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Fahrstuhl weg, Keller zu!

Der ganz normale Wahnsinn in der Calvinstraße 21

Am 21. Mai 2012 finden die sechs Mietparteien dieses Hauses ein Schreiben ihres Vermieters, Terrial Stadtentwicklung GmbH, in ihren Briefkästen: Der Fahrstuhl sei „ab sofort vorübergehend wegen technischer Mängel stillgelegt“. „Ist es jetzt illegal mit dem Brief wieder in die Wohnung hochzufahren?“, denkt Mieter Roman Czapara. Die älteste Mieterin ist 84 Jahre alt und es gibt einige Schwerbehinderte. Mieterin Eva Bugenhagen testet den Aufzug mittels Leerfahrten in jedes Stockwerk. Er funktioniert einwandfrei, technische Mängel kann sie nicht feststellen. Rechtsanwalt Christoph Müller, der die Czaparas und einige andere Mieter vertritt, ist gerade in Urlaub, also wird der Berliner Mieterverein konsultiert. Dieser erkundigt sich im Auftrag der Mieter nach der Art der technischen Mängel, fragt an, wie lange der Aufzug außer Betrieb sein wird und weist auf Mietminderungsverlangen der Mieter hin. Frist für die Antwort: 29. Mai.

Doch nur einen Tag später wird der Fahrstuhl komplett ausgebaut. Von einer Nacht- und Nebel-Aktion kann man nicht sprechen, es geschieht am helllichten Tag unter ohrenbetäubendem Lärm, der 90 Dezibel erreicht. Die Fahrstuhltüren stehen ungesichert offen. Und obwohl Baumaterialien und Schutt sonst wochen- oder monatelang entweder im Hof oder vor dem Haus lagern, die Fahrstuhlteile werden vom Abrissunternehmen sofort abgefahren. Wer will jetzt noch herausfinden, um welchen technischen Mangel es sich gehandelt haben könnte.

Rechtsanwalt Christoph Müller kommt am gleichen Abend aus dem Urlaub zurück und besucht sofort seine Mandanten in der Calvinstraße 21. „So geht das aber nicht!“, stellt er fest. Die Mieter stellen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, dem stattgegeben wird. Am 4. Juni ergeht vom Amtsgericht Tiergarten eine einstweilige Verfügung, dass der Fahrstuhl wieder in Betrieb genommen werden muss.  Bis jetzt wurde diese Verfügung nicht befolgt. Als ich am 7. Juni mit den Mietern spreche, sind die Bauarbeiten im Haus sehr laut, keine 90 Dezibel, aber 70 bestimmt.

Auf so eine Art sollen wohl Tatsachen geschaffen werden. Denn die Vergrößerung des Fahrstuhls ist Teil der Ende Oktober 2011 angekündigten Luxussanierung. Bugenhagen, die seit 50 Jahren im Haus wohnt, soll deshalb einen Teil ihrer Kammer verlieren. Doch ob sie diese Modernisierung wirklich dulden muss oder nicht, das wird erst in der Gerichtsverhandlung am 15. Juni festgestellt werden. Es geht nicht nur um den Fahrstuhl, sondern auch um eine Aufstockung des Gebäudes aus den 1960er Jahren, um Fußbodenheizung, Wärmedämmung und anderes. Pro Quadratmeter sollen die Mieter 4,97 Euro mehr Miete zahlen als bisher. Das können sich einige nicht leisten. In einer Sendung der Berliner Abendschau erklärte Rainer Wild vom Berliner Mieterverein, dass er zum ersten Mal mit einem derart hohen Modernisierungszuschlag konfrontiert wurde (s. MoabitOnline-Artikel von Dezember 2011 mit Links zu weiteren Artikeln im Nachtrag).

Für die anderen fünf Mietparteien sind die Verhandlungen der Duldungsklagen am 12. Juni ab 10 Uhr im Amtsgericht Tiergarten, Littenstr. 12-17 angesetzt. Die Verhandlungen sind öffentlich. Erst an diesem Termin wird entschieden, welche Modernisierung die Mieter dulden müssen und welche nicht. Der Fahrstuhl aber ist schon ausgebaut.

Auch die Keller sollten nach Aufforderung durch die Hausverwaltung kurzfristig geräumt werden, um Bohrungen für die Verstärkung der Fundamente zu ermöglichen.. Drei Mietparteien haben ihre im Keller gelagerten Gegenstände in die Tiefgarage des angrenzenden Neubaus transportieren lassen. Doch jetzt haben sie plötzlich keinen Zugang mehr zu ihren neuen Kellerverschlägen. Einen Schlüssel für die Tiefgarage haben sie nicht und der Zugang über die Baustelle ist ihnen plötzlich auch verwehrt. Den anderen Mietparteien, die urlaubsbedingt ihre Keller nicht so schnell räumen konnten, geht es aber auch nicht besser. Eine Holzwand versperrt den Zugang. Seit Ende letzter Woche hat das Amtsgericht Tiergarten per einstweiliger Verfügung bestimmt, dass den Mietern der Zugang zu ihren Kellern ermöglicht werden muss.

Warum geht ein Vermieter so mit seinen Mietern um? Darf man das Kleinkrieg oder Schikane nennen? Soll es sie mürbe machen? Irgendwann müssen die „sechs Aufrechten“ doch mal aufgeben! Steckt dieser Gedanke dahinter? Schon im Februar hat Deike Diening eine tolle Reportage im Tagesspiegel dazu geschrieben.

Es ist noch mehr passiert: Das Betreten der Baustelle (der frühere und zukünftige Gartenbereich) wurde den Mietern verboten, nachdem zwei Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses aus der Piratenfraktion sich alles angeschaut hatten. Die Räumungsklagen von Ende 2011 mussten im April aufgrund der Prozesstaktik der Mieter (Zahlung der angeblichen Mietschulden innerhalb der Schonfrist unter Vorbehalt) zurückgenommen werden. Dabei ging es im Fall Czapara um 2 Cent, die versehentlich zu wenig überwiesen worden waren. Das ist im Berliner Kurier nachzulesen.

RTL hat eine Dokumentation zum Abriss und Neubau einer genossenschaftlichen Wohnanlage aus Hamburg-Hamm und zu Luxusmodernisierung in der Calvinstraße, Berlin-Moabit gesendet, die noch im Netz zur Verfügung steht. Tenor: alte Mieter stören die Verwertung. Im Film wird eine neue Räumungsklage gegen Helga Brandenburger wegen „Propaganda“ erwähnt, deshalb spricht auch nur ihr Anwalt mit Presse und Fernsehen. Für den 4. Juni war die Ausstrahlung einer Dokumentation von Utta Seidenspinner im  Spiegel TV / Sat 1 Programm angekündigt, die allerdings kurzfristig abgesetzt wurde. „Wie kann das sein, dass ein Sender wie Sat 1 einknickt? Wir haben uns vor die Kamera gestellt und unsere Meinung gesagt. Warum wird das nicht gesendet? Wo bleibt da die Demokratie?“, fragen die Mieter und Mieterinnen aus der Calvinstraße. Obwohl in den gedruckten Programmen eine Reportage über Auswanderung nach Norwegen angekündigt ist, könnte es sein, dass die Reportage „Häuserkampf. Wenn Mieter auf Spekulanten treffen“ heute von 23:00 bis 23:30 Uhr ausgestrahlt wird.

Fotos: Mieter der Calvinstraße 21

Nachträge:
Sat 1 hat die Reportage gesendet und auch in der Berliner Woche vom 13.6.12 ist ein Artikel erschienen, im Neuen Deutschland am 3.7.

Die Reportage von Spielgel TV gibt es in 2 Teilen im Netz (vielen Dank für den Tip an den Kiezer-Weblog vom Klausener Platz):

 

Hier folgt der Bericht der rbb Abendschau vom 3.7.2012 (auch der Tagesspiegel hat berichtet):

Nach der Pressemitteilung des Berliner Mietervereins hat auch die Berliner Zeitung am 3.7.12 einen ausführlichen Artikel gebracht und der Berliner Kurier am 16.7.12 (mit Mieter-Tipps). Bemerkenswert auch die Pressemitteilung des Bezirksamts Mitte „Keine Behördenwillkür“ und Antwort (Link zum pdf) auf die Kleine Anfrage (KA 0201/IV) der SPD-Fraktion, der man entnehmen kann, dass das Bauamt keinen Handlungsbedarf sieht. Zum Baustadtrat und seinem Verständnis von Bürgerbeteiligung ein Artikel von Uwe Rada in der TAZ (der letzte Abschnitt bezieht sich auf die Calvinstr. 21).

ZDF hallo Deutschland vom 16.7.2012 „Rabiate Entmietungen – Erst Schikane, dann doppelte Miete“ (nicht mehr online)

Und nochmal die Abendschau vom 24.7.2012 (nicht mehr online) zum Prozess, den die Mieter in erster Instanz gewonnen haben, auch der Berliner Kurier berichtete am gleichen Tag und die Berliner Zeitung zwei Tage später.

Report Mainz hat am 21.8.12 einen Beitrag „Entmietung brutal“ gesendet mit Beispielen aus Wedding, München, Prenzlauer Berg und auch aus der Calvinstraße.

Auch das Autorengespräch mit Achim Reinhardt ist sehr informativ.

Die ecke turmstraße Nr. 6, September 2012 berichtet auf Seite 6 „Die Mauer muss weg“ über das Urteil des Amtsgericht Tiergarten vom 24.7.12. Unter der gleichen Überschrift auch der Artikel im MieterMagazin (Sept. 12).

Plötzlich ein Aufkleber „Verkauft!“ an der Tür der Czaparas, der Berliner Kurier berichtete am 5.10.12 und im MieterMagazin von November 2012.

Inforadio berichtet am 21.11.2012: Mieter wehren sich gegen Luxussanierung (nicht mehr online). Und die Mieter der Calvinstraße haben es in die Liste der Moabiter Jahresereignisse 2012 der Berliner Woche geschafft. Im Berliner Kurier am 5.12.12: „Hilfe mein Wohnzimmer wird zum Fahrstuhlschacht„.

Pressebericht über geplante Grundrissveränderungen, die erst aus den Bauakten zu ersehen sind und nicht in der Modernisierungsankündigung. Erst nach einem Schreiben an den Petitionsausschuss wurde Akteneinsicht gewährt.

Ulli Zelle berichtete am 16.1.13 in der Abendschau (unten der Film bei Youtube) und der Tagespiegel am 17.1 über das Gerichtsverfahren zum ausgebauten Fahrstuhl (der Tsp. erwähnt auch die brandgefährlichen Platten im Treppenhaus).

Berliner Woche  „Warten auf’s Gericht“ vom 28.1.13. Berliner Abendblatt „Die Gallier aus der Calvinstraße“ bringt inhaltlich zwar nichts neues, aber das schöne Foto wollen wir hier nicht vorenthalten.

Im MieterMagazin von März 2013 (erst im April im Netz verfügbar) berichtet Jens Sethmann über die Feuer- uns Sturzgefahren im Treppenhaus. Anfang Dezember 2012 hatte Roman Czapara an die Bauaufsicht geschrieben, nachdem er auf einer lockeren Holzstufe gestürzt war, und hatte bis Anfang Februar 2013 nichts aus dem Amt gehört. Kein Wunder, dass „sich die Mieter von den Behörden im Stich gelassen“ fühlen.  Gegenüber dem MieterMagazin hat die Bauaufsicht erklärt, dass „ein Beschwerdeführer nicht als Verfahrensbeteiligter gilt und deshalb nicht benachrichtigt wird“. Die Eigentümerin sei zweimal aufgefordert worden die Mängel zu beseitigen und hätte gemeldet, dass das geschehen sei. Der Bezirk könne nun die Mängelbeseitigung anordnen und Zwangsmittel und Ersatzvornahme androhen, dagegen sei Widerspruch mögich „Das kann sich in die Länge ziehen“, so die Bauaufsicht.
Kein Wunder, dass Menschen das Gefühl haben, die Behörden arbeiten nicht, wenn sie, die sich an die Behörde gewandt haben, nicht informiert werden! Kein Wunder, dass die Behörde nicht effektiv arbeiten kann, wenn sie nur mit einer Seite kommuniziert, deren Angaben sie erstmal glauben muss, denn schließlich gibt es nicht genug Leute, die vor Ort nachprüfen, was in den Häusern wirklich gemacht wurde. Oder ist das mit Absicht so umständlich geregelt?

Berufungsverfahren vor dem Landgericht am 26.3.13
Die Mieter_innen hatten Presse und Unterstützer eingeladen „David gegen Goliath“ zu fünf Berufungsverhandlungen vor der 63. Kammer des Landgerichts am 26.3.13. Das schriftliche Urteil wird erst Ende April erwartet, dennoch eine bittere Niederlage. Bericht im Tagesspiegel mit einschlägigen Kommentaren, im Berliner Kurier, in der Berliner Zeitung, der TAZ und Video bei tv.berlin (s. auch Kommentar Nr. 17). Es ist ein Verkündungstermin anberaumt am 26. April 2013, 12.00 Uhr, Saal 3123, Landgericht Littenstraße. Termine für zwei weitere Verfahren sind der 5.4. um 10.15 Uhr LG Saal 3123 und der 14.5.13 um  10.15 Uhr LG Saal 3123. Der Verkündungstermin wurde abgesagt und um eine Woche verschoben auf den 7.5.

Der Tagesspiegel hat noch einmal nachgelegt: „Richterin im Mietstreit in der Kritik„. Berliner Zeitung schreibt: „Schlechte Aussichten in der Calvinstraße„. Über die Richterin Regine Paschke hat auch das MieterEcho kürzlich berichtet. Die Berliner Woche spricht unzutreffend auch schon von einem Urteil.

Berufungsverfahren vor dem Landgericht am 5.4.13
Gestern, am 5.4., wurde im Landgericht die Berufung Terrial Stadtentwicklung GmbH gegen Helga Brandenburger verhandelt, Berichte in der Berliner Zeitung, im Tagesspiegel, im Berliner Kurier (siehe auch Kommentar Nr. 21).

Zum neuen Mietrecht, das ab 1.5.13 gilt, ein Bericht von Report Mainz, in dem Bewohner der Calvinstraße 21 auftreten (Youtube). Eine kurze und übersichtliche Zusammenfassung der wichtigsten neuen Bestimmungen findet man ausgerechnet bei Bild.de, ausführlicher beim Berliner Mieterverein in der März-Ausgabe des MieterMagazins und hier auch noch die Forderungen des Zusammenschluss der alternativen Mietervereine für eine mieterfreundliche Mietrechtsänderung aus dem MieterEcho.

Die Mieter/innen aus der Calvinstraße 21 bei Maybrit Illner „Mieten, Makler, Spekulanten“ im ZDF und mehr allgemeines zum Thema die ZDF-Reportage „Luxus rein, Mieter raus“ vom 21.4.13.

Und was ist eigentlich mit dem Fahrstuhl?
Schließlich gab es eine einstweilige Verfügung, dass er bis Ende März wieder eingebaut sein muss. Nach Verzögerungen, die sich immer wieder an den Gerichtsterminen orientierten, wurde er schließlich eingebaut. Aber nicht funktionsfähig, ein Kabel war angebohrt. Bemerkungen wegen Sabotage sind gefallen, die Polizei ermittelt. Aber am 6.5.13 fuhr der Fahrstuhl, mit kompliziertem Knopfdruck und stockend. Doch den Mietern wurde nichts mitgeteilt, so können sie nicht wissen, ob er sicher ist.

Urteilsverkündung von Richterin Regine Paschke, 63. Kammer des Landgerichts am 7.5.13
Zahlenkolonnen wurden verlesen, Zinsen und Anwalts- bzw. Gerichtskosten festgelegt, die Mietminderung der Mieter wegen Baulärm komplett abgelehnt und die Revision nicht zugelassen. Je nach Mietpartei handelt es sich um Beträge zwischen 2.000 und 3.000 Euro, die bezahlt wurden um die Räumungsklagen abzuwenden. Lediglich 3% Mietminderung von der Bruttowarmmiete wurde den Mietern wegen der Nottreppe aus Metall, der Bauarbeitertoiletten in diesem provisorischen Hauszugang, der Löcher im Treppenhaus und der unansehnlichen Briefkastenanlage zugestanden. Nur Helga Brandenburger, vor deren Küchen- und Badfenster die Wand des Neubaus steht, wurde eine Mietminderung von 20% zugestanden und die Revision in ihrem Fall zugelassen. Damit ist das Amtsgerichtsurteil „Die Mauer muss weg!“ aufgehoben. Ausführlicher Bericht in der Berliner Zeitung und ein Kommentar zur unklaren Rechtslage, denn die 65. Kammer desselben Gerichts hatte noch letzte Woche anders entschieden. Auch der Tagesspiegel, Berliner Kurier und tv berlin berichteten.
Über die Modernisierung wurde nicht entschieden, da die entsprechenden Anträge vom Vermieter zurückgezogen wurden, nachdem das Gericht durchblicken ließ, dass sie in der vorliegenden Form wohl keine Chance hätten. Er hat dadurch die Möglichkeit neue Begründungen zu finden.

Bei der letzten Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Terrial GmbH gegen Eva Bugenhagen am 14. Mai hat RA Franke einen Befangenheitsantrag gegen die vorsitzende Richterin Paschke gestellt. Sie hatte zu Erkennen gegeben, dass sie die Mietminderung wegen Baulärm von den Nachbargrundstücken nicht anerkennen würde. Es bleibt spannend!

MieterMagazin Juni 2013: „Landgericht macht Mieter wehrlos

Die Berliner Mietergemeinschaft hat im neuesten Heft noch einmal über die Nebentätigkeiten der Richterin Regine Paschke geschrieben. Doch davon lässt sie sich nicht beirren und hält weiter Vorträge beim Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. z. B. zu „Modernisierung und Mieterhöhung“ am 12. Juni 14 – 17 Uhr im Grand Hotel Esplanade.  Das Bündnis „Zwangsräumungen verhindern“ ruft zur Kundgebung um 13:30 Uhr auf. Bereits am 29. Mai wurde ein ähnliches Seminar von 20 Aktivist_innen gestört. Sie stürmten den Vortrag mit Transparenten und hielten eine Rede. Hier das Video und der Bericht.

P1050494-250Um auf den Befangenheitsantrag gegen die Richterin Paschke vom 14.5.13 zurückzukommen, die vorläufige Antwort vom Gericht war denkbar knapp: „Ich fühle mich nicht befangen. Paschke“ (eine Stellungnahme in drei Wochen wurde angekündigt. (Der Befangenheitsantrag wurde abgelehnt)

Eingang versperrt
Doch der Kleinkrieg geht weiter. Am 31. Mai wurde ohne jegliche Vorankündigung an der Calvinstraße 21 ein Gerüst aufgestellt. Dabei war die Noteingangstreppe aus Metall, seit Jahren die einzige Möglichkeit für Mieter ins Haus zu gelangen, so zugebaut, dass ältere und nicht mehr ganz so sportliche Mieter große Schwierigkeiten hatten. Die 87jährige Frau Wassermann konnte nicht zu ihrem geplanten Arztbesuch. Mittlerweile wurde das wieder umgebaut.

Vermieter-Seminar am 12. Juni wurde wegen der Kundgebung abgesagt, hier Bericht und Video. Das Transparent der Mieterinnen aus der Calvinstraße „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing!“ wurde unterstützt durch eine Sängerin aus der Nachbarschaft.

Sendung in der ARD am 12.8.13: Exklusiv Reportage „Mieten rauf, Mieter raus !“(nicht mehr online, aber SWR vom 11.12.13, siehe unten) (TV-Kritik)

Einladung zur Kundgebung am 27. August 2013 und ein Bericht von den Auftritten der Künstlerinnen.

Antwort auf eine Kleine Anfrage im Abgeordnetenhaus zu den Nebentätigkeiten der Richterin Paschke (Sept. 2013). Zum gleichen Thema der Artikel „Warum dürfen wir nicht in Ihre Akten schauen, werte Frau Richterin?

Übrigens unterstützt der Berliner Mieterverein eine Verfassungsbeschwerde wegen Nichtzulassung der Revision zum Urteil vom 7. Mai (Mietminderung wg. Baulärm).

Berliner Zeitung über das Pressegespräch im Landgericht am 14. Oktober, Richterin Paschkes Nebentätigkeiten und den kommenden Prozess zur Duldung der Modernisierung in der Calvinstraße 21 (mit Kommentar). Auch die taz, Tagesspiegel und Neues Deutschland haben berichtet. Im letzten Artikel steckt allerdings ein Fehler, die Duldung der Modernisierung wurde vom Gericht noch nicht zurückgewiesen, um diese geht es am Freitag, 18.10. ab 9:30 Uhr im Landgericht, was zum Schluss allerdings auch erwähnt wird. Besonders pointiert der Kommentar in der taz.

Ein weiterer Artikel von Peter Nowak, der bei heise online erschienen ist. Der Tagesspiegel geht insbesondere auf die Sicherheitsmaßnahmen, die für den Prozess am Freitag,  18.10. verfügt wurden und die umstrittene Richterin Paschke ein. Diese Pressekonferenz hat ihr Ziel komplett verfehlt, sollte sie doch „Vertrauen in die Justiz“ (wieder) herstellen. Peter Nowak beim MieterEcho online.

Transpi-zu-250Am 17. Oktober wurden die Transparente auf den Balkonen der Calvinstraße von Bauarbeitern verhängt. Außerdem ist ein Artikel in der Berliner Zeitung erschienen, in dem über mehrere Entscheidungen der 63. Kammer des Landgerichts berichtet wird, die vom Berliner Verfassungsgericht kassiert wurden.

Die Berufungsverhandlungen über die Duldung der Modernisierung und im Fall Eva Bugenhagen auch über die Mietminderung – diese Entscheidung stand noch an, weil im Mai der Antrag auf Befangenheit der vorsitzenden Richterin Paschke gestellt worden war, der dann abgelehnt wurde – fanden am 18. Oktober im Landgericht Berlin dann trotz Ankündigung doch ohne körperliche Durchsuchung der Zuhörer_innen statt. Die Klage der Vermieterseite wurde abgewiesen (eine schriftliche Begründung liegt noch nicht vor, s. Pressemitteilung Landgericht). In der Verhandlung ist klar geworden, dass die Mieter_innen aus der Calvinstraße 21 aus formalen Gründen gewonnen haben. Richterin Paschke erklärte, dass die Basis für die Mieter die ursprüngliche Modernisierungsankündigung ist, bei der Maßnahmen angekündigt wurden, die 14 Monat dauern sollen und einen Auszug aus der Wohnung notwendig machen. Dagegen überwiegen die Härtegründe. Auch wenn die neuen Anträge von reduzierten Modernisierungmaßnahmen ausgehen, beruhen sie auf der alten Modernisierungsankündigung, daher könnten die Mieter nicht zweifelsfrei erkennen, für welche Maßnahme sie ausziehen müssten und für welche nicht und müssen deshalb die Modernisierung nicht dulden. In keinem der Fälle wurde die Revision zugelassen. Das Gericht forderte weiterhin die Parteien auf sich außergerichtlich zu einigen.
Nach vier Jahren Streit ist das allerdings nur ein Zeitgewinn. Die Vermieterseite ist auf einen Zeitpunkt vor 2009 zurückgeworfen, doch ist die Situation der Mieter, die weiterhin Baulärm und Dreck ertragen müssen, nicht wirklich besser geworden. Der Vermieter kann nächste Woche eine neue Modernisierungsankündung losschicken und dann geht der Weg durch die Instanzen wieder von vorne los. Eine Entscheidung vielleicht erst 2015 oder 2016. Die bisherigen Urteile in den Verfahren Calvinstraße sind beim Landgericht Berlin in dieser Pressemitteilung herunterzuladen.
Bericht über die Verhandlung im Tagesspiegel, Berliner Zeitung mit Kommentar, Neuem Deutschland, Berliner Morgenpost, Berliner Kurier, focus, Berliner Woche.

Am 18.11.13 war die Verhandlung in Sachen Transparent „Wir lassen uns nicht luxusmodernisieren“ auf dem Balkon der Czaparas (Presseeinladung s. Kommentar Nr. 48) vor dem Amtsgericht recht schnell zu Ende. Die Entscheidung wurde auf einen Ortstermin voraussichtlich am 19.12.13 um 10:30 Uhr vertagt. Es geht um das Recht der freien Meinungsäußerung, also darum, ob der Spruch als „martialische Kampfansage an den Vermieter“ oder als sachliche Meinungsäußerung, die keine Beleidigung enthält zu werten ist. Dies Transparent hängt seit Jahren unbeanstandet auf dem Balkon, erst jetzt klagt die Terrial dagegen. Auch das könnte eine Rolle spielen. Die Mieter haben zudem Widerklage erhoben, weil das Transparent seit etwa einem Monat mit Filzmatten zugehängt wurde (s. Foto oben). Zu dieser „interessanten“ Rechtsfrage, ob die Meinungsäußerung nicht verhängt und dadurch unsichtbar und so unterbunden werden darf, wollte sich die Richterin noch nicht äußern. Sie ließ nach vorläufiger Einschätzung der Rechtslage durchblicken, dass die Aussage auf dem im Rede stehenden Transparent nicht zu beanstanden sei und der Ortstermin nur der Überprüfung der Art der Befestigung dient und inwieweit die Verhängung des Transparentes tatsächlich zu  einer Einschränkung der Lichtzufuhr führt.

Interview mit Bernd Pickel vom Landgericht „Es gewinnen nicht immer die Reichen und Schönen„.

Der Tagesspiegel hat nachgefragt und berichtet über die Urteilsbegründung und, was die Anwältin der Terrial GmbH zu der nächsten Modernisierungsankündigung sagt.

Artikel im Mieterecho zur Richterin Regine Paschke „Unabhängig oder unbehelligt?

Sendung im SWR „Wohnungsnot in Deutschland. Miete rauf, Mieter raus„, ein Film von Achim Reinhardt und Thomas Schneider

Nachträge 2014:
Der Ortstermin in Sachen Transparent (s.o.) wurde auf den 9. Januar 2014 verschoben, das Urteil dazu soll am 26.2. gesprochen werden.

Pressekonferenz am 7. Februar 2014 mit Wibke Werner, Berliner Mieterverein, den Anwälten und Mietern der Calvinstraße 21 und dem mittlerweile pensionierten Amtsrichter Werner Noffke: Sie haben über den Beschluss des BGH berichtet, der ankündigt, die zugelassene Revision in Sachen „zugemauerte Fenster von Helga Brandenburger“ zurückzuweisen.  (U. Paul schreit in der Berliner Zeitung „Mauer vor Fenstern darf bleiben“ / Artikel: Berliner Kurier, Neues Deutschland, Berliner Woche) und ein kurzer Bericht in den Nachrichten I der Abendschau (siehe auch Kommentar Nr. 53). Auch das MieterMagazin hat berichtet. Im MieterMagazin von Juni 2014 ist der BGH-Beschluss unter „Kein Rückbau bei Überschreiten der Opfergrenze dokumentiert (Langfassung im Netz).
Außerdem berichteten die Mieter von neuen Schikanen ihres Vermieters. Der Fahrstuhl fiel aus und wurde erst nach einstweiliger Verfügung repariert und die Heizungen blieben gerade bei der größten Kältewelle im Januar kalt bzw. lauwarm. Bei Frau Brandenburger wird es trotz einstweiliger Verfügung immer noch nicht richtig warm.

Artikel im Neuen Deutschland von Bernd Kammer und von Ralf Liptau in der Berliner Woche.

Zum Transparent: Nachdem der Ortstermin des Gerichts auf Januar verschoben worden war, hat das Amtsgericht Ende Februar entschieden, dass die Mieter des Hauses Calvinstraße 21 ein Transparent mit der Aufschrift „Wir lassen uns nicht luxussanieren“ nach außen sichtbar vor ihrem Balkon anbringen dürfen. Der Versuch des Vermieters, dies zu untersagen, es die Klage des Vermieters gegen das Transparent ab. Gleichzeitig verurteilte das Amtsgericht den Vermieter, die von ihm angebrachten Planen, mit denen er das Transparent der Mieter blickdicht verhängt hatte, zu beseitigen. Rechtsanwalt Christoph Müller, der die Interessen der Mieter vertrat: „Auch wenn die Wohnsituation der Mieter weiterhin unerträglich bleibt, so hat das Amtsgericht den Vermieter an dieser Stelle in seine Schranken verwiesen und das Recht der Mieter auf freie Meinungsäußerung bekräftigt.“ Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. (Artikel in der Berliner Zeitung)

März 2014: Baukran vor der Calvinstraße 20 abgebaut. Fotomontage beim Gleimviertel-Blog.

Termin für die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Berlin: am 12.06.2014, 11.30 Uhr, Saal 3807 in der Littenstraße 12-17
Das Amtsgericht Mitte hat seine Klage auf Entfernung des Plakates abgewiesen. Am 12.06. wird das Landgericht über die Berufung des Vermieters verhandeln. Die Entscheidung des Landgerichts hat grundsätzliche Bedeutung. Besuch der Verhandlung und Öffentlichkeit ist ausdrücklich erwünscht. Berichte über die Gerichtsverhandlung hier: „Ein Sieg für die Meinungsfreiheit“ und „Meinungsfreiheit obsiegt erneut„.

November 2014: Das Baugerüst wird abgebaut (siehe ganz oben).

Berliner Woche und Berliner Zeitung über den Abbau des Baugerüsts. Der Artikel in der Berliner Woche spricht auch das Zweckentfremdungsverbot an, nach dem Wohnungen nicht mehr als 6 Monate leer stehen dürfen. Passiert ist in diese Richtung allerdings nichts!

Haben sich die Mieter der Calvinstraße 21 noch gefreut, als das Baugerüst abgebaut wurde, ist jetzt angesichts der Kälte in den Wohnungen wieder Ernüchterung eingetreten. Teilweise wurden nur 13 Grad gemessen (siehe Kommentar). Doch diesmal gibt es eine schnelle Reaktion des Bauamtes, ab 13. Dezember funktionierte die Heizung wieder (s. Berliner Woche).

Pressemitteilung des Berliner Mietervereins: der Verfassungsgerichtshof Berlin hat die Frage der Mietminderung wegen Baulärm wieder ans Landgericht zurückverwiesen. Gratulation für die Standhaftigkeit der Mieter_innen! Und auch in der Abendschau (eine Woche im Netz) und in der Morgenpost.

Fotos im Deutschen Architekturforum (März 2015).

Am 27. März 2015 standen die Mieter_innen aus der Calvinstraße 21 im Landgericht in der Littenstraße wieder vor Richterin Paschke und ihren beiden Richterkollegen. Verhandelt wurde die Höhe der Mietminderung wegen den Belastungen des Baus der Tiefgarage im Hof des Hauses, des Neubaus auf dem Eckgrundstück und der Entkernung und Aufstockung der Calvinstraße 20/20a für die Zeit bis März 2012. Für 3 Jahre sind das zwischen 2.300 und 2.600 Euro je nach Mietpartei. Das Verfassungsgericht hatte gerügt, dass der Vortrag der Mieter_innen zur Situation des Eckgrundstücks und der Art der Bebauung aus den 1960er Jahren nicht ausreichend gehört und im Urteil berücksichtigt wurde. Grundsätzlich geht es darum, ob bei Abschluss des Mietvertrags Baumaßnahmen bereits vorhersehbar waren. Die sogenannte Baulückenrechtsprechung insbesondere der 63. Kammer des Landgerichts hat dazu geführt, dass Mietminderungen wegen Baulärm in der Innenstadt fast unmöglich geworden sind. Richter und Anwälte tauschten vielfältige Argumente aus. Wie das Urteil ausfallen wird, blieb äußerst unbestimmt. Vermutlich werden den Mieter_innen ein gewisser Prozentsatz an Mietminderung zuerkannt, doch ob grundsätzliche Fragen im Zusammenhang mit der Baulückenrechtsprechung gerade gerückt werden, bleibt zweifelhaft. Mit dem Urteil ist erst in den nächten Wochen zu rechnen (MieterMagazin 4/2015).

Das MieterMagazin 5/2015 berichtet, dass die 63. Kammer des Landgerichts den Mietern nur eine Mietminderung von 300 bis 500 Euro zuerkannt hat. Wieder wurde die Revision nicht zugelassen, so dass den Mietern keine andere Wahl bleibt als noch einmal vor das Verfassungsgericht zu ziehen.

Endlich sieht es so aus, als ob das Bezirksamt gegen den Leerstand der 9-10 Wohnungen in der Calvinstraße vorgehen will (hier bei twitter).

In einer Anfrage aus dem Juni 2017 zum Leerstand in Moabit (KA 0144/V) , die dann auch nach 3 Monaten beantwortet wurde, heißt es zur Calvinstraße 21, dass noch nicht klar sei, ob es sich bei dem Leerstand um schützenswerten Wohnraum im Sinne des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes handele.

Dazu gibt es einen Antrag in der BVV (DS 0851/V), Text siehe Kommentar Nr. 87, und eine weitere Anfrage (KA 0238/V), Text siehe auch Kommentar Nr. 88.

Angesichts der verschiedenen BVV-Anfragen und dem Verfahren gegen Leerstand, das das Bezirksamt eingeleitet hatte, reagiert der Eigentümer und behauptet, dass die seit Jahren leer stehenden Wohnungen saniert werden (rbb Bericht, der Abendschaubeitrag bei twitter und youtube).

Eine weitere Anfrage in der BVV (KA 0353/V) wurde beantwortet (auf 3. Antwort klicken!): nachdem der Leerstand bis Ende Februar 2018 zur Wiederherstellung der Wohnungen genehmigt worden war, aber keinerlei Bauarbeiten stattgefunden haben, hat das Bezirksamt einen Antrag auf weiteren Leerstand abgelehnt. Doch die vermutlich gerichtliche Auseinandersetzung kann sich noch hinziehen und die verbliebenen Mieter müssen weiter warten, ehe sie Nachbarinnen und Nachbarn begrüßen können.

Die 8 Wohnungen in der Calvinstraße 21 stehen weiterhin leer. Das Bezirksamt will jetzt endlich durchgreifen.

Aber was müssen die verbliebenen Mieter an Pfingsten 2018 erleben? Offenbar im Zusammenhang mit den #besetzen Aktionen stadtpolitischer Gruppen kontrolliert die Polizei mit 12 Beamten ihre Mietverträge. Sie werden nach der Wohndauer gefragt. Wer könnte sie als Besetzer angezeigt haben?

Am 5. September 2018 in der Abendschau: Ingrid Schipper besucht die Mieter in der Calvinstraße 21 und Stadträtin Sandra Obermeyer erklärt, dass der Leerstand nicht weiter genehmigt wird.

Fünf Jahre nach dem Urteil, dass die Mieter die Modernisierung nicht dulden müssen, bekommen sie am 28. Dezember 2018 eine neue Modernisierungsankündigung, die sich nur wenig unterscheidet. Doch mittlerweile gilt hier Milieuschutzgebiet und vermutlich hängt es auch damit zusammen, dass das Bezirksamt gegen den Leerstand vorgeht.

Kommt zur Unterstützung zum Amtsgericht: Dienstag, 16. Juli 2019, 10 Uhr, Littenstraße 12-17, Raum 1501 – Kurzbericht von der Gerichtsverhandlung im Kommentar Nr. 103. Schaut Euch heute mal die Abendschau an „Nervenkrieg gegen Mieter“ (s. Kommentar 103).

Mit Urteil vom 27. August wurde die Duldung der Modernisierung nach der neuen Modernisierungsankündigung vom 28. Dezember 2018 für die erste Mietpartei in einigen wesentlichen Punkten in erster Instanz abgewiesen.

Der Fahrstuhl ist schon seit dem 4. August 2019 außer Betrieb.  Eine schwerbehinderte Mietpartei klagte. Es gab eine mündliche Verhandlung am 18. November 2019 vor dem Amtsgericht Mitte. Das Urteil: der Fahrstuhl muss wieder hergestellt werden und solange steht der klagenden Mietpartei eine Mietminderung von 15 % der Bruttowarmmiete zu.
Die Kleine Anfrage (0804/V) in der BVV zum Fahrstuhl und erfolgloser Tätigkeit des Wohnungsamtes wurde am 6. Februar 2020 beantwortet (auf 2. Antwort klicken). Zitat: „Da sich im Zuge des Verfahrens herausstellte, dass die BewohnerInnen des Gebäudes auf die Benutzung des Aufzuges zur Teilhabe am täglichen Leben angewiesen sind, erfolgte die Anordnung der sofortigen Vollziehung mit der Widerspruchsentscheidung vom 17.01.2020.  Offensichtlich wurde das Amt 2 Tage nach der Anfrage tätig. Lange ist bekannt, dass dort Hochbetagte und Schwerbehinderte wohnen. Es ist ein Trauerspiel, dass es dem Vermieter trotz Urteil, dass der Fahrstuhl wieder hergestellt werden muss, das ganze weiter hinauszögern kann. 

Die Beantwortung der Kleinen Anfrage (0803/V) zum Leerstand ist allerdings ernüchternd (auf 2. Antwort klicken).

Berliner Woche zum Fahrstuhl mit dem Titel „Neues aus Absurdistan„.

Diese Fahrstuhl-Posse ist unglaublich: Vermieter zahlt, Mieter sollen Fahrstuhl selbst reparieren lassen. Diese holen eine bekannte Aufzugsfirma, die nun folgendes feststellt (wir erinnern uns, den Mietern wurde Sabotage des Fahrstuhls vorgeworfen): „Wir (unser Service Meister und Ich ) haben die Aufzugsanlage gesichtet und folgendes festgestellt:
1.       Die Stecker der Steuerung sind abgezogen (geht nur, wenn man die Anlage fachgerecht still legt)
2.       Die Notstrombatterien sind entwendet worden (waren im Schacht montiert und das geht auch nur durch Fachpersonal)
3.       Es gibt keine Dokumentation (Schaltbilder sowie Anlagenzeichnungen) an der Anlage
4.       In den Etagen sind alle Deckplatten aller Ruftaster demontiert
5.       Es sind keine Hinweise vom Errichter des Aufzuges vor Ort ermittelbar
6.       Die Kabinendecke wurde demontiert und in die Kabine gelegt (dies kann nur durch Fachpersonal erfolgt sein)
7.       Die gesamte Aufzugsanlage ist stark mit bauseitigen  Bauschutt verunreinigt.
Es konnte auch kein uns bekanntes TÜV Institut die Abnahme des Aufzuges bestätigen. Wir […] haben keine Möglichkeit die Anlage ohne Dokumentation fertig zu stellen.“

Gerichtsverhandlung zur Duldung der Modernisierung (Ankündigung 28. Dezember 2018) voraussichtlich Ende März. Update: Der Gerichtstermin am 2.4.20 ist abgesagt, er wurde auf den 4.6. verschoben – Kurzbericht siehe Kommentar 119.

Baumaßnahmen wurden nach Jahren wieder aufgenommen: die leerstehenden Wohnungen werden lautstark entkernt. Zunächst wurde nur an einigen Tagen gearbeitet, aber seit dem 6. April täglich. Die Mieter*innen gehören sämtlich zur Corona-Risikogruppe und sollen deshalb zu Hause bleiben, bei 90 Dezibel Lärm, Staub und Arbeitern im Treppenhaus. Abendschau vom 15. April (rbb-wirtschaft mit Text).

Bericht von Spiegel TV vom 20. April 2020. Link wurde hier entfernt, da mittlerweile das Video leider bei Youtube als „privates Video“ nur mit Anmeldung zu sehen ist (Link s. Kommentar Nr. 115). Vermutlich ist der Vermieter wegen der Filmaufnahmen von ihm dagegen vorgegangen.

Umsetzwohnungsangebot und Kündigung am 29. April 2020, nachdem endlich eine einstweilige Verfügung zur Unterbrechung der die Bauarbeiten erreicht werden konnte (Bericht des rbb).

Artikel zur Kündigung im MieterMagazin Juni 2020 – noch vor der Gerichtsverhandlung am 4. Juni.

„Bauarbeiten per einstweiliger Verfügung gestoppt“ heißt es im Bericht des rbb vom 30. April. Aber das stimmt so nicht, es gibt zwar die einstweilige Verfügung, aber daran hält sich der Vermieter nicht. Die Bauarbeiten gehen weiter. Es gab Lärmmessungen, weitere sind wohl noch notwendig. Der Druck des Vermieters, die unzumutbare Lärm- und Staubbelastung haben jedoch gewirkt. Zwei der vier Mieter*innen, eine davon 94 Jahre alt, haben sich mit dem Vermieter geeinigt und ziehen in eine Umsetzwohnung, wie bei der Berufungsverhandlung zur Duldung der Modernisierungsmaßnahmen am 4. Juni im Landgericht berichtet wurde – Kurzbericht zur Verhandlung siehe Kommentar 119.

Seit dem 15. Juni gilt die Anordnung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, dass „Abbrucharbeiten mit Vorschlaghämmern, Stemmarbeiten, Fräsarbeiten am Baukörper und der Einsatz von Schlagbohrmaschinen“ auf die Zeit von 8 bis 10:30 Uhr werktags zu begrenzen sind. Falls dem nicht gefolgt wird, kann die Baustelle stillgelegt werden.

Dagegen hat die Terrial Stadtentwicklung GmbH geklagt, jedoch hat das Verwaltungsgericht die Einschränkung der Bauzeiten Anfang Juli bestätigt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, da noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich ist.

Mieter*innen verzweifeln am Nervenkrieg, schrieben ein Brief an den Regierenden Bürgermeister. Am 15. September 2020 war das Bauamt vor Ort. Zu der Zeit wurden gerade keine sehr lautstarken Bauarbeiten vorgenommen. Es gibt so gut wie keine Unterstützung durch die Behörden (rbb Bericht).

Am 18. Februar 2021 wird um 12 Uhr die Räumungsklage wegen der Äußerungen der letzten Mietpartei in der Calvinstraße 21 im Abendschaubericht vom 20. April 2020 verhandelt: Kommt vorbei! Seit solidarisch! Die Gerichtsverhandlung wurde auf den 27.4. verschoben.

Zum Thema „Wie weit geht das Recht auf freie Meinungsäußerung“ ist unter anderen Häusern auch die Calvinstraße 21 ein Beispiel im MieterMagazin von April 2021.

Zur Gerichtsverhandlung am 27.4.2021 ein Bericht und Pressemitteilung von der Initiative „Wem gehört Moabit?“: Sieg der letzten Mietpartei, Kündigung des Mietverhältnisses wegen Äußerungen gegenüber der Presse ist unbegründet.

Wie in der Pressemitteilung oben berichtet wird das Verfahren bezüglich der Duldung der Modernisierung fortgesetzt. Doch darauf wollte die Terrial wohl nicht warten. Am 4. Mai betraten Bauarbeiter unangekündigt den Balkon, rissen die gemauerte Balkonbrüstung ab und brachten später Metallstreben zur Balkonvergrößerung an. Eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch folgte und der Antrag auf eine einstweilige Verfügung wegen „Besitzstörung und Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes“, die gestern von der Richterin im Amtsgericht bestätigt wurde. Die Balkonbrüstung muss wiederhergestellt werden. So einen Schritt hatte damals Frau Brandenburger, der vor Jahren Küche und Badfenster durch den Neubau zugemauert wurden, nicht gewagt.

MieterMagazin September 2021 zur aktuellen Situation in der Calvinstraße 21 und zu den Baumaßnahmen, die nach Milieuschutzsatzung illegal sein müssten.

Die Auseinandersetzung ist nach 12 Jahren jetzt endlich vorbei, die letzte Mietpartei hat eine neue Wohnung im Kiez und eine Abfindung erhalten (MieterMagazin November 2021).

Etwas mehr als ein halbes Jahr später entspinnt sich eine Diskussion bei „twitter“, ob das eine Niederlage ist oder nicht. Das kommt natürlich darauf an, ob wir die Situation der kämpfenden Mieter*innen betrachten oder ob wir die Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt und die immer krasser um sich greifende Gentrifizierung in Moabit meinen. Das Haus ist im Mai 2022 nicht mehr wieder zu erkennen – aufgestockt und mit neuer Fassade. Die Wohnungen sind vermutlich bereits verkauft, sie sollen ca. 8.000-9.000 Euro/qm gekostet haben. Vor kurzem tauchten zwei Vermietungs-angebote bei Immoscout auf – ca. 27,50 Euro/qm netto-kalt, die sofort wieder deaktiviert wurden. Hier der Screenshot bei twitter (zum Vergrößern bitte anklicken!):

Jetzt wäre es spannend herauszufinden, wie denn das Bezirksamt kontrolliert, dass die vier Wohnungen, die dem Milieuschutzrecht unterliegen auch zu den entsprechend gedeckelten Preisen vermietet werden.

MieterMagazin Juli/August 2022 zu der Vermietungspraxis und dem ungenügenden Schutz durch Milieuschutz zu diesem Haus: Rabiate Entmietung wird auch noch belohnt.

Erstaunlicherweise war eine mündliche Verhandlung angesetzt im Strafprozess gegen den Geschäftsführer K. der Terrial GmbH. Der Vorwurf lautete, dass auf in der Calvinstraße 21 beim Betrieb der Baustelle unter Verletzung behördlicher Auflagen vorsätzlich Lärm verursacht wurde, was geeignet war bei den Mietern  Gesundheitsbeeinträchtigungen zu verursachen. Es ging um die Bauarbeiten, die im April 2020 begonnen hatten. Der Gerichtstermin war zunächst auf den 20. Juli 2022 im Saal 3115 im Amtsgericht in der Kirchstraße festgesetzt, dann auf den 26. Oktober verschoben worden. Schließlich wurde der Termin aufgehoben. Ob es eine Einigung mit der Senatsverwaltung gab, ist nicht bekannt.

2023: Das Haus ist nicht mehr wieder zu erkennen. Es sieht jetzt so aus, wie auf der Anzeige. Letztendlich hat der Eigentümer sich durchgesetzt auch wenn es mehr als 10 Jahre gedauert hat.

 


Alle Artikel zur Calvinstraße 21 bei MoabitOnline:

144 Kommentare auf "Fahrstuhl weg, Keller zu!"

  1. 101

    Hier der Film der gestern spät lief: Calvinstraße 21 und Stephanie Schädel in Stuttgart, die mit ihren 4 Kindern aus der Wohnung zwangsgeräumt werden soll:
    https://www.sat1.de/tv/akte/video/201920-armutsrisiko-wohnen-ganze-folge

  2. 102

    Am Dienstag, 16. Juli, 10 Uhr: Gerichtsverhandlung zur Duldung der Modernisierung. Kommt vorbei!
    https://moabitonline.de/events/gerichtstermin-modernisierungsduldung-calvinstrasze-21-zum-zweiten

  3. 103
    Susanne Torka says:

    Kurzbericht von heute – aber schaut Euch auch noch die Aberndschau an, da gibt es Infos zu einem weiteren Thema:
    Ein eher seltenes Ereignis, dass beim 36. oder 37. Prozesstermin von Mieter*innen aus der Calvinstraße 21 die Architektin Nicola Schneider-Neudeck und Günther Stach persönlich zugegen waren zusammen mit ihrer Rechtsanwältin Kirsten Metter. Vor dem Amtsgericht Mitte in der Littenstraße wurde heute die Duldung der Modernisierung der Wohnung des Ehepaares Czapara, die mit Rechtsanwalt Christoph Müller gekommen waren, verhandelt. Desweiteren ging es unter anderem um die umfassende Modernisierung des Hauses inklusive Aufstockung um zwei Stockwerke, Einbau eines neuen barrierefreien Fahrstuhls, Wärmedämmung, neue bodentiefe Fenster, Vergrößerung der Balkone, neue Heizungsanlage, zentrale Warmwasserversorgung und Gegensprechanlage. Durch die Modernisierungsumlage – noch 11% da vor dem Stichtag – soll sich die Nettokaltmiete der Czaparas etwas mehr als verdoppeln. Die Modernisierungsankündigung erhielten die verbliebenen vier Mietparteien am 28. Dezember 2018 genau 10 Tage, nachdem das Haus im Erhaltungssatzungsgebiet Thomasiusstraße unter Milieuschutz gestellt wurde.

    Schon einmal vorweg: ein Urteil wurde noch nicht gesprochen, sondern lediglich die Sachlage erörtert und Argumente ausgetauscht. Die Richterin versuchte die einzelnen Punkte sachlich abzuhandeln, was sich allerdings angesichts hochkochender Emotionen eher schwierig gestaltete. 10 Jahre gerichtliche Auseinandersetzung haben ihre Spuren bei den Beteiligten hinterlassen. Zunächst ging es um die Dauer des Zeitraums, während dessen die Mieter ihre Wohnung aufgrund der Baumaßnahmen verlassen müssen. Im Oktober 2013 hatte die lange Zeit von 14 Monaten als „nicht zu rechtfertigende Härte“ zur Ablehnung der umfassenden Modernisierung geführt. In der neuen Modernisierungsankündigung, die vom Umfang kaum abgespeckt wurde, sind jetzt lediglich 24 Wochen vorgesehen. Allerdings gab es erhebliche Zweifel an der Übereinstimmung dieses Zeitraums mit dem vorgelegten Bauablaufplan. Rechtsanwalt Müller stellte darauf ab, dass per Gesetz Modernisierungsankündigungen für Mieter selbsterklärend und eindeutig sein müssen und außerdem nicht nachgebessert werden können.

    Außerdem erklärte er, dass noch keine milieuschutzrechtlichen Genehmigungen für die Arbeiten vorliegen, was wenn nicht schon bei der Modernisierungsankündigung aber spätestens zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung der Fall sein müsse. Die Gegenseite argumentiert, dass sie „das Haus herrichten“ müsse. Eine Aussage, die vermutlich auf die „Zuführungsanordnung“ (Wiedervermietung) der seit 7 Jahren leerstehenden Wohnungen abzielt. Diese wurden vom Vermieter komplett entkernt, weswegen lange Zeit strittig war, ob es sich bei dem Leerstand um Zweckentfremdung handele, was das Bezirksamt Mitte aber schließlich bestätigte. Der Vermieter bestreitet jetzt, dass die Baumaßnahmen im Haus überhaupt unter Milieuschutzrecht fallen, da sie bereits 2012 im Genehmigungsfreistellungsverfahren begonnen worden seien. Es bleibt also weiterhin spannend.

  4. 104

    Hier der Abendschaubeitrag von heute (der Titel des Beitrags wurde übrigens geändert):
    https://www.rbb-online.de/abendschau/archiv/20190716_1930/calvinstrasse-prozess.html
    (bei twitter: https://twitter.com/rbbabendschau/status/1151185184953421827 )
    Allerdings wird nicht ganz richtig berichtet, dass der Bezirk den Leerstand seit Jahren dulden würde. Es gab ein Verfahren. Jedoch war es insoweit nicht erfolgreich. Dazu auch die Ausführungen in der Antwort auf diese Anfrage in der BVV:
    https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=2779

    Die Neuigkeit: nach dem Gerichtsverfahren besuchten die Mieter mit ihrem Rechtsanwalt das Grundbuchamt und stellten fest, dass ihr Haus bereits in Eigentumswohnungen aufgeteilt ist!

  5. 105
    Susanne Torka says:

    Der Fahrstuhl in der Calvinstraße ist schon seit dem 4. August 2019 außer Betrieb. Laut Urteil vom 27. August 2019 muss die Mietpartei den Einbau eines neuen größeren und bis in die unterste Ebene reichenden Fahrstuls nicht dulden. Eine Klage zur Wiederinbetriebnahme des vorhanden Fahrstuhls einer schwerbehinderten Mietpartei wurde in mündlicher Verhandlung am 18. November 2019 vor dem Amtsgericht Mitte erörtert. Das Urteil: der Fahrstuhl muss wieder hergestellt werden und solange steht der klagenden Mietpartei eine Mietminderung von 15 % der Bruttowarmmiete zu.

  6. 106
    H. E. says:

    Kann man diesen Eigentümer nicht enteignen?
    Geht es hier nicht um grundlegende Menschenrechte?
    Neun Jahre geht das jetzt schon !!

  7. 107
    BVV-Beobachter says:

    Es gibt 2 noch nicht beantwortete Anfragen zur Calvinstraße 21 in der BVV – man darf gespannt sein, 1. zur Instandsetzung des Fahrstuhls:
    https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=3340
    2. zur Verfahrenseinstellung im Verfahren gegen Leerstand:
    https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=3339

  8. 108

    Die beiden Anfragen aus Kommentar Nr. 107 wurden am 6. Februar 2020 beantwortet – auch schon oben im Nachtrag ergänzt.

  9. 109
  10. 110

    Der Wahnsinn beim Fahrstuhl geht weiter, im Laufe des Gerichtsverfahrens wurde den Mietern Sabotage vorgeworfen, jetzt hat sich eine Aufzugsfirma das mal genau angesehen. Bitte oben im Nachtrag lesen!

  11. 111
    H. E. says:

    Warum wird hier nicht enteignet ???????? Was wollen die Gerichte und die Politik den Mietern, den Menschen eigentlich noch zumuten ????

  12. 112

    Gestern Mittag war der rbb vor dem Haus Calvinstraße 21, denn die letzten Mieter*innen haben einen Hilferuf gestartet. Seit Montag 6. April wurden wieder leerstehende Wohnungen lautstark entkernt und den ganzen Schutt schleppten 8 Bauarbeiter über das Treppenhaus nach unten, ohne Schutzmasken und ohne jede Rücksicht auf die alten und teilweise chronisch kranken Mieter*innen. Die Polizei wurde gerufen, hat sich aber für nicht zuständig erklärt und nicht eingegriffen. Keine Reaktion aus dem Bauamt.
    Mittwoch Vormittag starteten die Arbeiten um 7 Uhr (jetzt mit Masken), dann gab es ein paar Stunden Ruhe gab genau in der Zeit, in der der rbb mit Kamera und Funkmikrofon vor dem Haus war und ein Balkoninterview durchgeführt hat. Danach gingen die Arbeiten wieder weiter.
    Das Verhalten dieses Eigentümers ist einfach unglaublich!

  13. 113

    Die Bauaufsicht hat heute doch geantwortet. Die Arbeiten seien baurechtlich zulässig und die Einhaltung der Vorschriften zur Pandemie würden nicht durch das Stadtentwicklungsamt verfolgt. Die Mieter sollen sich ggf. an die Polizei wenden …..

  14. 114
  15. 115

    Gestern hat auch RTL und Spiegel TV berichtet:
    https://www.rtl.de/cms/baulaerm-mitten-in-der-corona-krise-mieter-halten-es-zuhause-kaum-noch-aus-4526930.html
    https://www.youtube.com/watch?v=EcRu5Hk4GbU
    Mittlerweile ist das Spiegel TV Video leider bei Youtube als „privates Video“ nur mit Anmeldung zu sehen.

  16. 116
    Initiative "Wem gehört Moabit?" says:

    Gestern flatterte einer Mietpartei ein Angebot für eine Umsetzwohnung in der Melanchthonstraße in den Briefkasten. Bereits vor vielen Jahren wurde auch schon versucht die Mieter*innen umzusetzen und dann stellte sich bei einem Ortstermin des Amtsgerichts heraus, dass diese Wohnungen gar nicht zur Verfügung standen.
    Etwa 2 Stunden später folgte die Kündigung – wegen der Fernsehbeiträge, d.h. genauer wegen „schwerwiegender Vertragsverletzung“. Es sei versucht worden den Vermieter vor der Presse in ein schlechtes Licht zu rücken, wegen der Baumaßnahmen während der Pandemie !!!

  17. 117
  18. 118
    Mieter-Aktivist says:

    Schon am Donnerstag, 4.6. um 13:05 Uhr findet die Berufungsverhandlung einer Mietpartei zur Duldung der Modernisierung statt. Landgericht Littenstraße 12-17, Saal 3807
    https://moabitonline.de/events/solidaritaet-vor-gericht-duldung-der-modernisierung-calvinstrasse-21

  19. 119

    Die Gerichtsverhandlung heute vor dem Landgericht zur Duldung der Modernisierungsmaßnahmen, die am 28.12.2018 angekündigt worden waren, dauerte ziemlich lange, denn die Richter versuchten eine Verhandlungslösung herbeizuführen – ohne Erfolg.
    Schließlich erklärte der vorsitzende Richter die Auffassung des Gerichts, dass die Modernisierungsankündigung formal unwirksam sei, weil sie mehr als 8 Monate vor dem geplanten Beginn der Maßnahmen sozusagen auf Vorrat ausgesprochen worden sei, der Bauzeitenplan nicht klar genug formuliert und mit dem Fließtext übereinstimmend war. Außerdem gab es zu dem Zeitpunkt noch keinen Antrag dafür beim Bezirksamt. Die Calvinstraße liegt seit 16.12.2018 im Milieuschutzgebiet.
    Daraufhin zog die Rechtsanwältin der Terrial Stadtentwicklungs GmbH die Klage zurück, wozu der Rechtsanwalt der Mieterpartei seine Einwilligung erklärte. Gerichtskosten gehen zu Lasten des Vermieters!

  20. 120
    Mieter-Aktivist says:

    Die Mieter*innen hatten am 28.5.2020 von der Terrial GmbH einen Brief, betreffend „Hauptzugang über den Hofeingang“ erhalten. Freitag, den 5.6. wurde abends der Zugang zum Haus von der Straße aus mit Zaun und Schloss versperrt. Zu dem Hofeingang haben die Mieter*innen keinen Schlüssel.
    Das gibt es doch nicht!

  21. 121
  22. 122

    Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist tätig geworden, hat Messungen durchgeführt und angekündigt, dass „Abbrucharbeiten mit Vorschlaghämmern, Stemmarbeiten, Fräsarbeitem am Baukörper sowie der Einsatz von Schlagbohrmaschinen auf den Zeitraum werktags von 8:00 Uhr bis 10:30 Uhr zu begrenzen“. Begründet wird das mit Ortsbesichtigungen und Messungen an 2 Tagen und zum Schutz der Bewohner undBewohnerinnen. Es wird als Zwangsmittel „unmittelbarer Zwang“ angedroht, damit der Anordnung Folge geleistet wird. Eine Begründung dafür ist auch, dass der Vermieter der Einstweiligen Verfügung des Amtsgerichts vom 30.4.20 trotz Androhung eines Ordnungsgelders von 250.000 Euro nicht Folge geleistet hat. Der Vermieter hatte Zeit sich bis 10.6. zu äußern.

  23. 123
    Susanne says:

    Der Mieter über den Czaparas ist gestern ausgezogen, heute Mittag läuft Wasser an der Küchenwand herunter, die Hausverwaltung reagiert erst spät, Eigentümer ist dann doch im Haus, aber am Abend läuft wieder Wasser … schließlich kommt die Feuerwehr, bricht dort die Tür auf und entdeckt einen Schlauch. Motto: „man muss die unwilligen Mieter spülen, vielleicht werden sie weicher“

  24. 124
    H. E. says:

    Wieso wird dort immer noch nicht enteignet ?
    Nicht nur die Bewohner werden seit Jahren gequält, auch der öffentliche Raum und dessen Nutzer werden seit Jahren durch den schrottigen Zustand der Fassade belästigt. Warum wir damit nicht endlich mal vom Amt Schluss gemacht ?

  25. 125
    Susanne says:

    Jetzt klagt die Terrial auch gegen das Land Berlin – wegen der Einschränkung der Baustelle nach § 24 Bundesimmissionsschutzgesetz!

  26. 126

    Das Verwaltungsgericht hat die Einschränkung der Bauzeiten bestätigt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, da die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht noch möglich ist.

  27. 127

    18 Prozesse gewonnen, dennoch macht der Vermieter, was er will. Wer setzt die Sachen durch? Welche Beweise gelten?
    https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2020/09/berlin-moabit-calvinstrasse-wohnen-sanierung-mieter-streit-brief-mueller.html

  28. 128

    Jetzt ist auch der Abendschaubeitrag von gestern online, unter dem Link oben!

  29. 129

    Solidarität vor Gericht ist gefragt!

    Räumungsklage gegen die letzte Mietpartei in der Calvinstraße 21
    … wegen Äußerungen im Abendschaubeitrag … (näheres s. oben im Nachtrag)
    18. Feb. 2021, 12:00 Uhr
    Amtsgericht Mitte, Littenstraße 11-17, Saal 2804
    https://wem-gehoert-moabit.de/termine/?event_id=790

  30. 130

    @ 129,
    alles zurück – heute haben wir die Info bekommen, dass der Gerichtstermin verschoben wurde: auf den 27.4., 1 Uhr, Saal 2710. Wir werden dann wieder erinnern!
    https://wem-gehoert-moabit.de/termine/?event_id=790

  31. 131
    Zeitungsleser says:

    Zum Thema Mieterproteste und Meinungsfreiheit ist unter anderen Häusern auch die Calvinstraße 21 ein Beispiel im MieterMagazin von April 2021
    https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0421/protest-kritik-und-ungeschminkte-worte-wie-weit-geht-das-recht-auf-freie-meinungsaeusserung-042114.htm

  32. 132
  33. 133

    […] Das Haus Calvinstraße 21 ist seit Jahren dafür bekannt, dass sich die MieterInnen von der Hausverwaltung drangsaliert fühlen. Bis auf eine Mietpartei, einem Ehepaar, haben alle NachbarInnen längst aufgegeben und sind ausgezogen. Die Vermieterin, die Terrial Stadtentwicklung, möchte das Haus modernisieren und aufstocken, es gibt bereits seit Langem Bauarbeiten in dem Haus. Der Fahrstuhl ist seit 2019 nicht mehr nutzbar, das Leben im Haus durch den Baumlärm unerträglich.Bereits seit 12 Jahren gibt es Auseinandersetzungen zwischen dem Vermieter und den Mietern, ganze 19 Klagen wurden vor Gericht geführt. Aufgrund von Interviews, die das Ehepaar gegeben hatte, wurden sie erneut verklagt und fristlos gekündigt. Der Vermieter würde darin in ein schlechtes Licht gerückt. Gestern erhielten die Mieter in einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Mitte Recht – wieder mal.Was sich seit 2012 getan hat, können Sie hier nachlesen: http://www.moabitonline.de/14047 […]

  34. 134

    … und es ging sofort weiter. Am 4. Mai kamen Bauarbeiter unangekündigt über das Gerüst auf den Balkon, haben die Balkonbrüstung abgerissen und später Metallstreben zur Balkonvergrößerung eingebaut. Was folgte: Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch, Antrag auf eine einstweilige Verfügung wegen „Besitzstörung und Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes“, gestern von der Richterin im Amtsgericht bestätigt.

  35. 135
    Initiative "Wem gehört Moabit?" says:

    Im neuen MieterMagazin gibt es wieder einen Artikel zur Calvinstraße 21 – vielleicht den letzten? Hier wird die Situation der letzten Mietpartei beleuchtet, 19 gewonnene Prozesse, aber immer noch Stress. Interessant in diesem Zusammenhang insbesondere die Bauarbeiten in diesem Haus, das schließlich im Milieuschutzgebiet Thomasiusstraße liegt. Hier wird Fußbodenheizung eingebaut, Balkone erweitert, Grundrisse geändert, das ist eigentlich alles im Milieuschutzgebiet nicht genehmigungsfähig. Aber es wurde vom Eigentümer ja auch gar kein Antrag gestellt …
    https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0921/calvinstrasse-21-der-schauplatz-einer-unendlichen-geschichte-092119.htm

  36. 136

    Auf Nachfrage haben wir erfahren, dass es einen milieuschutzrechtlichen Vorgang im Bezirk Mitte gibt. Für die vier bei Inkrafttreten des Milieuschutzgebietes noch bewohnten Wohnungen gelten die Bestimmungen, wird versichert. Ob sie wirklich durchgesetzt werden können, bleibt abzuwarten.
    Es wurden Anträge auf die milieuschutzrechtliche Genehmigung von Baumaßnahmen gestellt, von denen einige nicht genehmigt wurden: z.B. Grundrissveränderungen u.a. zur Vergrößerung des Aufzugsschachtes und Fußbodenheizungen. Trotzdem wurde umgebaut. Für drei Wohnungen wurde ein Baustopp verhängt, die vierte war noch bewohnt. Gegen beide Entscheidungen des Bezirks laufen Widerspruchsverfahren.

  37. 137

    … und im November beschreibt das MieterMagazin das Ende der Jahrelangen Auseinandersetzung. Alles Gute für die Mieter*innen, dass sie es endlich geschafft haben dem Stress zu entkommen!
    https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1121/calvinstrasse-21-das-ende-einer-zehnjaehrigen-auseinandersetzung-112113b.htm

  38. 138
    H. E. says:

    @ 137
    Tja, die Frage ist nur, wohin „entkommen“ !?
    Es muss schon angesichts der Wohnungsnot in Berlin schon mit sehr viel Glück einhergehen, wenn man nicht seinen angestammten Kiez verlassen sondern in seiner gewohnten Umgebung und damit seinem täglichen sozialen Umfeld bleiben kann. Und wenn es z. B. nur der morgendliche Schnack im Zeitungsladen ist ….

  39. 139

    @ H.E.,
    zu Deiner Beruhigung – tatsächlich konnten sie im Kiez umziehen.

  40. 140
    Mieter-Aktivist says:

    Unglaublich, jetzt werden in dem völlig umgekrempelten Haus Wohnungen zur Miete angeboten:
    https://www.immobilienscout24.de/expose/134097859
    3 Zimmer Wohnung We 11, 3.OG im BELLEVUE-ENSEMBLE mit hoher Energieersparnis am Tiergarten,
    2.223,38 € Kaltmiete, 80,85 m², 2.601 € Warmmiete

    die 2. 3-Zimmer Wohnung im 1. OG: 2.201 € Kaltmiete, 84,66 m², 2.579 € Warmmiete
    https://www.immobilienscout24.de/expose/134097822

  41. 141
    Mieter-Aktivist says:

    Vermietungsangebote sind schon wieder deaktiviert. Ich schicke der Redaktion mal meinen Screenshot von einem entsprechenden twitterpost – ausgerechnet von einem Charlottenburger CDU-Mitglied …

    Es wäre eigentlich sehr spannend herauszubekommen um welche Wohnungen es sich genau handelt, denn – falls wir uns erinnern – es gibt ja immerhin 4 Wohnungen im Haus, die unter die Milieuschutzsatzung fallen und nicht über einen bestimmten festgelegten Preis vermietet werden dürfen.
    Mal sehn, wie das Bezirksamt das kontrolliert.

  42. 142
    Susanne says:

    Jetzt gibt es auch noch einen Strafprozess – und zwar wegen der Bauarbeiten, die im April 2020 starteten und für die nach Beschwerden der Mieter*innen die Senatsumweltverwaltung Auflagen gemacht hat, die missachtet wurden.
    Am 20.7.2022 um 9:30 Uhr im Saal 3115 im Gericht in der Kirchstraße findet die mündliche Verhandlung statt. Kommt vorbei! Gerichtsverhandlungen sind öffentlich!
    Der Vorwurf lautet auf der Baustelle Calvinstraße 21 beim Betrieb einer Baustelle unter Verletzung behördlicher Auflagen vorsätzlich Lärm verursacht zu haben, was geeignet war bei den Mietern Gesundheitsbeeinträchtigungen zu verursachen.
    https://wem-gehoert-moabit.de/termine/?event_id=887&lang=de

  43. 143
    Mieter-Aktivist says:

    Wieder ein Artikel zu der Vermietungspraxis und dem ungenügenden Schutz durch Milieuschutz zu diesem Haus:
    https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0722/calvinstrasse-21-rabiate-entmietung-wird-auch-noch-belohnt-072212a.htm

  44. 144
    Susanne says:

    @142,
    der Termin von Juli wurde auf heute, 26. Oktober 2022 um 10:50 Uhr verschoben. Als ich heute im Gericht war, habe ich erfahren, dass der Termin nicht verschoben, sondern aufgehoben wurde.
    Hat sich die Senatsverwaltung mit Herrn K. von Terrial geeinigt?

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