wird, die tendenziell im weniger dicht besiedelten Umland oder auf einem freiwerdenden Flugfeld angeordnet werden könnte. Und warum an anderer Stelle wichtige Frei- und Naherholungsflächen geopfert werden, um den dringend benötigten innerstädtischen Wohnraum zu schaffen? Was ist daran innovativ oder gar ökologisch, ein Verteilzentrum von Waren im Innenstadtbereich zu verorten? Habe ich hier das große Ganze nicht verstanden?

Die Antwort folgt prompt: Weil Arbeitsplätze geschaffen werden sollen. 300 Arbeitsplätze. So die damalige Verheißung des Investors und ausschlaggebende Begründung, mit der CDU, SPD und FDP in der BVV Mitte alle Argumente, die gegen das Vorhaben gesprochen haben, vom Tisch gefegt haben.

Nun ist das Thema Arbeitslosigkeit in Deutschland und auch in Berlin nicht mehr ganz so akut. Die Zeiten ändern sich – aber Beton bleibt. Und das ganze Bauleitplanverfahren liegt nun auch schon vier Jahre zurück.

Vier Jahre! Währenddessen hatte die Wohnqualität in Moabit begonnen, sich langsam zu bessern. Durch die Umgehungsstraße konnte der Flughafen-Tegel-Taxi-Overkill umgeleitet werden. Durch den Stadtgarten wurde Grün und künstlerisches Leben an den Rand von Moabit gespült. Und mit der Preisexplosion bei Wohnraum in anderen Stadtteilen wurde Moabit auch für Investoren und Wohnungssuchende interessant.

Doch ist die positive Entwicklungstendenz von Moabit wirklich so stabil? Und wird der Hamberger Großmarkt auf die zukünftige Entwicklung Moabits einen positiven Einfluss haben? Wohl kaum. Das Wohnen im Zentrum Berlins wird in Zukunft teurer werden. Die überwiegende Zahl der Hamberger-Belegschaft wird sich die steigenden Mietpreise nicht leisten können. Die unmittelbare Verknüpfung von Wohnen und Arbeiten im Zentrum der Stadt wird hier nicht stattfinden können. Schade eigentlich. Der Standort hätte es bei einer kleinteiligeren Bauweise sicherlich hergegeben.

Und wenn es schon dringend Gewerbe sein musste, was mit Hinblick auf das große ganze durchaus nachzuvollziehen ist. Was ist mit dem im Flächennutzungsplan eingezeichneten Grünstreifen, der als Trennung zwischen Wohnen und Gewerbe einstmals vorgesehen war? Er wurde den versprochenen Arbeitsplätzen geopfert. Na dann hoffen wir mal, dass die Milchmädchenrechnung aufgeht, und dass bei mittelständischen Großhändlern im größeren Umkreis und ganz naheliegend am Großmarkt an der Beusselbrücke keine Arbeitsplätze verloren gehen?

Nun fragt sich der geneigte Leser, was regt die sich so auf? Gut, so eine Betonwand möchte man nicht so unmittelbar vor der Nase haben. Aber 300 Arbeitsplätze sind auch nicht zu verachten, wenn auch diese Zahl angesichts der technischen Möglichen eines modernen Logistikzentrums ein bisschen hochgestochen erscheint. Aber dem Hamberger Großmarkt wird doch wohl ein demokratischer Entscheidungsprozess und eine ordentlicher – wenn auch vom Investor finanzierter Bebauungsplan zu Grunde liegen? Und warum hat man gegen diesen nicht Rechtsmittel ergriffen, wie z. B. die Anwohner des Schultheiss-Geländes?

Da liegt der Hase im Pfeffer. Rechtsmittel gegen einen Bebauungsplan, der zwar von der BVV verabschiedet aber nicht vom Bezirksamt rechtskräftig festgesetzt wurde, kann man nicht einlegen. Im Gegensatz dazu ist es dem Bezirksamt sehr wohl möglich, auf der Grundlage eines verabschiedeten aber noch nicht rechtskräftigen Bebauungsplanes eine Baugenehmigung zu erteilen. Nicht ganz die feine Art, aber so hier geschehen.

Wie? Man kann gegen den B-Plan nicht klagen? Genauso ist es. Der B-Plan konnte angeblich nicht rechtskräftig gemacht werden, weil über das Hamberger Grundstück – wohlgemerkt im Bereich der Parkplätze – zwar nicht mehr genutzte aber vom Eisenbahnbundesamt noch nicht freigegebene Entwässerungsleitungen verlaufen. Wenn hier mal nicht Verzögerungstaktik im Spiel ist. Wenn hier mal nicht eine Gesetzesmöglichkeit zu einer Gesetzeslücke gemacht wurde.

Zwischenzeitlich wurde das Bauvorhaben vom Investor modifiziert, hier und da ein bisschen. Wie das so ist, wenn man Zeit hat, z.B. über die interne Organisation eines großen Großmarkts nachzudenken. Ein neuer Bauantrag musste eingereicht werden, weil Kühlaggregate und Klimageräte ein wenig dichter an die Wohnbebauung gerückt werden sollten. Wobei die Änderungen nicht mehr so ganz den Festsetzungen des noch nicht festgesetzten Bebauungsplanes entsprachen.

Nicht schlimm, dachte sich der Investor und das Bezirksamt: Der B-Plan ist ja noch nicht rechtskräftig. Wiederholen wir eben die erforderlichen Verfahrensschritte. Währenddessen sich das Eisenbahnbundesamt vielleicht bemüßigt sieht – drängen wollen wir da nicht – die Leitungen freizugeben, so dass der überarbeitete B-Plan festgesetzt werden kann.

Prima, dachte sich da der Investor, das kann dauern, bis alle Gutachten erstellt und begutachtet sind – denn erst danach kann der B-Plan-Entwurf erneut öffentlich ausgelegt werden. Inzwischen ziehe ich meine Baugenehmigung aus dem Hut, die mir auf Grundlage des alten, nicht festgesetzten Bebauungsplanes erteilt wurde, und fange schon mal munter an zu bauen. Dass hierzu die neuen, geänderten Pläne verwendet werden, geschieht mit Einverständnis des Bezirksamtes. Und wenn ich schnell bin, sind Tatsachen geschaffen, dann steht der Großmarkt noch bevor die erneute öffentliche Beteiligung stattgefunden hat.

Tja. So geht das Geschäft in Berlin. Bebauungsplan durchwinken, aber nicht rechtskräftig machen. Baugenehmigung erteilen und von Amts wegen weggucken, wenn was ganz anders gebaut wird. Das nannte man früher Schwarzbauen. So wird in Berlin ein investorenfreundliches Klima geschaffen.

Die betroffenen Anwohner dagegen werden hingehalten. Ihnen wird der Rechtsanspruch auf Durchführung einer Normenkontrolle vor dem Oberverwaltungsgericht genommen. Sie können gerichtlich nicht überprüfen lassen, ob die investorenseitig initiierten Festsetzungen des B-Planes mit höherrangigem Recht vereinbar sind. Scheinbar nicht, denn sonst hätte man sich ja mühelos der gerichtlichen Auseinandersetzung stellen können.

Überhaupt: die Baugenehmigung hätte vom Bezirksamt ganz mühelos verweigert werden können, mit dem Hinweis, dass eben dieser B-Plan noch nicht rechtskräftig ist, weil Leitungen seitens des Eisenbahnbundesamtes noch nicht entwidmet sind. Das Argument hätte genauso gegen die Erteilung der Baugenehmigung verwendet werden können, wie es gegen die Festsetzung des B-Planes verwendet wurde. Das ist seitens des Bezirksamtes nicht geschehen.

Und das nennt sich in Berlin nun Stadtentwicklung? Diese Art zu Bauen soll zukunftsorientiert sein? Qualität in Architektur und Behutsamkeit im Städtebau, nachbarschaftliches Miteinander und Ausgewogenheit der Interessen sind hier schon lange kein Maßstab mehr. Die Instrumente der städtebaulichen Entwicklung werden zu Lasten der Anwohner missbraucht. Hier schreit doch – wer weiß was – zum Himmel, ein 210 m langes, 110 m breites und 11,50 m hohes Betonmonstrum kann ohne festgesetzten B-Plan und (in Teilen) ohne Baugenehmigung mitten in Berlin errichtet werden? Nachhaltig wirkt hier nur eines: die Betonwand vor meiner Nase.

Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf liegt ab dem 23.02.2015 bis einschließlich 23.03.2015 öffentlich aus und ist Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag von 9 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 14 Uhr im Bezirksamt Mitte von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung, Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung, Müllerstraße 146 (Zimmer 165, 1. Etage) einsehbar. Die Moabiter können ihre Einwände gegen die Änderungen dort vortragen bzw. schriftlich einreichen.

Alle bitte mal lächeln.

GastautorIn: Uta Hanft

Nachtrag:
Die Redaktion hat die Kommentarfunktion unter den alten Artikeln zu Hamberger ausgeschaltet, damit die Diskussionen nicht parallel laufen. Wer sich für die bisherige Diskussion – immerhin fast 700 Kommentare – interessiert, kann hier nachlesen: Aktion zum Gastrogroßmarkt in der BVV Mitte (345 Kommentare), hier finden sich auch die Nachträge und Links zum Projekt bis 2014, Hamberger Großmarkt – Fluch oder Segen (257 Kommentare), Hamberger läßt fällen (96 Kommentare) und weitere kleine Artikel unter dem Tag Hamberger.

Große Anfrage der Grünen (Drs. 1861/IV) zum Bau ohne festgesetztem B-Plan (Antwort anklicken).

Im Amtsblatt Nr. 6 vom 13.02.2015, S. 196 ist die erneute Auslegung des Bebauungsplanentwurfs 1-45 VE (Hamberger) mit einem neuen Plandokument für den Zeitraum vom 23. Februar 2015 bis einschließlich 23. März 2015, Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag von 9 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 14 Uhr angekündigt. Auslegungsort ist das Bezirksamt Mitte von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung, Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung –, Zimmer 165, 1. Etage, Müllerstraße 146, 13353 Berlin.

Pressemitteilung des Bezirksamts

Mit einem Tag Verspätung sind die Unterlagen seit dem Vormittag des 24.2.2015 auch im Internet abrufbar von http://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/verbindliche-bauleitplanung/#auslegung abrufbar (vorher gab’s zwar Links, aber die verlinkten Dateien fehlten):

  • [Dateien nicht mehr online, deshalb hier gelöscht!]

Baustellen-Fotos beim Deutschen Architekturforum im Feb. 2015.

Die Berliner Woche hat einen ausführlichen Artikel mit Stellungnahmen von Mitglieder der B.I. Siemensstraße und Mitgliedern der BVV geschrieben.

Im Kommentar Nr. 33 die Stellungnahme des Rechtsanwalts und Falko Loof von der Linken zum Schwarzbau-Vorwurf (Berliner Woche).

In der BVV am 21. Mai soll der Bebauungsplan nun beschlossen werden, hier die Unterlagen (Drs. 2073/IV).

Zuerst war der B-Plan im Stadtentwicklungsausschuss und wurde abgelehnt (Berliner Woche), am 18. Juni wird die BVV entscheiden.

FinanzNachrichten über den „neuen Großmarkt der Frische„. Das ganze stammt wörtlich aus dem Presseportal. Konzept Hamberger bei BerlinOnline.

Berliner Woche über den „Markt der Superlative“, 2 Monate später ein neuer Berliner-Woche-Artikel.

Immer wieder wird die Eröffnung von Hamberger angekündigt (Berliner Morgenpost).

Bürgeranfrage in der BVV Mitte vom 15. Oktober 2015 (s. Kommentar Nr. 66): hier die mitgeschnittenen und transkribierten Antworten.

Eröffnungstermin 3. Dezember 2015.

Steve Rauhut an Baustadtrat Spallek: Hamberger hält die Zusagen nicht ein! (pdf des Briefes)

Inforadio über Hamberger.

Reportage über Hamberger (Berliner Morgenpost)

Neuer MoabitOnline-Artikel zum Absterben der von Hamberger gepflanzten Bäume (dieses Thema bitte dort kommentieren!).

Festsetzung des Bebauungsplans
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 1-45VE vom 18. Februar 2015 ist nach Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 73 vom 9. September 2016, S. 542 durch Rechtsverordnung festgesetzt worden.

113 Kommentare auf "Hamberger Großmarkt: Beton statt Pappeln"

  1. 1
    taylan says:

    Skandal! Dieses Gebahren und Verhalten der Verwaltung ist eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig. Da sehe ich Parallelen zur rein zufällig, einen Tag vor dem Urteil des OVG, erteilten Baugenehmigung für das Schultheiss Areal.

  2. 2
    Mara says:

    Danke an Uta Hanft, die das Geschehen noch einmal so zutreffend zusammengefaßt hat.
    Was mich am meisten stört ist diese Machtlosigkeit und „Verarschung“ durch die Politik. Gibt es hier nun Gesetze oder nicht.
    Wer Geld hat, hat die Macht und da wird gerne mal ein Auge zugedrückt oder gleich ganz weggeschaut.
    Wir „Kleinen“ werden gegängelt, geschröpft und in die Schranken gewiesen. Alles schön im Keim ersticken.

    Wir schauen auch direkt aus unseren Fenstern auf diese Mauer in der Siemensstr und sie übersteigt wirklich alles vorstellbare.
    Aber wir sind ja bescheiden und freuen uns, dass wir im 3. OG sind und wenigstens noch drüber schauen können.
    Im Erdgeschoss würde ich jetzt wahrscheinlich Depressionen bekommen.

    Das „Ding“ ist echt ein Monster!!!

  3. 3
    Susanne Torka says:

    … und die Simualtion, die die B.I. Siemensstraße zu einer der ersten Protestveranstaltungen gemacht hat, war überaus zutreffend, wie die beiden Bilder zeigen.

  4. 4
    H. E. says:

    Und wer sehen möchte, wie die Siemensstraße mit Pappeln aussah, kann dieses hier :
    https://moabitonline.de/12479

    Zur Erinnerung:
    Die ca 130 Pappeln konnten abgesägt werden, weil seinerzeit – höre und staune – eine Mitarbeiterin des Bezirksamtes Köpenick einen schlechten Zustand bescheinigt hat. Dieses „Gutachten“ hat sie allerdings als Privatperson gemacht.
    Und weil ja nun die Pappeln wegmussten, konnte der Investor wie schon vorher gewünscht in nur drei Meter Abstand von der Siemensstraße bauen, obwohl die Verfasser der von der Stadt beauftragten und bezahlten Untersuchung „Stadtumbau West“ einen Abstand von 15 m vorgeschlagen hatten.

  5. 5
    Susanne Torka says:

    Eigentlich Auslegung ab heute, aber digital funktioniert es noch nicht. Die Links zu den Unterlagen laufen ins Leere.
    http://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/verbindliche-bauleitplanung/

  6. 6
    Jürgen Schwenzel says:

    Mit einem Tag Verspätung sind die Unterlagen seit dem Vormittag des 24.2.2015 auch im Internet abrufbar von http://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/verbindliche-bauleitplanung/#auslegung abrufbar, s. auch Verlinkung im Nachtrag.

    Alle bitte mal lächeln.

  7. 7
    Christine says:

    Vielleicht könnte man mal den Rechnungshof auf diese Verschwendung in Berlin Moabit aufmerksam machen. Wieviel Personalkosten von Mitarbeitern und Bürgern hier zusammen kommen in einem sinnlosen Verfahren, weil Fakten längst geschaffen wurden. Was man da an Ressourcen einsparen könnte, wenn man die Farce nicht betreiben müsste.

    Schöner wäre natürlich noch, der Rechnungshof könnte Einfluss darauf nehmen, dass aus der Farce wieder vernünftige Verfahren werden, die keine Verschwendung darstellen, sondern Teilhabe.

  8. 8
    H. E. says:

    Absicht oder Schlamperei der Abt. Stadtentwicklung des Bezirksamtes Mitte?
    Unter
    http://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/verbindliche-bauleitplanung/#auslegung
    fehlt m. E. beim Bebauungsplan 1-45VE Hamberger Großmarkt unter den aufgeführten Links der „Durchführungsvertrag“, und ausgerechnet dieser ist für die Anwohner interessant, weil dort die Pflichten des Investors aufgelistet sein müßten.

  9. 9
    Jürgen says:

    @ H. E.: War H. E. oder ein anderes Mitglied der BI Siemensstraße denn schon in der auslegungenden Bezirksamtsverwaltung und hat dort den Durchführungsvertrag / städtebaulichen Vertrag einsehen können?

  10. 10
    H. E. says:

    @ Jürgen:

    Nein. Warum auch? Wenn das BA online öffentlich auslegt und für die Einwände sogar ein Online-Formular anbietet, dann müßten online doch auch alle Unterlagen einsehbar sein ?!
    Bei dem B’plan 1-64aVE unter
    http://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/verbindliche-bauleitplanung/#auslegung
    ist ja auch der Durchführungsvertrag dabei. Warum bei 1-45VE Hamberger nicht ?

  11. 11
    Martin Blattmann says:

    Dieses Verfahren gibt sich immer mehr der Lächerlichkeit preis. Unter den bereit gestellten Unterlagen findet sich ein sogenannter „verkehrsplanerischer Beitrag“ der völlig veraltet ist. So sind noch die Anlieferbuchten an der Erna-Samuel-Strasse bewertet, obwohl genau diese geändert wurden sprich weg fallen. Die Änderung der Anlieferung ist doch gerade Teil der erneuten Auslegung.

  12. 12
    H. E. says:

    Ach was soll’s. Was bedeutet das schon, wenn 2015 dieser Bebauungsplan von der BVV beschlossen wird und dabei u. a. auf einem „Verkehrsplanerischen Beitrag“ vom 18.08.2009 beruht?
    Was bedeutet das denn schon, wo doch das Bezirksamt Mitte zur Begründung dieses Bebauungsplanes sogar einen Baunutzungsplan von 1960 !! aus der Mottenkiste der Abt. Stadtentwicklung geholt hat?

  13. 13
    Max says:

    Ich war völlig schockiert als wir letztes Wochenende die Emdenerstr in Richtung ZKU runterliefen und plötzlich von dieser alles-einnehmenden Wand erschlagen wurden. Ein wahrlich beklemmendes Gefühl, -so stell ich mir den Freigang auf einem Knasthof vor.

  14. 14
    Norbert Onken says:

    Angesichts der zahlreichen erschrockenen und entsetzten Reaktionen auf diesen furchtbaren Bayern-Bunker, die ich in den vergangenen Wochen erleben durfte, scheint mir der Klotz weniger ein Gastronomie-Großmarkt zu werden als vielmehr ein Gastritis-Generator.

    Magenbeschwerden macht mir aber auch der Gang des Verfahrens:

    B-Plan – Erstellung, Ämter- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

    Geänderter B-Plan, erneute Ämter- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

    Zustimmung der BVV zum B-Plan.

    Keine Festsetzung des B-Plans (dadurch Normenkontrollklage verunmöglicht).

    Baugenehmigung erteilt (2011).

    Festsetzung des B-Plans bleibt aus, bleibt aus, bleibt aus (wird verschleppt?).

    Der Bauherr nimmt Änderungen vor. (Änderungen? Die sind doch in den Verhandlungen früher ausgeschlossen worden, weil unter keinen Umständen möglich. Hassemer ist Zeuge.)

    Der Bauherr baut, unter Einbezug der Änderungen. (Beruft sich aber auf 2011).

    Er baut, obwohl er weiß, daß das Beteiligungs- und Genehmigungsverfahren erneut durchlaufen werden muß.

    Amt hinter vorgehaltener Hand: “Schwarzbau.“ Amt öffentlich: tut nichts.

    Normenkontrolle: wie seit Jahren fadenscheinig verhindert verhindert verhindert.

    Im Kiez ungeduldiges Warten, daß endlich erneut, mit den Änderungen, ausgelegt wird, Einwand erhoben werden kann.

    Die Wände wachsen, Einwände nicht möglich.

    Endlich Auslegung, endlich die Möglichkeit Einwände zu erheben gegen einen so nicht genehmigten Bau, der im Rohbau bereits weitgehend errichtet ist, amtlich geduldet.

    An Normenkontrolle übrigens weiterhin nicht zu denken, der geradezu alberne Hinderungsgrund besteht fort, das Amt hat mal angefragt, aber keine Antwort erhalten. Verschleppung zum Nachteil möglicher Kläger? Wer sowas Böses denkt, kann doch nur selber böse sein.

    Der Bau steht schon da in groben (und was für groben!) Zügen.

    Die Bürger, die Anwohner, die von dem Bau (meint das Gesetz nicht Bauvorhaben? Sind Verfahrensschritte wie Öffentlichkeitsbeteiligung nicht prophylaktisch gedacht?) Betroffenen können endlich Einwände erheben.

    Normenkontrolle immer noch nicht möglich. Weiterhin alberne Ausflüchte. Man findet in diesem Verfahren gar keine Normen mehr, die man kontrollieren könnte.

    Der Wert der jetzt stattfindenden Ämter- und Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleich null. Das Amt kann doch Einwände jetzt nur noch abweisen. Es kann doch gar nicht mehr zugestehen, daß irgendein Einwand den Bau substantiell in Frage stellt, ohne sich selbst zu desavouieren.

  15. 15
    R.V says:

    Also jetzt warte ich eigentlich nur auf die ersten Stellungnahmen der Bezirkspolitiker bzw Senatspolitiker, die nun bekunden wie „schrecklich“ groß alles ist und das sie sich das so nun auch nicht vorgestellt haben usw..

    Bürgerbeteiligung stelle ich mir eigentlich anderes vor. Die BI hat rechtzeitig auf die Konsequenzen hingewiesen, die sich nun bewahrheiten. Bin schon auf die Autokarawanen gespannt, die demnächst durch den Bezirk fahren.

  16. 16
    BI Siemensstraße says:

    Heute, Montag, kommt in der rbb-Abendschau ein voraussichtlich sehr aufschlussreicher und interessanter Bericht zum Hamberger Großmarkt an der Siemensstraße.

  17. 17
  18. 18
    Hans Richter says:

    Na ja, sehr aufschlussreich und interessant fand ich ihn ehrlich gesagt nicht. Statt mal genauer nachzuhaken wurde Sendezeit verschleudert für Bullshitfragen zu nem neuen Berliner Tatort. Aber so ist die Abendschau.

  19. 19
    Norbert Onken says:

    Herr Spallek hat nur gesagt, daß er keine Abweichungen vom B-Plan feststellen konnte, nicht, daß es keine gibt. Da hat er von sich gesprochen und davon, was er nicht konnte.

    Die Nichtfestsetzung des B-Plans erklärt er jetzt mit Umplanungen, die auch Anpassungen des B-Plans notwendig machen: Deswegen habe der B-Plan noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht werden können.
    Bisher war die Nichtfestsetzung anders begründet worden: Teilflächen seien wegen dort verlaufender Leitungen nicht freigestellt. Schuld sei das Eisenbahnbundesamt, daß so zögerlich freistelle und auf Anfrage nicht antworte.

    Immerhin tröstlich, daß es hier keine „Mauscheleien“ gibt, keinen „Trick“ des Bezirksamtes, sondern daß lediglich wir im Rahmen der Bürgerbeteiligung zur Mitsprache über einen Plan aufgerufen sind, der längst weitgehend ausgeführt ist. Und daß die Möglichkeit, diesen mißlichen Umstand zu verhindern, jahrelang vorenthalten wurde. Besser, der Bunker steht wegen bedauerlicher Umstände ( ist doch egal, ob Umplanungen oder Leitungen) da, als wegen „Mauscheleien“.

  20. 20
    Uta Hanft says:

    Je mehr der Großmarkt Gestalt annimmt, desto erstaunter bin ich darüber, dass man in Berlin wieder Betonbunker bauen darf. Auch der Maßstab kommt mir irgendwie bekannt vor.

  21. 21
    H. E. says:

    Zu 18:

    Reicht das nicht, …
    … wenn Anwohner von dem Bau geschockt sind, den ihnen das Bezirksamt Mitte vor ihre Wohnzimmer setzt?
    … wenn in einer Fernsehsendung bei diesem Bauvorhaben von Mauschelei die Rede ist?
    … wenn in einer Fernsehsendung ein Rechtsanwalt sagt, dass der Bau teilweise ein Schwarzbau ist?
    … wenn in einer Fernsehsendung ein Rechtsanwalt im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan von Rechtsmißbrauch spricht?
    … wenn das Bezirksamt in einer Fernsehsendung als Grund für die seit vier Jahren nicht erfolgte Festsetzung des Bebauungsplanes plötzlich öffentlich einen anderen Grund nennt als den, den es bisher im Ausschuss für Stadtentwicklung und in der BVV genannt hat?

  22. 22
    Hans Richter says:

    Alles viel zu kurz abgehandelt. Man hätte mehr draus machen können.

  23. 23
    Norbert Onken says:

    @22 Wer ist „Man“, Hans? Schade, wieso hat Man nicht mehr draus gemacht?
    Wir geben aber nicht auf. Wir wehren uns auch gegen einen Bunker, der schon gebaut ist.

  24. 24
    H. E. says:

    Noch bis Montag kann man im Rahmen der „Bürgerbeteiligung“ zum Bebauungsplan für den Hamberger Großmarkt hier eine Stellungnahme online abgeben:
    http://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/verbindliche-bauleitplanung/#auslegung

    Man könnte sich z. B. überlegen, ob man dem Bezirksamt einen Verstoß gegen § 1 Absatz 5 BauGB (Baugesetzbuch) vorwirft, weil es in diesem heißt:

    „Die Bauleitpläne sollen
    …eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt,
    … und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten.
    Sie sollen dazu beitragen,
    … eine menschenwürdige Umwelt zu sichern
    … und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln,
    … auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz,
    … sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.“

    Nun, in der Siemensstraße kann man prüfen, ob und wie weit der „Bunker“ mit den obigen Forderungen übereinstimmt.

  25. 25
    Hans Richter says:

    Hallo Norbert,
    mit man hab ich den RBB gemeint.

  26. 26
    Taylan says:

    Zur Info:

    Der Bau von Hamberger in der Siemensstraße wird bzw. wurde übrigens vom Land Berlin finanziell großzügig mit 4.298.330,00 Euro unterstützt (Ja, mehr als 4 Millionen!). Unabhängig der Frage der Sinnhaftigkeit von GRW-Mitteln (ich halte diese prinzipiell für ein gutes Instrument, aber für kleine Unternehmen) frage ich mich, wie das Land Berlin GRW-Mittel in solch einer Höhe für ein Projekt auszahlen kann, dass ohne B-Plan gar nicht rechtlich legitimiert ist!

    Was haben die da nur beim Senat als Nachweise eingereicht, dass die so viel Geld bekommen haben?

    Siehe: http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/S17-15614.pdf

  27. 27
    H. E. says:

    Zu 26:

    Auf Seite 2 der Liste kann man über dem grünen Balken sehen, dass Hamberger vom EFRE in 2011 4,3 Millionen EUR bekommen hat.
    EFRE bedeutet „Europäischer Fonds für regionale Entwicklung“. Bei Wikipedia steht u. a., dass dieser Fonds „für den wirtschaftlichen Aufholprozess der ärmeren Länder sorgen soll“ und „damit dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen werden“.

    Nun, Berlin ist ein armes Land (wie viele Schulden hat die Stadt?) und Arbeitsplätze schafft dieser Großmarkt in Sichtweite von Berlins größtem Großmarkt schließlich auch. Ob der EFRE damit auch 400-EUR-Jobs meint oder vielleicht Arbeitsplätze, von denen man leben kann, ohne dass die Stadt zuschiessen muss, steht nicht bei Wikipedia.

    Wen man sich nun den Weg des Geldes vorstellt, wird es auch merkwürdig:
    Der Berliner Steuerzahler zahlt an das Finanzamt. Dieses reicht das Geld an das Finanzministerium weiter und dieses wiederum schickt deutsche und auch Berliner Steuergelder an die EU. Von der EU kommt ein Teil dieses Geld irgendwie nach Berlin zurück und hier gibt der Senat 4,3 Millionen davon an einen Investor, damit dieser einen Bebauungsplan des Bezirkamtes Mitte verwirklichen kann. Und was dieser B’plan für eine Qualität hat und welche Auswirkungen er haben kann, wurde ja hier schon oft genug diskutiert.

  28. 28
  29. 29
    U.hanft says:

    4,3 Mio. €??? Ich bin geschockt. Damit Lagerarbeitsplätze entstehen? Ich bin geschockt. Arbeitsplätze unter Tage. Die armen Lagerarbeiter. Die tun mir jetzt schon leid. Man hat bei dem Monstrum – von den Fassadenschlitzen mal abgesehen – die Fenster vergessen. Auch auf dem Dach ist weit und breit kein Oberlicht zu sehen. Und das bei einer Hallentiefe von 100m. Die armen Lagerarbeiter. Zum Bau einer menschlichen Architektur – sowohl für die Anwohner als auch für die Beschäftigten – wurden die Fördermittel wohl nicht verwendet…

  30. 30
    H. E. says:

    Ob wohl die Verantwortlichen in der Berliner Baupolitik jemals darüber nachgedacht haben, dass sie in den letzten Jahrzehnten mit ihrer Genehmigungsflut für Großmärkte, Baumärkte, Möbelmärkte, Elektronikmärkte, Lebensmitteldiscounter, Drogeriediscounter, Einkaufszentren und Bahnhofseinkaufszentren (habe ich möglicherweise noch etwas vergessen?) wahrscheinlich das soziale Gefüge im öffentlichen Raum in großen Teilen zerstört haben?

    Die persönlichen Kontakte beim Einkaufen dürften durch das Auslöschen Tausender traditioneller Berliner Einzelhandelsgeschäfte drastisch reduziert worden sein. Wer kennt schon heute den Namen des
    400-Euro-Jobbers an der Kasse des Discounters oder Großmarktes? Oder wer macht schon mit dem Kassierer im Lebensmitteldiscounter oder beim Ankermieter des Einkaufszentrum einen Schnack über’s Wetter oder die Politik, wenn er dort Brötchen, Butter und Milch kauft? Oder wer wird mit dem eigenen Namen angeredet, wenn er seine Zeitung und Zigaretten bei einem von fünf Discountern im Kiez kauft, weil es den altvertrauten Zeitungsladen an der Ecke nicht mehr gibt, da dieser gegen diese unselige Sintflut nicht mehr angekommen ist?

    M. E. wurde durch den traditionellen Einzelhandel in den Erdgeschossen entlang den Straßen das Miteinander im öffentlichen Raum und auch das finanzielle Auskommen vieler im Einzelhandel tätigen Menschen sehr positiv beeinflußt.
    Kennt jemand Untersuchungen von Stadtsoziologen zu diesem Thema ?

  31. 31
    K. S. says:

    30 ist mal ein Beitrag von H. E., den ich voll und ganz unterschreiben würde. Ich behaupte sogar, dass die Schlecker-Pleite ein kleiner Beitrag zur Gesundung der Gesellschaft war.

    Warum sollte es nicht bei entsprechendem politischen Willen möglich sein, dezentrale Strukturen und nachhaltige Ideen zu fördern statt große Strukturen und auslaufende Produktzweige? Aber dezentrales und nachhaltiges hat (fast schon definitionsgemäß) kaum hauptberufliche Lobbyisten …

  32. 32
    Rané says:

    @ K.S.
    Finde es gut, dass Du nach Inhalten und nicht nach Personen
    beurteilst. Aber mein lieber H.E., trotz auch meiner allgemeinen
    Zustimmung, muß ich doch widersprechen. Ich kenne alle Verkäuferinnen
    und Verkäufer meines Supermarktes und wechsele gern ein Wort mit
    Ihnen und bei meinem Baumarkt werde ich mit Namen begrüßt.
    Es kommt halt darauf an, wer, mit welchem Interesse, sich in welchem
    Bezirk niederlässt. Und da kannten die Investoren von Hamberger natürlich
    den Beusselmarkt. Und das ist, neben der Architektur, der Skandal.
    Die Politik befürwortet ein Konkurrenzunternehmen, was ein anderes
    langjähriges Unternehmen das Wasser abgräbt. Wenn da keine Schmiergelder
    geflossen sind, fresse ich Baumwurzeln.

  33. 33
    U. Hanft says:

    Ich stelle mal kommentarlos die Stellungnahme unseres Anwalts Karsten Sommer zur o.g. Verfahrenssache ein:

    „Wollte man der Auffassung folgen, die bahnrechtliche Widmung zweier unterirdischer Leitungen unter geplanten Parkplatzflächen stünde einer Festsetzung des B-Plans entgegen, so würde dies zwingend auch für die Erteilung der Baugenehmigung gelten. Sie hätte so lange nicht erteilt werden dürfen, wie die bahnrechtliche Widmung dem B-Plan wie dem Vorhaben entgegensteht.

    – vgl. zuletzt etwa BayVGH, Urteil vom 24.7.2014 – 2 B 14.896 –

    Da der Fachplanungsvorbehalt des § 38 BauGB sich ausdrücklich auch auf den Bereich der sogen. Planreife nach § 33 BauGB erstreckt – hier die bauplanungsrechtliche Grundlage für die Erteilung der Baugenehmigung – ist die Baugenehmigung rechtswidrig. das hier von Investor und Bezirk praktizierte „Rosinenpicken“ – B-Plan wegen entgegenstehender bahnrechtlicher Widmung nicht festsetzen und damit der gerichtlichen Prüfung vorenthalten, aber gleichzeitig bei Erteilung der Baugenehmigung entgegen § 38 BauGB annehmen, dass die bahnrechtliche Widmung auf einmal nicht mehr entgegensteht – ist vom Bauplanungsrecht nicht gedeckt.“

    Auf diese Stellungnahme meldete sich die Beklagte/Vertretung erst mal abwesend…

  34. 34
    BVV-Beobachter says:

    Nun soll wohl in der BVV am 21. Mai der Bebauungsplan verabschiedet werden:
    http://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=6701

  35. 35
    Martin Blattmann says:

    Alle die in der letzten Anhörung eine Stellungnahme abgegeben haben, können die Bewertung Ihrer Einwände durch das Bezirksamt in der Anlage 6 finden. Alle Einwände werden abgelehnt. Beim Lesen kommt bei mir Wut auf. Ich fühle mich ein weiteres Mal verarscht.

  36. 36
    Detlev Kaczmarek says:

    Da brauch man sich doch nicht über die Bundespolitik zu wundern die wird doch schon in den Bezirken genauso gehandhabt .Der Bürger hat gefälligst (wutentbrand) alles hinzumehmen was beschlossen wird .Ob Gesetzeskonform oder nicht es wird alles niedergeredet oder beschönigt .Wenn auch nur in kleinstem Maße eine Beschwerde gerechtfertigt ist wie Fernsehempfang .Ich frage mich wie es möglich sein kann eine Tankstelle gegenüber einer Grundschule errichtet werden kann .Die ja bei willkürlicher Änderung des Bauplanes durch den Bauherrn einfach noch weiter an das Schulgebäude gerückt wurde .Benzol hin oder her egal die Kleinen werden beim Verzehr ihrer Pausenbrote schon nix merken und die Parkbesucher auch nichts.Was ein Glück und falls es mal zu Katastrophe kommt sind eben ein paar mehr weg …was solls. Aber das Benzoldämpfe schwerst Krebserregend sind …ach was papalapapp .Wobei es ja nicht um die Anlage an sich geht sondern um das was daneben geht. Na ja vielleicht gehört es einfach zur Berliner Luft dazu und ein bißchen Krebsbelastung ist den Anwohnern schon zumutbar .Bei dem Abschmettern jegliches Einwandes beschleicht mich ein ganz ungutes Gefühl und ich hoffe der Segen wirkt sich doch auf ein fulminantes Weihnachtsfest oder Urlaub jedes einzelnen BVV-Abgeordneten aus .Vielen Dank für die scheinheiligen Auslegungen und Beratungen wo sie sich jetzt so schön zum Anwalt der Bauerstellung machen .Klar das das durchgewunken wird ,aber das habe ich von Anfang an gesagt ……und Recht behalten, im Grunde genommen eine Farce an der man eh nichts ändern kann ….aber das ist ja auch nicht oder besser nie Sinn der Sache gewesen ! Aber wie sagte schon der nette Herr der CDU in der Sendung des RBB er konnte keine Änderung zu ursprünglichen Plan erkennen ( sinds die Augen geh zu Runtke ) …….Ich kann da einen Plan erkennen

  37. 37
    Susanne Torka says:

    @ 34,
    wie üblich wird der B-Plan in der BVV vom 21.5. vermutlich erstmal ohne Diskussion in den Stadtentwicklungsausschuss verwiesen und dort voraussichtlich in der Junisitzung (24.6.) diskutiert werden. Also lieber diesen Termin vormerken!

  38. 38
  39. 39
    Martin Blattmann says:

    Die Vorlage des Bebauungsplans Hamberger 1-45 VE wurde in der letzten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 27.5. bei Stimmengleichheit abgelehnt. : 6 JA (4xSPD, 2xCDU), 6 NEIN (4xGrüne, 2xLinke), 2 ENTHALTUNGEN (1xPiraten, 1xSPD). Mit dieser Beschlussempfehlung kommt die Vorlage jetzt zur Endabstimmung in die BVV am 18.6.2015.
    Viele Interessierte in Moabit wussten gar nicht, dass Hamberger schon in Mai im Stadtentwicklungsausschuss behandelt wird. Frank Bertermann schrieb noch am 15. Mai per Mail an einige Interessierter er ginge davon aus, dass 1-45VE am 24.Juni. im Ausschuss auf der TO sein werde. Nun kam es anders. Auf Nachfrage wieso jetzt schon über die Vorlage beschlossen wurde schrieb mir der Frank Berterman:
    „ In meiner Mail bin ich leider irrtümlich davon ausgegangen, dass der Stadtentwicklungsausschuss am 27.5. nicht gleich über die Vorlage befindet, da die Bezirksverordneten sicherlich nicht in der Lage waren, die Unterlagen (1 DIN A 4 Ordner) in der Kürze der Zeit durchzuarbeiten, um auf dieser Grundlage eine Entscheidung zu treffen. Ich war daher davon ausgegangen, dass der B-Plan erst in der Junisitzung behandelt wird. Dies war ersichtlich ein Irrtum, da der Ausschuss trotz Unkenntnis der neuen Unterlagen doch bereits vorgestern den B-Plan abgestimmt haben. Von den Befürwortern einer sofortigen Ausschussentscheidung wurde u. a. ins Feld geführt, dass eine Befassung in der Ausschusssitzung im Juni eine BVV-Beschlussfassung vor der Sommerpause nicht mehr ermöglichen würde (letzte BVV vor der Sommerpause: 18.6., Stadtentwicklungsausschuss: 24.6.). Mit Verweis auf die auch von Ihnen immer geforderte schnellstmögliche B-Planfestsetzung, die dann auch eine Klagemöglichkeit dagegen ermöglicht, wurde mehrheitlich eine sofortige Ausschussbefassung gewünscht.
    Da ich auf meine Mail vom 15.5. keine Rückmeldung bekam, die ein Interesse an einer Ausschussdiskussion im Juni vermuten ließ, hatte ich dann auch keine Veranlassung, dies im Ausschuss zu thematisieren und für eine Vertagung zu plädieren. Allein Herr Dietrich (Fraktion Die Linke) sprach sich eindeutig für eine Vertagung auf die Junisitzung aus, da er sich in der Kürze der Zeit nicht in der Lage sah, die Vorlage umfassend zu prüfen. (persönliche Anm.: Wie die Nachfragen der Vertreter von SPD & CDU im Ausschuss zeigten, hatten diese die BA-Vorlage bisher auch nicht gelesen.)“
    Ich meine es ist mittlerweile völlig egal wann dieser B´Plan beschlossen wird; der Rohbau der 180 mal 100 Meter Betonhalle steht mittlerweile. Auf der Strecke bleiben nur die Anwohner, deren Verdrossenheit wächst und die sich sicher überlegen ob sie an einer Wahl zur BVV überhaupt noch teilnehmen werden. Selbst wenn jetzt die Möglichkeit der Klage gegeben ist, was sollte es noch bringen?
    Auch wenn der Ausschuss die Vorlage abgelehnt hat; die BVV wird meiner Einschätzung nach mit den Stimmen von SPD und CDU zustimmen und das unsägliche Verfahren abschließen.. Vielleicht nutzen ja einige der BVV-Mitglieder die Zeit bis zum 18.6. und lesen wenigstens bis dahin, was Sie beschließen werden.

  40. 40
    taylan says:

    Nun bestünde die Möglichkeit, endlich gegen den B Plan zu klagen, wenn dieser denn eine Mehrheit in der BVV Mitte erhält. Zur Erinnerung: Es waren SPD, CDU und die mitttlerweile abgetauchte FDP, die über diese Baugenehmigung durch ihre Zustimmung in 2011 erst möglich gemacht haben.

    Das Tragikomische ist nun, dass einerseits man natürlich hofft, dass die Fraktionen dieses monströse Bauprojekt in der BVV nicht unterstützen werden, aber eben auch andererseits, der B Plan eine Mehrheit erhalten muss, damit die AnwohnerInnen dagegen überhaupt klagen können.

    Worst case: Der B Plan findet keine Mehrheit und die AnwohnerInnen könnten gegen den Schwarzbau nicht klagen.

  41. 41
    Justin says:

    Ich finde man sollte nicht immer mit dem Finger auf andere zeigen, sondern sich selbst lange und innig an die eigene Nasenspitze fassen.

    Zu Beitrag Nr. 40: In wessen Namen verfasst der Verfasser seit geraumer Zeit immer wieder diese ach so diplomatisch klingenden Beiträge, die von einer gewissen Partei abzulenken versuchen? Zur Info: Ihr Vorhaben scheitert immer wieder aufs Neueste. Wir sind doch nicht blöd!

    Die BVV als repräsentative Institution der Bürger versagt, wenn sie bei Schultheiss, Hamberger, Hansa Ufer, Verkehrsgarten, Kleiner Tiergarten, Moabiter Werder, Casinos … usw. nicht im Interesse des Volkes beschließt und valide Fakten miteinbezieht.

    Lächerlich.

    Hat das Bezirksamt mit seinem Bürgermeister/Schul-/Stadträten usw. wirklich so eine Macht? Wovor hat die BVV denn Angst? Wofür gibt es die BVV überhaupt? Ist die BVV für das BA das was diese sog. Stadtteilvertretung für den Stadtteil ist? Nächstes Jahr sind Wahlen, kann mir vorstellen, dass dann eine Partei besser abschneiden wird, als die vermeintlich Big Player. Vielleicht die eigenen Parteiwerte noch einmal inneführen oder am besten gleich neu positioneren. Dann ist die Diskrepanz zwischen Sein und Schein nicht so groß.

    Ich schließe mich mit meiner Meinung an an Detlev Kaczmarek, Martin Blattmann, Hans Richter, H. E. und wie sie alle heißen. Es sieht schlecht aus in Sachen Glaubwürdigkeit der BVV. Sehr schlecht (worst than worst case)

  42. 42
    taylan says:

    Zu 41: Führen Sie Ihren Gedanken bitte aus und werden etwas konkreter, danke. Zu den sonst noch genannten Bauprojekten im Kiez gibt es zahlreiche Infos, wer wo wie abgestimmt hat. Pauschal zu sagen, wir werfen nun alle Fraktionen der BVV in einen Topf, schließen den Deckel und sagen, die sind gegen uns, ist mir zu plump.

  43. 43
    Justin says:

    Zu Beitrag 42: Nein, ich habe nicht alle Fraktionen in den selben Topf geschmissen, noch finde ich nicht, dass alle gegen uns Bürger sind (siehe vorletzter Abschnitt). Da müssen Sie etwas hineininterpretiert haben wollen. So unter dem Motto, in der Masse können keine Verantwortlichen identifiziert werden. Ein sehr typisches Phänomen. Wiederholen kann ich mich trotzdem gerne, Parteiidentität-/Werte ungleich Parteiimage/Glaubwürdigkeit – kann auf lange Sicht ein Problem darstellen.

  44. 44
    Frank Bertermann says:

    zur Diskussion um die Sinnfreiheit einer Klage gegen den Bebauungsplan:
    Ich stimme Herrn Blattmann vollkommen zu, dass es inzwischen vollkommen egal ist, ob und wann der B-Plan 1-45VE beschlossen wird. Dies habe ich auch im letzten Stadtentwicklugnsausschuss so zum Ausdruck gebracht. Wie zuletzt die Erfahrungen um den für nichtig erklärten Bebauungsplan zum Schultheiss-Areal gezeigt hat, ist allein eine erteilte Baugenehmigung maßgeblich. Diese Baugenehmigung erfolgte allerdings bereits am 06. 07.2011. Verantwortlich dafür zeichnet übrigends der vorherigen SPD-Baustadtrat Ephraim Gothe und nicht der derzeitige Baustadrat.

    Wer also darstellt, mit der B-Planbeschlussfassung können die Anwohner/innen jetzt doch endlich gegen den B-Plan klagen hat m. E. sicherlich vormal nicht Unrecht, allein die „3-Meter-Von-Der-Grundstücksgrenze-Hambergerfassade“ wird das nicht im geringsten kratzen. Die Diskussion sollte man also schleunigst in den Mitte-Katakomben der Stadtplanungsrealität vergraben. Das im Beitrag 40 beschriebene „Worst case“ taugt daher bestenfalls für einen schlechten Science-Fiction-Roman.

    Frank Bertermann, BVV-Mitte, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, stadtentwicklungspolitischer Sprecher und Ausschussvorsitzender Stadtentwicklungsausschuss BVV-Mitte

  45. 45
    Martin Blattmann says:

    Im neu gefassten Durchführungsvertrag ist zu lesen, dass die DB Netz AG am 11. März 2014 den Antrag auf Freistellung der noch planfestgestellten Flächen beim Eisenbahnbundesamt gestellt hat. Mir drängt sich da ein Verdacht auf: man hat sich gerne sehr viel Zeit gelassen und seit der Baugenehmigung 2011 besser nicht bei der DB Netz nachgefragt wie es mit der Freistellung aussieht, um so eine Klage vor Fertigstellung des Rohbaus zu verhindern.
    Die Tagesordnung (mit Hamberger) des Stadtentwicklungsausschusses für den 27.5. sei, so die Auskunft des Büro des Ausschusssekretariats , am 20.5. um 11.28 Uhr ins Netz gestellt und somit fristgerecht veröffentlicht. Trotzdem plötzlich geht es ganz schnell, im ersten Verfahren 2009/2010 latschten Moabiter noch dreimal vergebens in den Stadtentwicklungsausschuss bis Hamberger besprochen wurde, obwohl es jedes mal auf der TO stand aber immer vertagt wurde. Jetzt steht es erst wenige Tage auf der TO und schon ist es durch den Ausschuss gedrückt. Vielfach blieben die 100plusx Seiten ungelesen. Hauptsache durch. Egal auch mit welchem Votum. Aber was nützt es, jetzt es so eilig zu haben, das Warten auf Eisenbahnbundesamt geht doch weiter.
    Ich frage mich nach Lesen des Durchführungsvertrags auch wie den jetzt die Dachbegrünung aussehen soll? Sind es nun zwei große zusammen hängende Flächen wie im Vertrag beschrieben oder rund 10 kleinere Parzellen wie in den neuen Plänen der Betonhalle. Blöd auch, dass niemand sich über das Verschwinden der Solaranlage wunderte oder nachfragte, obwohl im Tagesordnungspunkt davor „Green Moabit“ behandelt wurde.
    Als eine Missachtung der Bürger, die Einwände in den Anhörungen abgeben haben, empfinde ich es, dass keiner irgend eine Antwort auf sein Schreiben an das Bezirksamt erhält, in dem mitgeteilt wird, dass jetzt die Antworten als Drucksachen(nummer) vorliegen. Dies erfahren Moabiter über die segensreiche (private) Plattform von Moabitonline. BA mir graut vor dir.

  46. 46
    H. E. says:

    In einigen der letzten Kommentare wurde davon ausgegangen, dass die Anwohner gegen den Bebauungsplan klagen können, wenn er voraussichtlich im Juni von der BVV beschlossen wird. Dem ist jedoch nicht so.
    Die Anwohner können erst klagen, wenn der Bebauungsplan von der BVV beschlossen und danach auch rechtskräftig gemacht wird, indem er vom BA festgesetzt wird. So lange das Eisenbahnbundesamt (EBA) jedoch zwei Teilflächen des Grundstückes nicht von der Eisenbahnnutzung entwidmet hat (s. Kommentar 45), kann der Bebauungsplan vom Bezirksamt nicht rechtskräftig gemacht werden. Und diese Teilflächen sind jedenfalls bisher nicht entwidmet.

    Zur Information: Bei den beiden Teilflächen handelt es sich um zwei schmale Geländestreifen, unter denen sich Abwasserrohre befanden, die vom jetzigen Bahngelände quer über das Baugrundstück zur Siemensstraße geführt haben. Diese werden jedoch schon seit ca. 1 1/2 Jahren nicht mehr genutzt. Bezirksamt, DB Netz AG und Eisenbahnbundesamt hätten also m. E. im Einvernehmen bereits damals dafür sorgen können, dass entwidmet wird und der Bebauungsplan rechtskräftig wird. Aber wie in 45 gesagt, hätte man damit den Anwohnern die Klage gegen den B’plan ermöglicht. Und das war offenbar Anfang 2014 und noch vor Baubeginn nicht im Interesse des Bezirksamtes und anderer.

    Aber dieses Dilemma ist nicht neu, denn es besteht bereits seit 2011:
    Der erste Bebauungsplan wurde von der BVV im Februar 2011 mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP beschlossen. In der Regel hätte er ca. vier Wochen danach vom BA (damals noch unter SPD-Führung) rechtskräftig gemacht werden müssen. Das wurde er jedoch nicht. Begründung des BA: Es geht nicht, da die Teilflächen mit den Abwasserrohren nicht entwidmet sind. Diesen Grund hat das BA dann fast vier Jahre lang gebetsmühlenartig wiederholt, bis ihm (nun unter CDU-Führung) eingefallen ist, dass man ja das B’plan-Verfahren wiederholen könnte, da es inzwischen in der Bauplanung (m. E. lächerlich geringfügige) Änderungen gegeben hat.
    Aber es gibt eine Broschüre des Eisenbahnbundesamtes (EBA), wonach offenbar schon 2011 das Rechtskräftigmachen möglich gewesen wäre. Das BA hätte damals lediglich die beiden Teilflächen in den Bebauungsplan eintragen müssen und schon hätte er rechtskräftig gemacht werden können. Diese Eintragung jedoch hat die Abt. Stadtentwicklung des BA’s 2011 lt. späterer Angabe eines Mitarbeiters wissentlich unterlassen. Und damit hat es eben nach Meinung vieler eine Klage von Anwohnern gegen den Bebauungsplan bis heute erfolgreich verhindert.

  47. 47
    H. E. says:

    Ergänzung zu 46:

    Obwohl die BI Siemensstraße im Januar in der Abt. Stadtentwicklung von Mitte mit dem Mitarbeiter ausführlich über das Thema „Eintragung von nicht entwidmeten Gründstücksflächen in den Bebauungsplan“ gesprochen hat, hat diese Abteilung diese Flächen auch in die aktuelle Ausgabe des Bebauungsplanes nicht eingetragen. Die Folge ist: Wenn das Eisenbahnbundesamt diese Flächen weiterhin nicht entwidmet, muss das BA auch diesen aktuellen B’plan nicht rechtskräftig machen und die Anwohner können weiterhin nicht klagen.

    M. E. will das BA damit die Bürger sicherheitshalber genau so weiter austricksen, wie es dieses bereits seit 2011 getan hat.
    Das ist m. E. ein Skandal, über den im Ausschuss für Stadtentwicklung und in der BVV schärftens diskutiert werden müßte, bevor überhaupt in der BVV eine Abstimmung über den B’plan in Betracht gezogen werden kann. Und zwar nicht nur so eben mal papperlapapp, sondern knallhart und mit ebensolchen Konsequenzen.

  48. 48
    Martin Blattmann says:

    Es ist wieder einmal wie so oft. Seit Freitagnachmittag ist es nicht möglich die TO der nächsten BVV-Sitzung im Netz anzusehen. Wann steht jetzt Hamberger auf der Tagesordnung so gegen 18.30 oder erst 21 Uhr. Bürger, die am Thema interessiert wären, wird so der Besuch einer BVV-Sitzung vergällt. So ist wenigstens ungestörtes Durchwinken gesichert.

  49. 49
    Taylan says:

    Hi Martin,
    ruf am besten morgen kurz im BVV Büro an, da die nächsten Tage die überarbeitete TO zur BVV erscheinen wird, der sog. „Nachtrag“. Vielleicht können die Auskunft geben.

  50. 50
    H. E. says:

    Das Thema Bebauungsplan Hamberger Großmarkt ist am Donnerstag auf der Tagesordnung der BVV.

    Hierzu hat der Ausschuss für Stadtentwicklung der BVV wie folgt empfohlen, die Vorlage zur Beschlussfassung über den Bebaungsplan abzulehen:
    6 Ja-Stimmen (von SPD und CDU)
    6 Nein-Stimmen (von Bü90/Grüne und DIE LINKE))
    2 Enthaltungen (von SPD und Piraten).
    Immerhin, ein SPD-Verordneter hat sich im Ausschuss enthalten. Nun bin ich gespannt, ob sich in der BVV vielleicht noch andere SPD-Mitglieder aufraffen, in dieser Sache endlich eine bürgerfreundliche Politik zu machen. Zumal man ja nun vor Ort schon mal sehen kann, welche Stadt-Verunstaltung das BA seinerzeit genehmigt hat.
    Und die Piraten? Warum nur enthalten und nicht abgelehnt?

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