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Widerspruch gegen Vorkaufsrecht

Mieter der Rathenower Straße 50 erneut verunsichert

Vor ziemlich genau 2 Monaten verkündete das Bezirksamt Mitte stolz, dass es erstmalig in Mitte gelungen sei, für ein Haus in Zusammenarbeit mit der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft WBM und den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie Finanzen das Vorkaufsrecht auszuüben. Es handelte sich um die Rathenower Straße 50 mit 15 Mietwohnungen im Milieuschutzgebiet Birkenstraße.

Die Initiative „Wem gehört Moabit?“ wies noch am gleichen Tag darauf hin, dass ohne die engagierte Vorarbeit der Mieter eines Weddinger Hauses, AmMa 65, das vermutlich nicht gelungen wäre und schrieb weiter: „… Der eigentliche Erwerber der Rathenower Straße 50 hatte die Abwendungsvereinbarung nicht unterschrieben, so dass der Bezirk das gesetzliche Vorkaufsrecht einsetzte um die Ziele der sozialen Erhaltungsverordnung, den Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus städtebaulichen Gründen, zu sichern. Hoffen wir, dass dadurch die 15 Mietparteien langfristig vor Verdrängung aus dem Kiez geschützt sind.“ (zum Artikel mit Links zur Tagespresse)

Nachdem der private Erwerber der Rathenower Straße 50, der ungenannt bleiben will, gegen den Vorkauf Widerspruch eingelegt hat, sind die 15 Mietparteien erneut verunsichert. Bei einem Mietertreffen (die TAZ berichtete) in der vergangenen Woche gaben sie der Hoffnung Ausdruck, dass der Bezirk Mitte sich mit dem Vorkaufsrecht durchsetzen kann und kein jahrelanges Klageverfahren auf sie zu kommen wird.

Mit einem großformatigen Transparent „Milieuschutz wirksam machen – Vorkaufsrecht durchsetzen – Mietenwahnsinn stoppen“ informieren sie die Öffentlichkeit und werden sich zusätzlich an die Bezirksverordnetenversammlung wenden. Am 19. April 2018 wird die Drucksache 1144/V zu diesem Thema beraten. Hier die Tagesordnung der BVV.

Nachtrag:
Die Anfrage wurde nicht in der BVV beantwortet, das kommt erst schriftlich.

Artikel im Berliner Abendblatt: in Berlin laufen bereits 7 Klagen gegen das Vorkaufsrecht.

Die Anfrage (s.o.) wurde beantwortet (auf GA-1144-Rathenower50 klicken).

Erfolgsgeschichte(n) zum Vorkaufsrecht im MieterMagazin 4/2019 (mit Rathenower Straße 50 + 59).

Mitte 2019 läuft immer noch das Klageverfahren.

Im Juni 2021 ist der Widerspruch immer noch nicht verhandelt, es gibt nicht einmal einen Termin dafür.

Traurig aber wahr, der Bezirk muss das Haus an den Käufer herausgeben, wegen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zum Vorkaufsrecht vom 9.11.21.

19 Kommentare auf "Widerspruch gegen Vorkaufsrecht"

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    BVV Beobachter says:

    Große Anfrage zum gescheiterten Vorkaufsversuch für die Birkenstraße 30 – wirklich ärgerlich
    https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=8771

    … und ein allgemeinerer Antrag zur verbesserten Anwendung des Vorkaufsrechts:
    https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=8804

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    BVV Beobachter says:

    In den Bezirksamtsbeschlüssen von gestern ist eine BA-Vorlage 478/2018 zur Ausübung des Vorkaufsrechts in Wedding für die Grundstücke Kameruner Str. 12/Togostr. 72-73 und die Grundstücke Müllerstr. 166a-167 – interessant, wie es begründet wird:
    https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksamt/beschluesse-des-bezirksamts/2018/artikel.711448.php
    Das letzte Dokument der Liste herunterladen!
    Für die Amsterdamer Str. 14/Malplaquetstr. 25 und für die Reinickendorfer Str. 74/Schulstr. 40 wird in 2 anderen BA-Vorlagen erklärt, warum das Vorkaufsrecht nicht angewendet werden konnte.

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    Mieter-Aktivist says:

    Abwendungsvereinbarungen in München sind wesentlich umfassender als in Berlin, das will die BVV für Mitte ändern, bzw. wurde ein Antrag eingebracht, der noch abgestimmt werden muss im Stadtentwicklungsausschuss am 26. September und in der folgenden BVV:
    https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=8964

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    Petition, damit die Senatsverwaltung das Geld für den Vorkauf der Waldstraße 37 zur Verfügung stellt. Macht mit! Unterstützt die Mieter*innen!
    https://www.openpetition.de/petition/online/wahrnehmung-vorkaufsrecht-im-milieuschutz

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    Das ist das erste vorgekaufte Haus in Mitte im Februar 2018, mehr als 3 Jahre später hat die Verhandlung zum Widerspruch gegen das Vorkaufsrecht immer noch nicht stattgefunden, es gibt noch nicht einmal einen Termin!

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    Bei den im aktuellen Tsp. Newsletter erwähnten 15 Wohnungen in der Birkenstraße, handelt es sich sehr wahrscheinlich um die Wohnungen in der Rathenower Straße 50, die im Milieuschutzgebiet Birkenstraße liegt.
    https://leute.tagesspiegel.de/mitte/intro/2022/01/05/204173/

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    Mieter-Aktivist says:

    In 2021 wurden in den 72 Milieuschutzgebieten Berlins 13 Häuser (332 Wohnungen) vorgekauft, für 84 (2018 Whg.) gab es Abwendungsvereinbarungen. Urteil vom Bundesverwaltungsgericht: Berlin darf das nicht. Der Gesetzesentwurf für ein neues bundesweites Vorkaufsrecht von Anfang Mai wird von der FDP blockiert:
    https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0622/vorkaufsrecht-in-milieuschutzgebieten-war-auch-2021-ein-erfolgreiches-antispekulationsinstrument-062215a.htm

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    BVV-Beobachter says:

    Die Beantwortung der Einwohner*innenanfrage zur Vorkaufspraxis in Milieuschutzgebieten aus November letzten Jahres (nach dem Urteil) ist jetzt protokolliert:
    https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=10956

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    Mieter-Aktivist says:

    Erstmals erlaubt ein Gericht einer Hauseigentümerin, eine Abwendungsvereinbarung zu kündigen, die Mie­te­r:in­nen vor Verdrängung schützen soll.
    https://taz.de/Beschluss-nach-Vorkaufsrecht-Urteil/!5888606/

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