Fahrstuhl weg, Keller zu!
Der ganz normale Wahnsinn in der Calvinstraße 21
Am 21. Mai 2012 finden die sechs Mietparteien dieses Hauses ein Schreiben ihres Vermieters, Terrial Stadtentwicklung GmbH, in ihren Briefkästen: Der Fahrstuhl sei “ab sofort vorübergehend wegen technischer Mängel stillgelegt”. “Ist es jetzt illegal mit dem Brief wieder in die Wohnung hochzufahren?”, denkt Mieter Roman Czapara. Die älteste Mieterin ist 84 Jahre alt und es gibt einige Schwerbehinderte. Mieterin Eva Bugenhagen testet den Aufzug mittels Leerfahrten in jedes Stockwerk. Er funktioniert einwandfrei, technische Mängel kann sie nicht feststellen. Rechtsanwalt Christoph Müller, der die Czaparas und einige andere Mieter vertritt, ist gerade in Urlaub, also wird der Berliner Mieterverein konsultiert. Dieser erkundigt sich im Auftrag der Mieter nach der Art der technischen Mängel, fragt an, wie lange der Aufzug außer Betrieb sein wird und weist auf Mietminderungsverlangen der Mieter hin. Frist für die Antwort: 29. Mai.
Doch nur einen Tag später wird der Fahrstuhl komplett ausgebaut. Von einer Nacht- und Nebel-Aktion kann man nicht sprechen, es geschieht am helllichten Tag unter ohrenbetäubendem Lärm, der 90 Dezibel erreicht. Die Fahrstuhltüren stehen ungesichert offen. Und obwohl Baumaterialien und Schutt sonst wochen- oder monatelang entweder im Hof oder vor dem Haus lagern, die Fahrstuhlteile werden vom Abrissunternehmen sofort abgefahren. Wer will jetzt noch herausfinden, um welchen technischen Mangel es sich gehandelt haben könnte.
Rechtsanwalt Christoph Müller kommt am gleichen Abend aus dem Urlaub zurück und besucht sofort seine Mandanten in der Calvinstraße 21. “So geht das aber nicht!”, stellt er fest. Die Mieter stellen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, dem stattgegeben wird. Am 4. Juni ergeht vom Amtsgericht Tiergarten eine einstweilige Verfügung, dass der Fahrstuhl wieder in Betrieb genommen werden muss. Bis jetzt wurde diese Verfügung nicht befolgt. Als ich am 7. Juni mit den Mietern spreche, sind die Bauarbeiten im Haus sind sehr laut, keine 90 Dezibel, aber 70 bestimmt.
Auf so eine Art sollen wohl Tatsachen geschaffen werden. Denn die Vergrößerung des Fahrstuhls ist Teil der Ende Oktober 2011 angekündigten Luxussanierung. Bugenhagen, die seit 50 Jahren im Haus wohnt, soll deshalb einen Teil ihrer Kammer verlieren. Doch ob sie diese Modernisierung wirklich dulden muss oder nicht, das wird erst in der Gerichtsverhandlung am 15 Juni festgestellt werden. Es geht nicht nur um den Fahrstuhl, sondern auch um eine Aufstockung des Gebäudes aus den 1960er Jahren, um Fußbodenheizung, Wärmedämmung und anderes. Pro Quadratmeter sollen die Mieter 4,97 Euro mehr Miete zahlen als bisher. Das können sich einige nicht leisten. In einer Sendung der Berliner Abendschau erklärte Rainer Wild vom Berliner Mieterverein, dass er zum ersten Mal mit einem derart hohen Modernisierungszuschlag konfrontiert wurde (s. MoabitOnline-Artikel von Dezember 2011 mit Links zu weiteren Artikeln im Nachtrag).
Für die anderen fünf Mietparteien sind die Verhandlungen der Duldungsklagen am 12. Juni ab 10 Uhr im Amtsgericht Tiergarten, Littenstr. 12-17 angesetzt. Die Verhandlungen sind öffentlich. Erst an diesem Termin wird entschieden, welche Modernisierung die Mieter dulden müssen und welche nicht. Der Fahrstuhl aber ist schon ausgebaut.
Auch die Keller sollten nach Aufforderung durch die Hausverwaltung kurzfristig geräumt werden, um Bohrungen für die Verstärkung der Fundamente zu ermöglichen.. Drei Mietparteien haben ihre im Keller gelagerten Gegenstände in die Tiefgarage des angrenzenden Neubaus transportieren lassen. Doch jetzt haben sie plötzlich keinen Zugang mehr zu ihren neuen Kellerverschlägen. Einen Schlüssel für die Tiefgarage haben sie nicht und der Zugang über die Baustelle ist ihnen plötzlich auch verwehrt. Den anderen Mietparteien, die urlaubsbedingt ihre Keller nicht so schnell räumen konnten, geht es aber auch nicht besser. Eine Holzwand versperrt den Zugang. Seit Ende letzter Woche hat das Amtsgericht Tiergarten per einstweiliger Verfügung bestimmt, dass den Mietern der Zugang zu ihren Kellern ermöglicht werden muss.
Warum geht ein Vermieter so mit seinen Mietern um? Darf man das Kleinkrieg oder Schikane nennen? Soll es sie mürbe machen? Irgendwann müssen die “sechs Aufrechten” doch mal aufgeben! Steckt dieser Gedanke dahinter?
Es ist noch mehr passiert: Das Betreten der Baustelle (der frühere und zukünftige Gartenbereich) wurde den Mietern verboten, nachdem zwei Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses aus der Piratenfraktion sich alles angeschaut hatten. Die Räumungsklagen von Ende 2011 mussten im April aufgrund der Prozesstaktik der Mieter (Zahlung der angeblichen Mietschulden innerhalb der Schonfrist unter Vorbehalt) zurückgenommen werden. Dabei ging es im Fall Czapara um 2 Cent, die versehentlich zu wenig überwiesen worden waren. Das ist im Berliner Kurier nachzulesen.
RTL hat eine Dokumentation zum Abriss und Neubau einer genossenschaftlichen Wohnanlage aus Hamburg-Hamm und zu Luxusmodernisierung in der Calvinstraße, Berlin-Moabit gesendet, die noch im Netz zur Verfügung steht. Tenor: alte Mieter stören die Verwertung. Im Film wird eine neue Räumungsklage gegen Helga Brandenburger wegen “Propaganda” erwähnt, deshalb spricht auch nur ihr Anwalt mit Presse und Fernsehen. Für den 4. Juni war die Ausstrahlung einer Dokumentation von Utta Seidenspinner im Spiegel TV / Sat 1 Programm angekündigt, die allerdings kurzfristig abgesetzt wurde. “Wie kann das sein, dass ein Sender wie Sat 1 einknickt? Wir haben uns vor die Kamera gestellt und unsere Meinung gesagt. Warum wird das nicht gesendet? Wo bleibt da die Demokratie?”, fragen die Mieter und Mieterinnen aus der Calvinstraße. Obwohl in den gedruckten Programmen eine Reportage über Auswanderung nach Norwegen angekündigt ist, könnte es sein, dass die Reportage “Häuserkampf. Wenn Mieter auf Spekulanten treffen” heute von 23:00 bis 23:30 Uhr ausgestrahlt wird.
Fotos: Mieter der Calvinstraße 21
Nachträge:
Sat 1 hat die Reportage gesendet und auch in der Berliner Woche vom 13.6.12 ist ein Artikel erschienen.
Die Reportage von Spielgel TV gibt es in 2 Teilen im Netz (vielen Dank für den Tip an den Kiezer-Weblog vom Klausener Platz):
Hier folgt der Bericht der rbb Abendschau vom 3.7.2012 (auch der Tagesspiegel hat berichtet):
Nach der Pressemitteilung des Berliner Mietervereins hat auch die Berliner Zeitung am 3.7.12 einen ausführlichen Artikel gebracht und der Berliner Kurier am 16.7.12 (mit Mieter-Tipps). Bemerkenswert auch die Pressemitteilung des Bezirksamts Mitte “Keine Behördenwillkür” und Antwort (Link zum pdf) auf die Kleine Anfrage (KA 0201/IV) der SPD-Fraktion, der man entnehmen kann, dass das Bauamt keinen Handlungsbedarf sieht. Zum Baustadtrat und seinem Verständnis von Bürgerbeteiligung ein Artikel von Uwe Rada in der TAZ (der letzte Abschnitt bezieht sich auf die Calvinstr. 21).
ZDF hallo Deutschland vom 16.7.2012 “Rabiate Entmietungen – Erst Schikane, dann doppelte Miete”
Und nochmal die Abendschau vom 24.7.2012 zum Prozess, den die Mieter in erster Instanz gewonnen haben, auch der Berliner Kurier berichtete am gleichen Tag und die Berliner Zeitung zwei Tage später.
Report Mainz hat am 21.8.12 einen Beitrag “Entmietung brutal” gesendet mit Beispielen aus Wedding, München, Prenzlauer Berg und auch aus der Calvinstraße.
Auich das Autorengespräch mit Achim Reinhardt ist sehr informativ.
Die ecke turmstraße Nr. 6, September 2012 berichtet auf Seite 6 “Die Mauer muss weg” über das Urteil des Amtsgericht Tiergarten vom 24.7.12. Unter der gleichen Überschrift auch der Artikel im MieterMagazin (Sept. 12).
Plötzlich ein Aufkleber “Verkauft!” an der Tür der Czaparas, der Berliner Kurier berichtete am 5.10.12 und im MieterMagazin von November 2012.
Inforadio berichtet am 21.11.2012: Mieter wehren sich gegen Luxussanierung. Und die Mieter der Calvinstraße haben es in die Liste der Moabiter Jahresereignisse 2012 der Berliner Woche geschafft. Im Berliner Kurier am 5.12.12: “Hilfe mein Wohnzimmer wird zum Fahrstuhlschacht“.
Pressebericht über geplante Grundrissveränderungen, die erst aus den Bauakten zu ersehen sind und nicht in der Modernisierungsankündigung. Erst nach einem Schreiben an den Petitionsausschuss wurde Akteneinsicht gewährt.
Ulli Zelle berichtete am 16.1.13 in der Abendschau (unten der Film bei Youtube) und der Tagespiegel am 17.1 über das Gerichtsverfahren zum ausgebauten Fahrstuhl (der Tsp. erwähnt auch die brandgefährlichen Platten im Treppenhaus).
Berliner Woche “Warten auf’s Gericht” vom 28.1.13. Berliner Abendblatt “Die Gallier aus der Calvinstraße” bringt inhaltlich zwar nichts neues, aber das schöne Foto wollen wir hier nicht vorenthalten.
Im MieterMagazin von März 2013 (erst im April im Netz verfügbar) berichtet Jens Sethmann über die Feuer- uns Sturzgefahren im Treppenhaus. Anfang Dezember 2012 hatte Roman Czapara an die Bauaufsicht geschrieben, nachdem er auf einer lockeren Holzstufe gestürzt war, und hatte bis Anfang Februar 2013 nichts aus dem Amt gehört. Kein Wunder, dass “sich die Mieter von den Behörden im Stich gelassen” fühlen. Gegenüber dem MieterMagazin hat die Bauaufsicht erklärt, dass “ein Beschwerdeführer nicht als Verfahrensbeteiligter gilt und deshalb nicht benachrichtigt wird”. Die Eigentümerin sei zweimal aufgefordert worden die Mängel zu beseitigen und hätte gemeldet, dass das geschehen sei. Der Bezirk könne nun die Mängelbeseitigung anordnen und Zwangsmittel und Ersatzvornahme androhen, dagegen sei Widerspruch mögich “Das kann sich in die Länge ziehen”, so die Bauaufsicht.
Kein Wunder, dass Menschen das Gefühl haben, die Behörden arbeiten nicht, wenn sie, die sich an die Behörde gewandt haben, nicht informiert werden! Kein Wunder, dass die Behörde nicht effektiv arbeiten kann, wenn sie nur mit einer Seite kommuniziert, deren Angaben sie erstmal glauben muss, denn schließlich gibt es nicht genug Leute, die vor Ort nachprüfen, was in den Häusern wirklich gemacht wurde. Oder ist das mit Absicht so umständlich geregelt?
Berufungsverfahren vor dem Landgericht am 26.3.13
Die Mieter_innen hatten Presse und Unterstützer eingeladen “David gegen Goliath” zu fünf Berufungsverhandlungen vor der 63. Kammer des Landgerichts am 26.3.13. Das schriftliche Urteil wird erst Ende April erwartet, dennoch eine bittere Niederlage. Bericht im Tagesspiegel mit einschlägigen Kommentaren, im Berliner Kurier, in der Berliner Zeitung, der TAZ und Video bei tv.berlin (s. auch Kommentar Nr. 17). Es ist ein Verkündungstermin anberaumt am 26. April 2013, 12.00 Uhr, Saal 3123, Landgericht Littenstraße. Termine für zwei weitere Verfahren sind der 5.4. um 10.15 Uhr LG Saal 3123 und der 14.5.13 um 10.15 Uhr LG Saal 3123. Der Verkündungstermin wurde abgesagt und um eine Woche verschoben auf den 7.5.
Der Tagesspiegel hat noch einmal nachgelegt: “Richterin im Mietstreit in der Kritik“. Berliner Zeitung schreibt: “Schlechte Aussichten in der Calvinstraße“. Über die Richterin Regine Paschke hat auch das MieterEcho kürzlich berichtet. Die Berliner Woche spricht unzutreffend auch schon von einem Urteil.
Berufungsverfahren vor dem Landgericht am 5.4.13
Gestern, am 5.4., wurde im Landgericht die Berufung Terrial Stadtentwicklung GmbH gegen Helga Brandenburger verhandelt, Berichte in der Berliner Zeitung, im Tagesspiegel, im Berliner Kurier (siehe auch Kommentar Nr. 21).
Zum neuen Mietrecht, das ab 1.5.13 gilt, ein Bericht von Report Mainz, in dem Bewohner der Calvinstraße 21 auftreten. Eine kurze und übersichtliche Zusammenfassung der wichtigsten neuen Bestimmungen findet man ausgerechnet bei Bild.de, ausführlicher beim Berliner Mieterverein in der März-Ausgabe des MieterMagazins und hier auch noch die Forderungen des Zusammenschluss der alternativen Mietervereine für eine mieterfreundliche Mietrechtsänderung aus dem MieterEcho.
Die Mieter/innen aus der Calvinstraße 21 bei Maybrit Illner “Mieten, Makler, Spekulanten” im ZDF.
Und was ist eigentlich mit dem Fahrstuhl?
Schließlich gab es eine einstweilige Verfügung, dass er bis Ende März wieder eingebaut sein muss. Nach Verzögerungen, die sich immer wieder an den Gerichtsterminen orientierten, wurde er schließlich eingebaut. Aber nicht funktionsfähig, ein Kabel war angebohrt. Bemerkungen wegen Sabotage sind gefallen, die Polizei ermittelt. Aber am 6.5.13 fuhr der Fahrstuhl, mit kompliziertem Knopfdruck und stockend. Doch den Mietern wurde nichts mitgeteilt, so können sie nicht wissen, ob er sicher ist.
Urteilsverkündung von Richterin Regine Paschke, 63. Kammer des Landgerichts am 7.5.13
Zahlenkolonnen wurden verlesen, Zinsen und Anwalts- bzw. Gerichtskosten festgelegt, die Mietminderung der Mieter wegen Baulärm komplett abgelehnt und die Revision nicht zugelassen. Je nach Mietpartei handelt es sich um Beträge zwischen 2.000 und 3.000 Euro, die bezahlt wurden um die Räumungsklagen abzuwenden. Lediglich 3% Mietminderung von der Bruttowarmmiete wurde den Mietern wegen der Nottreppe aus Metall, der Bauarbeitertoiletten in diesem provisorischen Hauszugang, der Löcher im Treppenhaus und der unansehnlichen Briefkastenanlage zugestanden. Nur Helga Brandenburger, vor deren Küchen- und Badfenster die Wand des Neubaus steht, wurde eine Mietminderung von 20% zugestanden und die Revision in ihrem Fall zugelassen. Damit ist das Amtsgerichtsurteil “Die Mauer muss weg!” aufgehoben. Ausführlicher Bericht in der Berliner Zeitung und ein Kommentar zur unklaren Rechtslage, denn die 65. Kammer desselben Gerichts hatte noch letzte Woche anders entschieden. Auch der Tagesspiegel, Berliner Kurier und tv berlin berichteten.
Über die Modernisierung wurde nicht entschieden, da die entsprechenden Anträge vom Vermieter zurückgezogen wurden, nachdem das Gericht durchblicken ließ, dass sie in der vorliegenden Form wohl keine Chance hätten. Er hat dadurch die Möglichkeit neue Begründungen zu finden.
Bei der letzten Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Terrial GmbH gegen Eva Bugenhagen am 14. Mai hat RA Franke einen Befangenheitsantrag gegen die vorsitzende Richterin Paschke gestellt. Sie hatte zu Erkennen gegeben, dass sie die Mietminderung wegen Baulärm von den Nachbargrundstücken nicht anerkennen würde. Es bleibt spannend!
Die Berliner Mietergemeinschaft hat im neuesten Heft noch einmal über die Nebentätigkeiten der Richterin Regine Paschke geschrieben. Doch davon lässt sie sich nicht beirren und hält weiter Vorträge beim Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. z. B. zu “Modernisierung und Mieterhöhung” am 12. Juni 14 – 17 Uhr im Grand Hotel Esplanade. Das Bündnis “Zwangsräumungen verhindern” ruft zur Kundgebung um 13:30 Uhr auf. Bereits am 29. Mai wurde ein ähnliches Seminar von 20 Aktivist_innen gestört. Sie stürmten den Vortrag mit Transparenten und hielten eine Rede. Hier das Video und der Bericht.
Um auf den Befangenheitsantrag gegen die Richterin Paschke vom 14.5.13 zurückzukommen, die vorläufige Antwort vom Gericht war denkbar knapp: “Ich fühle mich nicht befangen. Paschke” (eine Stellungnahme in drei Wochen wurde angekündigt.
Eingang versperrt
Doch der Kleinkrieg geht weiter. Am 31. Mai wurde ohne jegliche Vorankündigung an der Calvinstraße 21 ein Gerüst aufgestellt. Dabei war die Noteingangstreppe aus Metall, seit Jahren die einzige Möglichkeit für Mieter ins Haus zu gelangen, so zugebaut, dass ältere und nicht mehr ganz so sportliche Mieter große Schwierigkeiten hatten. Die 87jährige Frau Wassermann konnte nicht zu ihrem geplanten Arztbesuch. Mittlerweile wurde das wieder umgebaut.
Vermieter-Seminar am 12. Juni wurde wegen der Kundgebung abgesagt, hier Bericht und Video. Das Transparent der Mieterinnen aus der Calvinstraße “Wes Brot ich fress, des Lied ich sing!” wurde unterstützt durch eine Sängerin aus der Nachbarschaft.



Die juristischen Formulierungen im Artikel wurden korrigiert und der Film von Spiegel TV in 2 Teilen zur Verfügung gestellt.
Erschreckend, was in dem Spiegel TV bericht gezeigt wird.
Ich kann nur hoffen, dass die verbliebenen sechs Mieter genügend Ausdauer haben und das Gericht der Eigentümerin Grenzen aufzeigt.
Alle, die solche Zustände nicht wollen, sollten zum Aktionstag morgen kommen:
http://wem-gehoert-moabit.de/2012/06-aktionstag-keine-rendite-mit-der-miete/
Entscheidung in 1. Instanz
Amtsgericht Tiergarten: Vermieterin muss die Nutzbarkeit von Fenstern einer Mietwohnung wieder herstellen, die durch einen Neubau auf dem Nachbargrundstück verschlossen worden sind.
Das Amtsgericht Tiergarten hat am 17. Juli zu den zugemauerten Fenstern und der Rechtmäßigkeit der Mietminderung, gegen die die Vermieterin klagte, entschieden, hier die Pressemitteilung vom 24.07.2012 dazu im Wortlaut:
Amtsgericht Tiergarten: Vermieterin muss die Nutzbarkeit von Fenstern einer Mietwohnung wieder herstellen, die durch einen Neubau auf dem Nachbargrundstück verschlossen worden sind (PM 48/12)
Pressemitteilung
Berlin, den 24.07.2012
Die Präsidentin des Kammergerichts
Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
Elßholzstraße 30 – 33, 10781 Berlin
Das Amtsgericht Tiergarten hat eine Vermieterin dazu verurteilt, die Nutzbarkeit von Fenstern in einer Mietwohnung wieder herzustellen, die durch den Neubau eines Gebäudes auf dem Nachbargrundstück verschlossen worden sind. Nach den jetzt schriftlich vorliegenden Feststellungen des Gerichts hatte die Vermieterin die Außenwand des Nachbarhauses direkt an das Mietshaus und damit unmittelbar vor dem Küchenfenster und dem Badezimmerfenster der Mieterin angebaut. Deren Widerklage war erfolgreich. Die Vermieterin müsse die Nutzung der Fenster so wiederherstellen, dass der Abstand zur Außenwand des Nachbargebäudes mindestens drei Meter betrage, so der Amtsrichter. Keineswegs habe die Mieterin dem Bau der Mauer zugestimmt. Dem Argument der Vermieterin, es sei ihr unmöglich und unzumutbar, den Ursprungszustand wieder herzustellen, folgte der Richter nicht.
In den Entscheidungsgründen heißt es dazu u.a.: „Ein Fall der objektiven Unmöglichkeit liegt nur dann vor, wenn die verlangte Handlung niemandem möglich ist. Diese Voraussetzung liegt hier nicht vor, denn nicht erst seit dem Fall ‚der Mauer’ ist es allgemeinkundig, dass Mauern auch wieder beseitigt werden können“. Auf die Belastung durch sehr hohe Kosten bei Wiederherstellung des früheren Zustandes könne sich die Vermieterin nach Treu und Glauben nicht berufen, auch wenn sie möglicherweise nicht mehr Eigentümerin des Nachbargrundstücks sei. Sie habe die Situation selbst geschaffen, indem sie die Mauer errichtet habe, statt eine Verständigung mit der Mieterin herbeizuführen.
Zugleich stellte das Amtsgericht auf die Widerklage die Berechtigung der Mieterin fest, wegen verschiedener Mängel – auch wegen der zugemauerten Fenster – die Miete zu mindern. Die auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen und vorübergehenden Umzug in eine Ersatzwohnung gerichtete Klage der Vermieterin war erfolglos.
Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 17. Juli 2012, – 606 C 598/11 -
Zusätzlich steht das anonymisierte Urteil (PDF, 10 Seiten) zum Download zur Verfügung.
Es ist damit zu rechnen, dass die im Ursprung auf Räumung der Mieter klagende Vermieterin gegen das Urteil in die nächste Instanz am Berliner Landgericht gehen wird.
Die Abendschau hat gestern auch berichtet: http://rbbonline.de/abendschau/archiv/archiv.media.%21etc%21medialib%21rbb%21rbb%21abendschau%21abendschau_20120724_mieter.html
Ich finde es schon (sehr milde ausgedrückt) verwunderlich, dass der zuständige Baustadtrat, Herr Spallek, der Meinung ist, da könne er gar nichts machen, denn das sei eine rein privatrechtliche Sache zwischen Mietern und Eigentümer. Ein bisschen mehr Engagement und Einsatz für die Bürger hätte ich da schon von der Politik erwartet.
Herr Spallek ist CDU-Mitglied und hast Du erwartet, dass sich eine christlich demokratische Partei im Zusammenhang mit Berliner Beton mehr für den Bürger interessiert und engagiert als eine sozial demokratische Partei ?
Beim Thema Beton hilft m. E. in Mitte generell nur noch eins: Das Verhalten von Politikern, Parteien und Verwaltung gnadenlos an die Öffentlichkeit zu bringen, damit die Bürger bei den nächsten Wahlen entsprechende Denkzettel verteilen können.
Hierfür wäre in Mitte u. a. ein BI-Plenum sehr nützlich. Dieses könnte monatlich tagen und die Probleme offiziell an die Presse weitertragen oder sogar die Presse dazu einladen. Dieses hätte mehr Gewicht als die Öffentlichkeitsarbeit einzelner Initiativen. Außerdem könnte man sich im Ausschuss für Stadtentwicklung mehr Gehör verschaffen.
Zu 7: Ich finde, dass deine verbitterten Polemiken – gegen welche Partei auch immer – und auch das Verteilen von Denkzetteln bei Wahlen nicht viel weiter helfen, das erscheint mir einfach zu negativ und zu resignierend. Es geht doch im Grunde darum, eine grundsätzliche Änderung im Verhalten der Politiker dahingehend zu erreichen, dass sie sich auch nach der Wahl noch daran erinnern, wer der Souverän ist. Ein mühsames und langwieriges Unterfangen, ich weiß. Ich denke aber, dass die Kaste der Politiker – zumindest in Teilen oder Ansätzen – schon gemerkt hat, dass sie so wie bisher nicht wird weitermachen können.
Ich bezweifle stark, ob ein Plenum von Bürgerinitiativen uns dabei weiterbringen wird (allein der Gedanke an einige Vertreter aus diesen Reihen, die oft mit großem Sendungsbewusstsein, viel Starrsinn und wenig Kompromissbereitschaft ihre eigenen Interessen vertreten, lässt mich schon erschauern).
@ Nr. 8
Und wenn es so sein sollte, was glaubst Du wohl, warum “die Kaste der Politiker was gemerkt hat”? Weil jemand sie freundlich gebeten hat oder vielleicht doch, weil die Leute wie z. B. bei Stuttgart 21 reagiert haben?
Außerdem: Du kannst ja Deine Softytour fahren und höflich zusehen, wie Moabit inzwischen zubetoniert wird. Andere jedenfalls möchten weniger Beton, weniger Lärm, weniger Schadstoffe und mehr Grün – und das nicht erst in zehn Jahren. Sie wollen, dass vorhandenes Grün bleibt und Beton, Lärm und Schadstoffe gar nicht erst durch völlig überdimensionierte Bauvorhaben entstehen, die von bestimmten Parteien – aus welchen rätselhaften Gründen auch immer – beschlossen werden.
Gestern bei Report Mainz der Bericht “Entmietung brutal”, bei dem der Autor Achim Reinhardt unter anderem auch in der Calvinstraße war:
http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=10038580/3swv6o/index.html
Am 15. Januar geht der Rechtsstreit Terrial GmbH gegen Mieter_innen der Calvinstraße 21 in eine weitere entscheidende Runde beim Landgericht. In zwei aufeinander folgenden Verhandlungen berät das Landgericht Berlin über die Rechtmäßigkeit des Komplett-Ausbaus des Fahrstuhls aus dem Gebäude Calvinstr. 21 im Mai 2012.
Darüber hinaus wird am Abend (22:45 Uhr) die Talkshow „Menschen bei Maischberger“ ausgestrahlt und zwar zum Thema „Wie lange können wir uns die Miete noch leisten?“, in der es ebenfalls um die Calvinstr. 21 gehen wird. An der Talkshow nehmen u.a. Eva Bugenhagen, MdB Halina Wawzyniak (Linke), der Haus- und Grundbesitzerverein sowie der MdB Martin Lindner (FDP) teil.
Die Mieter fragen:
Darf ein Investor ein Mehrfamilienhaus entkernen und die dort seit Jahrzehnten lebenden Bewohner auf die Straße setzen? Darf ein Investor Fenster bewohnter Wohnungen von außen zumauern lassen, Fahrstühle ausbauen, Wohnungen, Kellerräume und Treppenhäuser unbewohnbar machen? Was müssen Mieter erdulden und wie können sie sich wehren?
Danke für den Hinweis. Ums klarzustellen (ich dachte erst, ich hätte die Sendung verpasst): mit “am Abend” ist der Abend des 15. Januar 2013 gemeint. Außerdem wird die Sendung in der ARD-Mediathek zu finden sein (http://www.daserste.de/unterhaltung/talk/menschen-bei-maischberger/sendung/index.html), bewundernswerterweise auch ältere Ausgaben, hier scheint die ARD nicht zu depublizieren.
Die Sendung bei Maischberger wurde verschoben, ein Sendetermin ist noch nicht bekannt. Doch Uli Zelle berichtete am 16.1. in der rbb Abendschau
http://www.tagesspiegel.de/berlin/modernisierungsstreit-in-der-calvinstrasse-brandgefaehrliche-platten-imtreppenhaus/7643352.html
Bemerkenswert an diesem Artikel im heutigen Tagesspiegel sind die Sätze: “Anfang Dezember schrieb er (ein Mieter) ans Bau- und Wohnungsaufsichtsamt – bis heute hat er keine Anwort bekommen. Die Bewohner kritisieren die fehlende Unterstützung durch das Bezirksamt Mitte. Auf Nachfrage des Tagesspiegels gab es die Bestätigung, dass der Beschwerdebrief eingegangen ist, die Frage, warum die Mieter keine Reaktion erhielten, blieb unbeantwortet.”
Ich empfehle, einen Brief an Stadtrat Carsten Spallek zu schreiben und diesem mitzuteilen, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit im Amt gegen den Stadtrat, den Amtsleiter und den Sachbearbeiter erwogen wird, wenn das Amt nicht innerhalb von 14 Tagen in entsprechender Weise tätig wird. Wichtig hierbei ist, dass der Brief an den Stadtrat gerichtet wird und dass sich die Dienstaufsichtsbeschwerde auch gegen ihn richtet.
jetzt wirklich kommenden Dienstag, 29.1., 22:45 Uhr ist Helga Brandenburger aus der Calvinstraße 21 bei Maischberger zum Thema “Wohnen wird Luxus: Reiche rein – Arme raus?” eingeladen. Wer noch mitdiskutiert:
http://www.daserste.de/unterhaltung/talk/menschen-bei-maischberger/sendung/wohnen-wird-luxus-reiche-rein-arme-raus100.html
Im neuen MieterMagazin von März 2013 (erst in April im Netz verfügbar) berichtet Jens Sethmann über die Feuer- uns Sturzgefahren im Treppenhaus. Anfang Dezember 2012 hatte Roman Czapara an die Bauaufsicht geschrieben, nachdem er auf einer lockeren Holzstufe gestürzt war, und hatte bis Anfang Februar 2013 nichts aus dem Amt gehört. Kein Wunder, dass “sich die Mieter von den Behörden im Stich gelassen” fühlen. Gegenüber dem MieterMagazin hat die Bauaufsicht erklärt, dass “ein Beschwerdeführer nicht als Verfahrensbeteiligter gilt und deshalb nicht benachrichtigt wird”. Die Eigentümerin sei zweimal aufgefordert worden die Mängel zu beseitigen und hätte gemeldet, dass das geschehen sei. Der Bezirk könne nun die Mängelbeseitigung anordnen und Zwangsmittel und Ersatzvornahme androhen, dagegen sei Widerspruch möglich. “Das kann sich in die Länge ziehen”, so die Bauaufsicht.
Kein Wunder, dass Menschen das Gefühl haben, die Behörden arbeiten nicht, wenn sie, die sich an die Behörde gewandt haben, nicht informiert werden! Kein Wunder, dass die Behörde nicht effektiv arbeiten kann, wenn sie nur mit einer Seite kommuniziert, deren Angaben sie erstmal glauben muss, denn schließlich gibt es nicht genug Leute, die vor Ort nachprüfen, was in den Häusern wirklich gemacht wurde. Oder ist das mit Absicht so umständlich geregelt?
Bin der Einladung zum Gerichtstermin gefolgt:
http://www.berlinonline.de/nachrichten/tiergarten/mieter-der-calvinstrasse-21-wehren-sich-26216
Heute vormittag wurde vor dem Landgericht die Berufung der Terrial GmbH gegen Mieter_innen aus der Calvinstraßee verhandelt. Die Richterin Paschke beruft sich in ihrer Beurteilung (ein Urteil wird erst später schriftlich zugestellt) auf die sog. “Baulückenrechtsprechung”, nach der bei Schließen einer Baulücke keine Mietminderung wegen Baäulärm geltend gemacht werden kann. Der Anwendung dieser Rechtsprechung hatte das Amtsgericht noch widersprochen. Es sieht also in der zweiten Instanz nicht besonders gut für die Mieter der Calvinstraße aus. Über die Duldung der Modernisierungsmaßnahmen wurde nicht verhandelt. Da hat die Vermieterseite nun 14 Tage Zeit ihre Anträge so zu ändern, dass es möglicherweise ohne Umzug in Umsetzwohnungen geht. Oder eine entsprechend hohe Summe anbieten, die die Mieter akzeptieren.
Zwei weitere Termine folgen am 5. April und am 14. Mai.
Das ZDF war da, der Bericht soll angeblich heute bei “Hallo Deutschland” um 17:10 Uhr laufen (ist aber nicht auf de Webseite angekündigt):
http://hallodeutschland.zdf.de/ZDF/zdfportal/programdata/9c4e1912-ec14-35ec-b869-fdf6d697a91f/20138725?doDispatch=1
Bericht im Tagesspiegel:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/modernisierungsstreit-in-moabit-calvinstrasse-21-mieter-unterliegen-vor-dem-landgericht/7989088.html
Ein Kurzbericht mit Szenen aus dem Gericht bei tv.berlin:
http://www.tvbvideo.de/video/77213f8db42s.html
und der Tagesspiegel fragt einen Tag nach seinem Bericht, ob die Richterin nicht als befangen zu beurteilen sei:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/ein-fall-von-befangenheit-richterin-in-mietstreit-in-der-kritik/7995596.html
Tja, das nennt man wohl Klassenjustiz. Aber es steht eh nicht gut um unsere “Dritte Gewalt”. Liegt es an der Ausbildung ? Zumindest verfügen die RichterInnen in der letzten Instanz noch über den Sachverstand, der eigentlich selbstverständlich ist. Liebe MieterInnen meine vollste Solidarität. Da kann man einen noch so guten Anwalt haben, wenn der Richter oder die Richterin eine Pfeife ist, nützt das wenig. Es müsste doch in einer Demokratie möglich sein, die unqualifizierten aus dem Amt zu entfernen. Werde das mal mit meinem Anwalt in eigener Sache besprechen.
Über diese Richterin hat auch das MieterEcho schon vor kurzem berichtet
http://www.bmgev.de/mieterecho/mieterecho-online/richterin-paschke.html
oder auch Anwaltsseiten
http://mietrecht-berlin.de/2012/07/prof-lammel-raecht-aprilscherz/
zur Illustration auch noch eine ihrer Kolumnen in der Zeitschrift Grundeigentum
http://www.grundeigentum-verlag.de/ge-02.02-f.php3?id=2207
Nachdem Frau Schneider-Neudeck mit ihren Anwält_innen Ende März nach dem Berufungsverfahren im Landgericht vor der TV-Berichterstattung mit dunkler Sonnenbrille flüchtete, war sie am 5.4. bei dem Verfahren gegen Frau Brandenburger erst gar nicht dabei.
Der Richter (Richterin Paschke hatte Urlaub) ließ zwar immer noch keinen Zweifel daran, dass das Gericht bezüglich des Baulärms von der Anwendung der Baulückenrechtsprechung ausgeht. D. h., dass bei “Minderbebauung” in der Innenstadt damit zu rechnen sei, dass irgendwann gebaut werde und deshalb diese Baumaßnahmen nicht zu Mietminderungen berechtigen würden. Dem widerspricht der Mieteranwalt Müller und erklärt, dass die Urteile von Landgerichten und BGH, auf die man sich bezieht nicht vergleichbare Sachverhalte betreffen würden. Der Richter sagte, das Gericht verkenne nicht, dass es Beeinträchtigungen gegeben habe, aber aus rechtlichen Gründen würden diese nicht zur Mietminderung berechtigen.
Das ist der eine Teil der Klage, die sich auf die Widerklage bezieht (d.h. die Mieter haben um die Räumungsklagen abzuwenden, die als Mietminderung zurückbehaltene Miete unter Vorbehalt gezahlt und forderten diese in Widerklage zurück). Und das ist auch der Teil, den das Gericht am 26.3. in den anderen Verfahren für aussichtslos erklärte, weshalb es in der Presse hieß, die 2.000 – 3.000 Euro, die die Mieter die Miete gemindert hätten, seien wohl verloren.
Aber im Bezug auf die zugemauerten Fenster von Frau Brandenburger, bzw. das neue Haus vor ihrem Küchen- und Badfenster, hat das Gericht eindeutig festgestellt, dass das für einen Mieter nicht ohne weiteres hinzunehmen sei. Dafür sei die Mietminderung von 20% durchaus angemessen, die das Amtsgericht zu Grunde gelegt hätte.
Der Vermieter habe gewusst, was er tat, es sei nicht aus Versehen passiert. Außerdem habe er einen großen wirtschaftlichen Vorteil daraus gezogen. Der Richter forderte den Vermieter auf diesen wirtschaftlichen Vorteil als Kompensation an die Mieter weiterzugeben und drängte auf eine außergerichtliche einvernehmliche Lösung.
Dafür wird es auch einen Verhandlungstermin geben. Am 10.4. werden die Anwälte der Vermieterseite den Anwälten der Mieter ein Angebot unterbreiten.
Rechtsanwalt Müller stellte fest, dass bisher alle Rechte eingeklagt werden mussten, dass auch dieses Angebot ohne das Gerichtsverfahren nicht zu stande gekommen wäre.
Schließlich ging es noch um einige andere Details, wie das Loch im Treppenhaus neben der Eingangstür, das – so der Richter – selbstverständlich zu beseitigen sei. Er würde nicht verstehen, warum das Loch in der Wand sei, es sei kein Normalzustand und erklärte nochmal genau die Lage zum Anwalt der Vermieterseite gewandt: “falls Sie nicht wissen, was Sie beseitigen müssen.”
Schließlich ging es noch um den Einbau des Aufzugs, der per einstweiliger Verfügung bis zum 31.3. hätte beendet sein sollen. Der Fahrstuhl ist wohl am 4.4. fertig eingebaut worden und sollte morgens am 5.4. vom TÜV abgenommen werden, wobei festgestellt wurde, dass Kabel durchgenschnitten worden seien. O-Ton Anwalt Vermieterseite: “Ich unterstelle das nicht den Mietern.”
Die Nerven liegen jedenfalls ziemlich blank – was verständlich ist.
Das Gericht beruft sich auf Gesetze und einen engen Auslegungsspielraum und auf die richterliche Unabhängigkeit. Wohnungspolitik also die Gesetze müsse die Politik machen. Aber man merkt auch, dass die Berichterstattung nicht spurlos an den Menschen vorübergeht, wenn auch einer der Beisitzer erklärte: Wea in der Presse steht, ist egal, das ändert die Entscheidung nicht einen Jota.”
Ansonsten lest bitte die drei im Nachtrag zum MoabitOnline-Artikel oben verlinkten Berichte aus der Tagespresse durch. Da sind noch weitere interessante Einzelheiten zu erfahren.
Heute in Report Mainz waren zum Thema “Zwangsräumungen durch das neue Mietrecht vereinfacht” Eva Bugenhagen und die Czaparas in der Calvinstraße zu sehen:
http://www.swr.de/report/presse/mietrecht/-/id=1197424/nid=1197424/did=11359752/1u4bgej/index.html
http://www.swr.de/report/mietrecht/-/id=233454/nid=233454/did=11184540/1ux1ahg/index.html
Auch der nun tatsächlich neu eingebaute Fahrstuhl war zu sehen, funktionieren tut er aber wohl nicht.
Links zum neuen Mietrecht wurden oben im Nachtrag zum Artikel ergänzt.
Werden die Bewohner der Calvinstr. 21 jetzt aus ihren Wohnungen vertrieben?
Mieterinnen und Mieter der Calvinstr. 21 // Luxussanierer
Die Verkündung des Urteils steht bevor
Dürfen die Bewohner nach jahrelangen Schikanen durch die „Terrial GmbH“ weiter in ihren Wohnungen wohnen bleiben oder werden die sechs Urteile des Amtsgerichts, die den Mietern Recht geben, von der Vorsitzenden Richterin Paschke am Berliner Landgericht aufgehoben? Es ist in den letzten Wochen viel geschehen im Hause Calvinstr. 21: Eine 87jährige Mieterin stürzte in dem mit Holz verkleideten Treppenhaus und zog sich einen Bruch zu. Die Bewohner verfolgt ständig der Gedanke, was im Falle eines Brandes im Treppenhaus wäre? In einem solchen Fall sind sie dem Feuer schutzlos ausgeliefert, ohne eine Chance zu fliehen. Die Haustürklingel funktioniert nicht, Besuchern muss der Schlüssel durchs Fenster auf die Straße geworfen werden. Bis heute (05.05.2013) wurde auch der neue, vom Landgericht angeordnete Fahrstuhl noch nicht in Betrieb genommen. Angeblich sei der Einbau durch Unbekannte „sabotiert“ worden, hieß es seitens der Anwälte der „Terrial GmbH“, woraufhin sich die Bewohner des Hauses einer Befragung durch die Polizei unterziehen mussten…
Einladung zur Teilnahme am Gerichtstermin mit Gelegenheit zu Interviews mit den Beteiligten
Die Verhandlung über das Schicksal der Bewohnerinnen und Bewohner der Calvinstr. 21 findet am Dienstag, den 07. Mai 2013 (12:30 Uhr) vor dem Berliner Landgericht Saal III 3123 (Littenstr. 12 – 17, 10179 Berlin) statt.
Gerne möchten wir Sie zu einer medialen Begleitung des Gerichtstermins in dieser Sache einladen.
Die Hausbewohner und Mieteranwälte stehen Ihnen am 07. Mai 2013 ab 11.30 Uhr vor dem Landgericht Saal III 3123 persönlich zur Verfügung.
Roman Czapara (Sprecher der Bewohnerinnen und Bewohner der Calvinstr. 21) ist unter der Telefonnummer 030 3917663 zu erreichen.
Am 2.5. waren die Mieter aus der Calvinstraße 21 bei Maybrit Illners Sendung:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1893956/Mieter%252C-Makler%252C-Spekulanten-#/beitrag/video/1893956/Mieter%2C-Makler%2C-Spekulanten-
Berliner Zeitung zur Urteilsverkündung des Landgerichts:
http://www.berliner-zeitung.de/bezirke/prozess-wegen-mietminderungen-calvinstrasse–baulaerm-ist-hinzunehmen,10809310,22704664.html
weitere Informationen oben im Nachtrag zum Artikel.
Die letzte Berufungsverhandlung ging heute nach 10 Minuten schnell zu Ende. Richterin Paschke hatte zu erkennen gegeben, dass sie den Fall Eva Bugenhagen genauso sieht, wie die anderen. Mietminderung wegen Baulärm von den Nachbargrundstücken nicht anerkennen wolle, nur 3% wegen der Belastungen im eigenen Haus.
Dann stellte Rechtsanwalt Franke einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende.
Wer sich über die Entscheidung der Richterin Paschke zur Calvinstraße 21 geärgert hat, hat die Gelegenheit bei einer Aktion aktiv zu werden. Es gibt nämlich wieder ein Seminar der Richterin für den Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen:
Mittwoch, 12. Juni, 13:30, Lützowufer 15
http://zwangsraeumungverhindern.blogsport.de/2013/06/08/kundgebung-gegen-seminar-von-richterin-paschke-fuer-vermieterinnen-mi-12-juni-1330-uhr-luetzowufer-15/
Am 29. Mai gab es da schon eine Aktion
http://zwangsraeumungverhindern.blogsport.de/2013/05/29/vermieterinnen_seminar-von-richterin-paschke-besucht/
Der Artikel oben wurde um weitere Nachträge ergänzt, die letzten drei Abschnitte sind neu!
Das Vermieter*innen Seminar der Richterin Paschke wurde wegen der Kundgebung des Bündnisses Zwangsräumung verhindern abgesagt, hier ein kurzes Video:
http://www.youtube.com/watch?v=AF2QwWBmmzs&feature=youtu.be
Die Miete*rinnen aus der Calvinstraße waren mit einem Transparent “Wes Brot ich fress, des Lied ich sing!” dabei unterstützt von einer Sängerin aus der Nachbarschaft.
Raubtierkapitalismus pur! Es ist echt unglaublich, wie sich halbseidene Firmen in diesem Land mit dem Recht des Stärkeren alles herausnehmen und womit sie jahrelang munter durchkommen können.
Ein Einzelner wär bei solchen asozialen Verhalten dagegen schon zehnmal im Knast gelandet oder hätte Sozialdienste bis zum Umfallen schieben müssen…
Ein Lichtblick ist auf jeden Fall, dass die Mieter in der Calvinstrasse zusammenhalten! Wirklich super! Hoffentlich macht das Beispiel Schule!