Bebauungsplanentwurf für verbreiterte Heidestraße liegt aus

Karte des Geltungsbereichs B-Plan 1-63 Heidestraße
Vom 16. Januar bis einschließlich 16. Februar 2012 liegt der Entwurf des Bebauungsplanentwurfs 1-63 für die geplante Verbreiterung der Heidestraße gemäß § 3 Abs. 2 BauGesetzbuch öffentlich aus. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Verbreiterung und Neugestaltung der Heidestraße als Hauptstraße des neuen Stadtquartiers “Europacity” geschaffen werden. Im Abschnitt zwischen Minna-Cauer-Straße und Sellerstraße trifft der Bebauungsplan planfeststellungsersetzende Regelungen zum künftigen Straßenquerschnitt. Bis zu 38 Meter soll die Heidestraße künftig breit sein. Mit dem Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht liegen weitere umweltbezogene Informationen aus. Die Auslegung im Rahmen der “frühzeitigen Bürgerbeteiligung” dieses Bebauungsplans hatte im Juni/Juli 2010 parallel mit der Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans 1-62 für das Heidestraßenquartier/”Europacity” stattgefunden.
Verantwortliche Behörde, bei der Sie die Unterlagen einsehen können, für das Bebauungsplanverfahren für die Heidestraße ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abteilung II – Städtebau und Projekte, Brückenstraße 6 (4. Stock, Raum 4014), 10179 Berlin. Geöffnet ist vom 16. Januar – 16. Februar 2012, Montag bis Mittwoch von 8.30 – 17.00 Uhr, Donnerstag von 9.00 – 18.00 Uhr und Freitag von 9.00 – 15.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung. Ansprechperson ist Herr Werner Schlömer, Tel.: (030) 9025-2053, E-Mail: Werner.Schloemer@Senstadt.Berlin.de
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Ergänzend können Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den Bebauungsplanentwurf und die Begründung einsehen und innerhalb der Auslegungsfrist auch auf diesem Wege Ihre Anregungen online übermitteln.
Dort stehen bereit der Entwurf des Bebauungsplans mit 2 Blattzeichnungen, die Begründung, Dateien zur Vorplanung der Straße und Fachgutachten zu den Themenbereichen Verkehr, Schallschutz, Lufthygiene, und Altlasten.

Leider erst kurz vor Ablauf der Einwendungsfrist haben wir folgende Stellungnahme abgegeben:
“Onlinebeteiligung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung am 16.2.2012
Stellungnahme zum B-Plan 1-63 Heidestraße vom
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu begrüßen ist, dass jetzt nicht mehr von der Heidestraße als dem zukünftigen Boulevard gesprochen wird, was bei der zu erwartenden Verkehrsmenge absurd und vor allem beschönigend wäre. Wir begrüßen außerdem die Rücksichtnahme auf die bestehenden Vorgärten.
Der Radweg sollte als Radstreifen auf der Fahrbahn geführt werden, was zwar aus der Begründung heraus gelesen werden kann, im Plan selbst aber nicht zu erkennen ist. Wir begrüßen ebenso den Rückbau des Knotens an der Nordhafenbrücke.
Den Unterlagen ist zu entnehmen, dass die Einhaltung der Grenzwerte für Schadstoffemissionen mit der vorliegenden Planung nicht eingehalten werden können. Das ist bei einer Neuplanung nicht hinzunehmen. Es geht nicht an, die Straße so wie geplant zu bauen und erst danach die zu messen (Monitoringauflage) und dann erst – unter Umständen – verkehsbegrenzende Maßnahmen einzuführen. Wenn jetzt schon feststeht, dass die Grenzwerte an mehr Tagen überschritten werden, als das Gesetz zulässt, dann kann die Planung nicht so bleiben, wie sie jetzt ist!
Außerdem ist nicht zu verstehen, warum für die Straße nicht ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet wurde, das ist nämlich deshalb misslich, weil im B-Planverfahren die Möglichkeit fehlt den Landschaftspflegerischen Begleitplan, die Umweltverträglichkeitsprüfung und die spätere Anhörung aller Einwendungen allen anderen Betroffenen, den Behörden und den Naturschutzverbänden vor der amtsinternen Abwägung zur Kenntnis zu geben. Möglicherweise liegt hier ein Formfehler vor.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Torka
für den Betroffnenerat Lehrter Straße”