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Lübecker Straße im Schatten von Schultheiss – Dokumentation

Sowohl bei der Informationsveranstaltung zum Bebauungsplan für das Schultheiss-Gelände im Rathaus Tiergarten am 23. Mai als auch beim Stadtentwicklungsausschuss der BVV Mitte am 25. Mai haben ein Eigentümer und etliche Mieter und Mieterinnen aus der Lübecker Straße die Diskussion nicht nur verfolgt, sondern ihre eigene persönliche Sichtweise auf das Projekt mitgeteilt. Sie befürchten eine massive Verschlechterung ihrer Wohn- und Lebensqualität. Das zeigten sie anhand eines selbstgebauten Modells, das schon in Vilmoskörtes Artikel zum Projekt dokumentiert wurde.

Sowohl der Eigentümer als auch die Mieter haben ihre Beiträge für MoabitOnline zur Verfügung gestellt. Die Bilder hier entstammen ihrer Präsentation beim BVV-Ausschuss. Dort kam aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nur der Eigemtümer der Lübecker Straße 37, Herr Hoffmann, zu Wort. Die Beiträge spiegeln natürlich ihre subjektive Betroffenheit. Ein Rechtsanspruch auf eine unverbaute Aussicht ist zwar nicht einklagbar, aber doch Abstandsregeln, die durch die vorgelegte Planung unterschritten werden.

Wir dokumentieren den Beitrag von Ulrike Zerres vom 23. Mai 2011:

„Frage: Mit welcher Art von Investor haben wir es zu tun? Wir möchten die Beantwortung unserer Frage in folgendem Zusammenhang sehen:

Dieser Investor verspricht uns, den Bewohnern der Lübecker 37 und 38, eine Verbesserung der jetzigen Verhältnisse unserer Wohnsituation. Wir sind mit dem Bestand zufrieden, es ist ein Hof der nicht das goldene vom Ei ist, aber wir sind mit diesem bescheidenen Zustand um unsern Hof zufrieden. Es sind Verhältnisse aus dem 19. Jahrhundert, die sich an diesem Hof manifestiert haben. Diese Verhältnisse preist der Investor an, dass er diese  großzügig verbessern würde.

Statt direkt auf der Grundstücksgrenze die Parkhausspindel zu setzten, rückt er sie großzügig  um 2,50 Meter zurück. Dabei ist 3.00 Meter ein Mindestabstand, unabhängig von der Höhe eines neuen Gebäudes.

Wir haben aber das Jahr 2011. Das Regelwerk für städtische Bebauung hat sich über Generationen weiter entwickelt und verbessert, Menschen haben sich für diese Verbesserungen eingesetzt. Die sog. Verbesserung  dieses Investors basiert auf einer Lobpreisung von Verhältnissen, die gottlob hinter uns liegen sollten. So ist die Frage nach der Art des Investors in diesem Sinn zu verstehen. Wir wollen keinen Investor, der rückschrittlich argumentiert, zu seinen Gunsten vergangene Verhältnisse beschwört und zementieren will. Wir wünschen uns einen Investor und Politiker dazu, die in die Zukunft sehen, den gebannten Blick auf das große Geld aufgeben und für alle im Stadtteil Lebenden etwas Gutes und vielleicht was Innovatives schaffen? Denn die Finanzkrise hat gezeigt, dass das allgemeine Geschick einer Stadt, hier eines Stadtteils nicht gut aufgehoben ist in Händen von bestimmten Kapitalbesitzern. Die können sich im Zweifelsfall unter einen sog. staatlichen Rettungsschirm  retten. Von einem Bürgerrettungsschirm ist mir nichts bekannt.

Jetzt zu der Frage mit welcher Art von Investor haben wir es zu tun?
1. einer der das Grundstück entwickelt und es dann mit Bebauungsplan verkauft?
2. oder der auch das Grundstück bebaut und dann verkauft
3. oder der, nach dem alle Phasen des Bauens durchlaufen wurden, auch der Betreiber des Zentrums  ist.
Denn je nach Art des Investors kann eingeschätzt werden, wie die Interessenslage ist und was die Moabiter zu erwarten haben.“

Im folgenden dokumentieren wir den Beitrag von Herrn Hoffmann vom 25. Mai 2011:

„Ich bin der Eigentümer des Miethauses in Moabit, Lübecker Str. 37.
Das Grundstück besteht aus einem Vorderhaus und einem nach Süden ausgerichteten Seitenflügel. Der Giebel des Seitenflügels grenzt direkt an das ehemalige Schultheiss-Gelände, auf dem die Investitionsfirma HLG ein großes Einkaufs- und Handelscenter errichten will. Hierfür ist ein riesiges vierstöckiges 19 bis 22 Meter hohes Parkhaus vorgesehen, dessen PKW Einfahrts- und Ausfahrtsrampe in Form einer ca. 13,70 Meter hohen Spindel an der gemeinsamen Grundstücksgrenze der Häuser Nr. 37 und 38 gebaut werden soll. Es ist geplant, das oberste Parkdeck völlig offen zu lassen, also nicht einzuhausen. Das bedeutet für die Bewohner eine erhebliche Belästigung durch Fahrzeuglärm und Abgase. Bei entsprechender Wetterlage (Westwind etc.) werden die Abgase dann direkt in den nach allen Seiten geschlossenen Hof der Häuser Nr.  37 und 38 gelangen. Zusätzlich werden in der 4. Etage die Mieter bei Dunkelheit durch die Scheinwerfer der an-und abfahrenden Autos gestört. Dadurch entstehen für die Bewohner erhebliche, möglicherweise auch gesundheitliche Belastungen, die so nicht hinnehmbar sind.

Eine zusätzliche Belastung entsteht noch durch das beklemmende Gefühl der totalen Eingeschlosssenheit durch die Tatsache, dass wir von allen Seiten eingemauert und daher eingeengt sind ohne eine Blickrichtung nach außen zu haben. Ich verweise in diesem Zusammenhang darauf, dass vor ungefähr 20 Jahren die Lübecker Straße vollständig saniert und auch entkernt wurde, auch mit dem Ziel in die Hinterhöfe mehr Licht und Sonne kommen zu lassen. An dieser Sanierung wurde ich mit einer sogenannten Ausgleichsagabe von über 50.000 DM beteiligt. Die damals erreichte Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität durch den Einfall von Licht, Sonne und einer besseren Luftzirkulation im Hof würde von dem auf Traufhöhe (also etwa 19,50 Meter) gebauten Parkhaus wieder völlig zunichte gemacht werden.

Durch die enorme Höhe des Parkhauses bis zu 19 Meter wird die Rückseite des Vorderhauses deutlich kürzer besonnt als es zur Zeit der Fall ist. Der Sonnenuntergang findet früher statt. Fast alle Wohnungen des Seitenflügels sind natürlich je nach Jahres- und Tageszeit durchaus sonnig zu nennen. Nach erfolgter Bebauung werde fast alle Wohnungen merklich dunkler sein.  Eine erhöhte Verschattung um 100% wird teilweise auftreten. Das kann ich nicht so hinnehmen.  Alle diese Nachteile könnten möglicher Weise verhindert werden, wenn die gesetzlichen Vorgaben eingehalten würden.

Die geltende Baunutzungsverodnung sieht für die Bebauung eines Grundstückes genaue Abstandsregelungen zur Grundstücksgrenze des Nachbarn zwingend vor. Diese Regelung wird in den vorliegenden Plänen nicht eingehalten. Das bedeutet also, die Abstandsflächen dürfen nicht, wie vom Investor geplant, nur 2,50 Meter auf seinem Gelände betragen und eine Erstreckung von 3 Meter auf die Nachbargrundstücke erfolgen, sondern die Abstandsflächen müssen sich vollständig auf der Grundstückseite des Investors befinden. Nur in unabwendbaren dringend erforderlichen Ausnahmefällen kann hiervon abgegangen werden. Dieser dringende Ausnahmefall ist für mich hier nicht erkennbar. Es geht allein um die Anzahl der Stellplätze im Parkhaus.

Meines Erachtens stellt sich die Frage, ob Parkhäuser nicht grundsätzlich zu groß geplant und gebaut werden. Z.B das 150 Meter entfernt stehende vierstöckige EDEKA-Parkhaus steht seit Monaten fast leer, weil keine Nachfrage besteht. Warum sollte also neben dieses EDEKA-Parkhaus noch ein vierstöckiges Parkhaus daneben gestellt werden? Damit dann beide fast leer stehen? Abschließend muss ich leider feststellen, dass sich nach Vollendung der Parkhausbebauung die Wohn- und Lebensqualitäten der Menschen in den 27 Wohnungen der Häuser Nr. 37 und 38 messbar verschlechtern werden. Niemand kann erwarten,dass wir ohne Gegenwehr dieser Verschlechterung zustimmen werden.“

Hier sind Einwändungen von Bürgern zum geänderten Bebauungsplan verlinkt:
Gotthard Schultte-Tigges
Marianna Ratajczak

Die Stadtteilvertretung Turmstraße hat am 31. Mai 2011 folgende Stellungnahme (der Link verknüpft zunächst auf die Stellungnahme zum im Februar auslegten Bebauungsplan) zu den neuausgelegten Schultheiss Plänen beschlossen:

„Die Stadtteilvertretung Turmstraße fordert das Stadtplanungsamt auf den Bebauungsplan 1-43VE (Schultheiss-Gelände) derart zu ändern, das nur drei Obergeschosse für Kfz-Stellplätze an der Perleberger Str. genehmigt werden.

Nur im Falle eines nachgewiesenen Stellflächendefizits drei Jahre nach Inbetriebnahme des Einkauf-, Dienstleistungs- und Freizeitzentrums kann eine Aufstockung auf ein viertes Obergeschosse für Kfz-Stellplätze genehmigt werden.“

Zur Begründung des Beschlusses führt die Stadtteilvertretung aus:

„Der gutachtehrliche ermittelte Spitzenbedarf des Kundenverkehrsaufkommen beträgt 249 Stellplätze der um 19 Pflichtstellplätze für Schwerbehinderte zu erhöhen ist. Weitere 64 werden für die Spitzenstunde des Beschäftigungsverkehr angesetzt. (Quelle:Bebauungsplan 1-43VE Begründung v. 14.10.10 S.65).

Daraus ergibt sich eine gutachterliche Summe von 332 Stellplätzen im Spitzenbedarf. Bei den derzeit geplanten 500 Stellplätzen ergibt sich eine vorgehaltene Reserve von 168 Stellplätzen für verkehrsintensive Tage und liegt damit 50% über den 332 Stellplätzen.

Lösung zur Verringerung der Anzahl der Stellplätze:
Durch Verzicht auf des Parkdeck in 4.Obergeschoß entfallen 95 Stellplätze. Damit stehen 405 Stellplätze zur Verfügung und es wird somit eine vorgehaltene Reserve von 73 Kfz-Stellplätzen für verkehrsintensive Tage bereit gehalten werden, d.h. 22% über den 332 Stellplätzen des ermittelte Spitzenbedarfs.

An den verkehrsintensiven Tagen (Weihnachten, verkaufsoffene Sonntage) können die zur derzeitigen Planung differierenden 95 Stellplätze folgendermaßen gelöst werden:

  • Parkhaus Spreebogen Alt-Moabit 98 hat 880 Parkplätze von denen 350 fest vermietet sind. Damit stehen dort 530 Stellplätze in 290 m fußläufiger Entfernung zur Verfügung, die zudem an verkehrsintensiven Tagen (Weihnachten, verkaufsoffene Sonntage) außerhalb der Bürozeiten nur gering ausgelastet sind.
  • Das 270 m entfernte Parkhaus MoaBogen ist mit 600 Stellplätzen überdimensioniert und kann an verkehrsintensiven Tagen mit einbezogen werden. – Wenn die Inanspruchnahme von Stellflächen der naheliegenden Parkhäuser erforderlich wird können an diesen wenigen verkehrsintensiven Tagen des Jahres Elektrofahrzeug-Shuttle Käufer zwischen den Parkhäusern und „Schultheiss“-Gelände befördern.
  • 50 m von der Turmstraßeneinfahrt des „Schultheiss“-Parkhaus entfernt verfügt die Post in der Lübecker Str. 1 u.2 über nicht ausgelastete Parkflächen von ca. 340 qm. Mit einem Nutzungsvertrag für die „verkehrsintensiven Tagen“ kann hier ein Teil des Spitzenbedarfs abgedeckt werden.
  • die Turmstraße östlich der Stromstraße verfügt an der südliche Straßenseite derzeit immer über viele freie Stellplätze.

Das Baudenkmal „Schultheiss-Brauerei“ behält mehr von seinen ursprünglichem Charakter und ein das Landschaftsbild stark störendes Element wird gemildert.“

Nachtrag:
Der Artikel aus der Berliner Woche vom 1. Juni ist hier zu finden und der aus dem Berliner Abendblatt vom 28. Mai hier. Auch der Tagesspiegel hat am 24.6. berichtet.

Der neue Investor Huth will das Parkhaus nicht mehr bauen (zur Projektseite).

2 Kommentare auf "Lübecker Straße im Schatten von Schultheiss – Dokumentation"

  1. 1
    taylan says:

    Ich habe als Mitglied der Stadtteilvertretung wie einige andere auch gegen die Stellungnahme gestimmt, weil mir ein 3 stöckiges Parkhaus immer noch 3 Stockwerke zu hoch ist. Wie das in der Demokratie ist, hat sich die Mehrheit durchgesetzt. So ist das nun mal.

    Es bleibt aber weiterhin ein Skandal, dass ein Block weiter ein halbes Moabogen-Parkhaus leersteht und auf dem Schultheissgelände sollen trotzdem neue Parkplätze kommen, die kein Mensch brauchen wird in dieser Anzahl. Dieses Projekt ist wie aus den 60er Jahren: Die Menschen können sich nun endlich ihren VW Käfer leisten, die Straßen werden für den PKW Verkehr verbreitert und die Center werden dann für Kunden mit Autos gebaut, Heute ist doch längst das Gegenteil der Fall: Die Menschen fahren mehr ÖPNV und Fahrrad, die ANzahl an PKW NutzerInnen liegt in Berlin unterm Bundesdurchschnitt und nimmt auch weiterhin ab. Die Verkehrplanung und die Stadtplanung hat nun endlich verzögert reagiert und passt den öffentlichen Raum den neuen Nutzungsbedürfnissen an: Es werden mehr Fahrradspuren auf die STraßen gemalt, es gibt Busspuren usw.

    Und was passiert mitten in der Stadt??? Ein Investor plant auf Grundlage der 60er Jahre ein großes Projekt und ein SPD-Stadtrat (ich dachte, die SPD sei forschrittlich und sozial oder so) gibt dem noch seinen Segen. Willkommen in Absurdistan!

    Nun gut, ich kann es trotzdem nicht kapieren: Ich zahle X euro miete und durch einen Herr Diesen wir mir nun jetzt eine Wand vor die Nase gesetzt. Wenn ich Pech habe, habe ich im 2. Stockwerk dann nur noch Schatten. Geht jetzt durch diese Minderung meiner Wohnqualität meine Miete herunter? Natürlich nicht. Vielleicht kann ich ja weniger Miete zahlen und die Mietdifferenz zahlt dann Herr Diesen und der Betonstadtrat Gothe…

    Und als letztes das Zitat:
    „Wir wünschen uns (…) Politiker (..), die in die Zukunft sehen, den gebannten Blick auf das große Geld aufgeben und für alle im Stadtteil Lebenden etwas Gutes und vielleicht was Innovatives schaffen?“

    –> Wie schön, dass es in Berlin dieses Jahr Wahlen gibt.

  2. 2
    Susanne Torka says:

    Damit es mit den Kommentaren übersichtlicher bleibt, schlage ich vor, weiterhin unter dem Ursprungsartikel zu kommentieren und schalte die Funktion hier aus:
    https://moabitonline.de/7248