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Hamberger Großmarkt – Fluch oder Segen

In Moabit wird von dem Münchener Unternehmen Hamberger auf dem Gewerbegebiet nördlich der Siemensstraße ein Großmarkt als Zulieferer für Gastgewerbe geplant (siehe auch Artikel www.moabitonline.de/2308).

Die Firmengeschichte der Familie Hamberger begann 1866, als die Brüder Franz Paul und Sebastian Hamberger mit der Produktion von Schwefelhölzern den Grundstein fürdas Unternehmen legten und zur Verbesserung der Absatzbedingungen im Jahre 1911 nach München umsiedelten ( Bild Zündhölzer).

Die Tradition im Handel mit Lebensmitteln startete mit dem Salzhandel in Bayern und wurde im Laufe der Zeit zu einem Kolonialwarenhandel ausgebaut, der sich bis in die Gegenwart zu einem Großhandelsspezialbetrieb und starker Partner für Gastronomie und Handel weiterentwickelt hat.

Hamberger Sicherheits-Zündhölzer

Die Eigentümerfamilien Hamberger und Titius aus München haben sich das Gewerbegebiet nördlich der Siemensstraße in Moabit als Standort für Berlin ausgesucht. Ausschlaggebend waren die Nähe zum Fruchthof, kurze Wege zu ihren Kunden im Berliner Stadtzentrum und der nahe Anschluss an die Stadtautobahn. Das Unternehmen will 25 Millionen Euro in die moderne neue Verkaufsfläche investieren.

Die Stadt Berlin und der Bezirk Mitte waren lange auf der Suche nach Unternehmen, die im Rahmen der EU-Förderung einen zügigen Weiterbau der Umgehungsstraße um das Gewerbegebiet nördlich der Siemensstraße möglich macht, da der Bau einer solchen durch die EU geförderten Straße sowie der Ausbau des Stadtgartens in der Siemensstraße eine Ansiedlung eines förderfähigen Gewerbes erfordert. Hamberger erfüllt dieses Kriterium und schafft, durch die arbeitsintensive Struktur des Großhandels geprägt, gleichzeitig 300 neue tarifgebundene Vollzeitarbeitsplätze in einem Gebiet wie Moabit mit chronisch hoher Arbeitslosigkeit.

Auf den ersten Blick scheint das Unternehmen Hamberger ein Glücksgriff für den Bezirk Mitte zu sein. Dieses wird umso klarer betrachtet man den Zustand der Kassen des Bezirkes indem Lücken allein im Bildungssektor von 10 Millionen Euro klaffen und kräftige Steuereinnahmen von Mittelständigen Unternehmen, anderswo eine Haupteinnahmequelle für die Finanzierung von staatlichen Aufgaben, in diesem Stadtgebiet weitgehend fehlen.

Aber die Großmarkthalle selbst ist zum Stein des Anstoßes geworden. Eine Bürgerinitiative Siemensstraße hat sich gegründet, die sich für den Erhalt der Pappelallee, zumindest dem nicht geschädigten 50% der Bäume ausspricht und große Probleme mit der Fassadengestaltung und der Lage der Halle hat, auch wenn diese nur 11,75m hoch und nicht 13m, wie die Initiative in einem Flugblatt mitteilt und auch nicht wie dort in einer Bildmontage dargestellt eine unbegrünte monolithische Betonfassade sondern eine mit mehreren Glasflächen unterbrochene und zu 30% begrünte Außenfläche (Bild Fassade) in der jetzigen Planung ausweist.

Fassadenelement

In dem Flugblatt wird ebenfalls beschrieben, dass sich die Zufahrt des Lieferverkehrs gegenüber der James-Krüss Grundschule befinden wird. Dabei wird verschwiegen, dass dies nur für 6 Monate der Fall sein wird, bis die Umgehungsstraße fertig ist. Gleichzeitig wird von einer starken Zunahme des Verkehrs berichtet und außer Acht gelassen, dass die Umgehungsstraße einen Großteil des neuen und alten Verkehrs auf den Bereich hinter der Halle verlegt, mit viel weniger Belastungen für die Anwohner als heute.

Ein gutes Beispiel für die Lärmminderung ist der erste Abschnitt der Umgehungsstraße im Bereich Quitzowstraße, der den Verkehr und damit auch den Lärm stark reduziert hat.

Es ist unverständlich, warum die Initiative der betroffenen Bürger es mit der Darstellung der tatsächlichen Gegebenheiten nicht so genau nimmt und an vielen Stellen Dinge behauptet, die nicht zutreffend sind, denn auch ohne die guten Sitten des fairen Umgangs zu brechen, hat der Bürger und Anwohner als ein wichtiger Faktor in der Stadt, ein unbedingtes Mitsprache- und Beteiligungsrecht, wenn es um Entscheidungen geht, die seinen Lebensraum betreffen. Dies ist rechtlich durch das Bürgerbeteiligungsverfahren sogar gesetzlich verankert.
Es stehen sich vier Spieler gegenüber. Das Unternehmen Hamberger, das sich in Berlin engagieren will und in erster Linie etwas von seinem Geschäft versteht, – der Bezirk, im speziellen die Abteilung für Stadtentwicklung des Bezirksamtes Mitte, geleitet von Stadtrat Ephraim Gothe, das mit Planungsrecht Entwicklungen anstoßen und steuern kann, – Anwohner, die sich in der Bürgerinitiative Siemensstraße zusammengeschlossen haben und sich mit der Halle vor Ihren Fenstern statt der schönen Pappelallee nicht abfinden wollen und – die Politik, die wichtige zukunftsweisende Weichen für die Entwicklung Moabits auf dem ehemaligen Bahngelände stellen muss und sich davor scheut unpopuläre Entscheidungen zu treffen, weil die Gefahr droht, in den kommenden Wahlen nicht wiedergewählt zu werden.

In der Regel, wenn es zahlreiche unterschiedliche Gruppen gibt, die sich streiten, hilft ein Kompromiss. Für die Suche nach einem solchen braucht es ein vermittelndes Element, einen Akteur, der die streitenden Parteien zu einem Dialog zusammenführt, der vermeidet, dass es Verletzungen der guten Sitten, wie Fairness und ehrlichkeit im Umgang miteinander gibt und der selbst neutral ist. Diesen gibt es aber leider in dieser Form nicht. Dabei könnte das Zusammenspiel der unterschiedlichen Gruppen auch zu besonders guten Lösungen führen. Dies würde umso wahrscheinlicher werden, je konstruktiver, offener und ehrlicher sich die gemeinsame Suche aller Akteure nach guten Lösungen entfalten könnte.

Am ehesten ist diese Moderation in der Arbeit der Verwaltung zu sehen, die mit dem Verfahren der Bürgerbeteiligung diesen Part von Hause aus schon bedient, aber bei weitem nicht ausfüllt. Die Abteilungen Stadtentwicklung, Finanzen, Arbeit und Soziales haben weniger kurzfristige Interessen als die unter dem Damokles Schwert der Abwählbarkeit lebende Politik, – nur, wie jeder weiß, sind die Vorsteher der Ämter, die Stadträtinnen und Stadträte ja aus den politischen Parteien besetzt und damit leider auch selbst nicht mit zu großer Unabhängigkeit ausgestattet.

Es gibt ein paar Fakten in dieser Auseinandersetzung, die wohl keiner leugnen kann: Moabit braucht mehr Gewerbe, viele neue Arbeitsplätze, eine Umgehungsstraße, starke Partner und soll dabei gleichzeitig ein attraktiver Ort für seine Bewohner sein. Wenn wir aus der Negativspirale ausbrechen wollen, braucht es Veränderung, Dynamik und innovative Lösungen, die häufig das Ergebnis von Teamarbeit und Kooperation sind.

Die Stadtentwicklung im Bezirk Mitte hat mit der Umgehungsstraße und dem Ansiedeln von Gewerbe neben einem neuen Park in der Siemensstraße kluge Schritte für die wirtschaftliche Entwicklung Berlins an dieser Stelle getan. Ein Bereich wurde entwickelt, neues Gewerbe wie Tolmien und Hellweg angesiedelt und dabei der Geschäfts- und Teile des Individualverkehrs und dessen Lärm in den nördlichen Teil des Gewerbegebiets verlegt, deren Auswirkung auf die Anwohnerstraßen durch die abschirmenden Wirkung der Gewerbebauten noch weiter vermindert wird.

Das Gewerbegebiet ist eine ökonomisch und ökologisch geniale Lösung.

Nur es bleibt die Reibung an der direkten Schnittstelle zwischen Gewerbegebiet und Wohngebiet, die Fassaden der Gewerbetreibenden und im Speziellem die Hallewand von Hamberger.

Meine persönliche Vision für den konkreten Fall der Fassade dieser Halle wären üppige hängende Gärten als eine prachtvolle floristisch ökologisch Attraktion in Moabit und für ganz Berlin, gebaut mit Mitteln von Stadtumbau-West, dem Unternehmer Hamberger, unter Mithilfe der Anwohner angelegt und ganzer Stolz von zahlreichen Bürgern, Anwohnern und des neuen Unternehmens Hamberger, die gemeinsam aus einem Problem eine zukunftsweisende Lösung entwickelt hätten.

Nachträge zum Projekt sind bis 2014 unter diesem Artikel zu finden, danach unter diesem Artikel (hier bitte auch weitere Kommentare).

257 Kommentare auf "Hamberger Großmarkt – Fluch oder Segen"

  1. 251
  2. 252
    Mara says:

    Dann eben so

    „Bezirksamt Mitte von Berlin, 13341 Berlin (Postanschrift)

    Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
    Frau Bezirksverordnete Briest Herrn Bezirksverordneten Urbatsch
    Herrn Bezirksverordneten Bertermann

    über
    Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung

    Große Anfrage, DS 1861/IV
    B-Plan 1-45VE: Kein festgesetzter B-Plan, aber Hamberger baut!

    Sehr geehrte Frau Bezirksverordnete Briest, sehr geehrter Herr Bezirksverordneter Urbatsch,
    sehr geehrter Herr Bezirksverordneter Bertermann,

    das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage wie folgt:

    1. Welche genehmigten Baumaßnahmen werden derzeit auf dem Grundstück des bisher nicht
    festgesetzten Bebauungsplangebietes 1-45VE (Hamberger Gastronomiebedarf-Großmarkt, Siemensstraße in
    Moabit) vom Vorhabenträger durchgeführt?

    Zu 1.
    Die folgenden Angaben sind eine Zusammenstellung aus einem Telefonat mit dem Bauleiter vom
    14.01.2015 und einem Außendienstbericht vom 09.12.2014:
    – Fertigteilstützwand an östl. Grundstücksgrenze
    – Segmente des zukünftigen 2 geschossigen Hallenteils (Montage Betonfertigteile/Stützen/Decken)
    und Fundamentarbeiten
    – Sozial- und Technikräume Rohbau
    – Erforderliche Fluchttunnel im UG
    – Etwa 90 % der Fundamente im Rohbau sind fertiggestellt

    2
    2. Welche genehmigten Baumaßnahmen auf dem Grundstück des bisher nicht festgesetzten
    Bebauungsplangebietes 1-45VE sollen vom Vorhabenträger demnächst durchgeführt werden?

    Zu 2.
    Ende Februar bis Anfang März sollen der Rohbau und die Konstruktion Stahlbau/Dachtragwerk
    fertiggestellt sein. Danach Beginn der Haustechnik und Beginn des Innenausbaus.

    3. Auf welcher Rechts- und Genehmigungsgrundlage erfolgen die Bauarbeiten, bzw. aus welchem Grund
    besteht u. U. eine Planreife für das Vorhaben, obwohl gravierende Änderungen eine Neuauslage des
    B-Plans (Wiederholung Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung) erforderlich machten?

    Zu 3.
    Die Bauarbeiten werden auf Grundlage der Baugenehmigung aus dem Jahre 2011 ausgeführt. Die im
    Nachtragsantrag vorgesehenen Änderungen werden sowohl bauordnungs- als auch planungsrechtlich als
    genehmigungsfähig angesehen, so dass mit der Erteilung der Genehmigung zu rechnen ist. Insofern
    werden im Rahmen der Ermessensausübung derzeit keine Maßnahmen nach § 78 BauOBln eingeleitet.

    4. Wie ist der aktuelle Verfahrensstand für die
    – Freistellung des planfestgestelltes Eisenbahngeländes,
    – Bearbeitung des Bebauungsplanes,
    – Klagen gegen die Baugenehmigung?

    Zu 4.
    Freistellung:
    Eine Freistellung der letzten Teilflächen durch das Eisenbahnbundesamt liegt im Bezirk noch nicht
    vor.

    Bearbeitungsstand:
    Im Moment wird die Wiederholung der Beteiligungsschritte vorbereitet.

    Klagen gegen die Baugenehmigung:
    Die Nachbarklage wurde im März 2012 erhoben mit dem Ziel, die Baugenehmigung aufzuheben. Erst im
    Okt. 2014 hat sich das VG damit beschäftigt:
    Der Anwalt der Beigeladenen erwägt, ein Ruhen des Verfahrens zu beantragen. Bezirksseitig bestehen
    dazu keine Bedenken.

    5. Wann ist mit einer Festsetzung des Bebauungsplanes 1-45VE voraussichtlich zu rechnen?

    Zu 5.
    Vor Festsetzung des Bebauungsplanes ist die Wiederholung von Beteiligungsschritten des
    Bebauungsplanverfahrens, die Auswertung dieser Beteiligungsschritte, die Beschlussfassung der BVV,
    das Anzeigeverfahren des Bebauungsplanes bei SenStadtUm IIC gem. § 6 Abs. 4 AGBauGB und der
    BA-Beschluss über die Festsetzung des Bebauungsplanes erforderlich. Ein konkretes Datum der
    Festsetzung kann leider nicht genannt werden. Ich hoffe aber, dass der BA-Beschluss zur Festsetzung
    des Bebauungsplanes noch vor der Sommerpause der BVV, bzw. kurz nach der Sommerpause gefasst werden
    kann. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Freistellung der restlichen Bahnflächen (Leitungen)
    durch das Eisenbahnbundesamt erfolgt ist.“

    3

  3. 253
    Susanne Torka says:

    Es ist merkwürdig, als ich den Kommentar freigeschaltet habe, hat der Link funktioniert, danach wohl wieder nicht. Das ist mir schon häufiger bei dem Allris-System der BVV passiert.
    Am besten immer zu der ursprünglichen Drucksache gehen, in diesem Fall Drs. 1861/IV und dann auf Antwort klicken:
    https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=6489

  4. 254
    Jürgen Schwenzel says:

    Im Amtsblatt Nr. 6 vom 13.02.2015, S. 196 ist die erneute Auslegung des Bebauungsplanentwurfs 1-45 VE (Hamberger) mit einem neuen Plandokument für den Zeitraum vom 23. Februar 2015 bis einschließlich 23. März 2015, Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag von 9 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 14 Uhr angekündigt. Auslegungsort ist das Bezirksamt Mitte von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung, Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung –, Zimmer 165, 1. Etage, Müllerstraße 146, 13353 Berlin.

  5. 255
    H. E. says:

    Zu: 254

    Ob dieser Bebauungsplan noch einmal ausgelegt wird, hat m. E. genau so viel oder wenig Bedeutung wie ein Sack Reis, der in China umfällt. Wenn das ganze Prozedere mit Auslegung, Auswertung möglicher Einwände, erneutem Beschluss durch die BVV, Vorbereiten der Veröffentlichung und dann endlich das Rechtskräftigwerden durch ist, dürfte das Bauvorhaben so gut wie fertiggestellt sein.

    Zur Erinnerung: Es gab Leute, die gegen den Bebauungsplan vor dem OVG klagen wollten. Und so, wie bei Schultheiss der B’plan vom Gericht für ungültig erklärt wurde, hätte es auch beim Hamberger Großmarkt kommen können. Dass der Bebauungsplan bis heute vom Bezirksamt nicht rechtskräftig gemacht wurde, hat diese Klage verhindert. Und je länger es mit dem B’plan noch dauert, um so sinnloser wird ja auch die Klage.

    Ansonsten kann ich nur empfehlen, mal einen Spaziergang durch die Siemensstraße zu machen, es gibt schon viel zu sehen: Beton, Beton, Beton, Beton, Beton, Beton, Beton, Beton, Beton, Beton, ….

  6. 256
    Elke Blume says:

    Am 14./15.2.2012 hat Hamberger die schöne Pappelreihe fällen lassen. Stattdessen wurde uns eine gingantische, monströse Betonwand vor die Nase gesetzt.

    Welch eine Mißachtung und Verachtung haben die verantwortlichen Politiker für Anwohner und Passanten dieser einst grünen Straße.

    Bei der nächsten Wahl nicht vergessen, es waren die SPD und CDU, die den Bürgern dieses Horrorszenario zumuten.

    [URL=http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=aa8c41-1424023723.jpg][IMG]http://www.bilder-upload.eu/thumb/aa8c41-1424023723.jpg[/IMG][/URL]

    [URL=http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=fa1396-1424023551.jpg][IMG]http://www.bilder-upload.eu/thumb/fa1396-1424023551.jpg[/IMG][/URL]

    (Fotos: Jürgen Schwenzel und Norbert Onken)

  7. 257
    Christine says:

    Ich habe in der Zwischenzeit Antwort vom Bezirksamt Mitte erhalten wegen der fehlenden Möglichkeiten für Fußgänger im Moment die Siemensstrasse zu überqueren. Hier die Antwort:

    „Die Fußgänger-LSA (Ampel) in der Siemensstraße wurde durch die Verkehrslenkung Berlin (Senatsverwaltung) abgeordnet, da die Siemensstraße durch den Bau der Erna-Samuel-Straße als Umgehungsstrecke nur noch Erschließungsfunktion für Anlieger und die abgehenden Wohnstraßen haben soll. In diesem Zusammenhang ist eine Reduzierung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h vorgesehen, der Einbau von „Moabiter Kissen“ zur Verkehrsberuhigung sowie die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs mit Aufpflasterung und Einengung der Fahrbahn und erlaubter Schrittgeschwindigkeit in Höhe des Unionplatzes. Die Zufahrt zur Siemensstraße wurde durch den Einbau von Aufpflasterungen und Fahrbahnverengung darüber hinaus für den Durchgangsverkehr unattraktiver gemacht, um zu erreichen, dass der Durchgangsverkehr über die Erna-Samuel-Straße und die Ellen-Epstein-Straße fährt.

    Inwieweit die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs am bisherigen Standort der LSA erforderlich sein wird ist im Rahmen von Verkehrsbeobachtungen nach Fertigstellung der oben geschilderten Maßnahmen festzustellen, da sämtliche Verkehrsmaßnahmen gemäß § 45 Abs. 9 StVO“ nur dort anzuordnen sind, wo sie aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten sind.“

    Leider wurde mir nichts darüber mitgeteilt, wie lange die Strasse aber faktisch noch Zone 50 sein wird – und damit ein ziemlich hohes Risiko bei der Überquerung gerade von Kindern gegeben ist.

    Also, Zeitplanung kenne ich zwar nicht, aber irgendwann wird es die Einengung im Bereich Unionplatz geben. Dann wird es ja vielleicht besser. Warum man die Ampel bis dahin nicht lassen konnte, finde ich sehr bedauerlich und kann es auch nicht ganz nachvollziehen, scheinen wir aber hinnehmen zu müssen.

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    Die Redaktion:
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