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Lehrter Straße – Wohnen seit mehr als 100 Jahren illegal?

Das will jetzt der neu aufgestellte Bebauungplan (B-Plan) 1-91B ändern.

Die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  zum Entwurf des Bebauungsplans 1-91B „Lehrter Straße“ für die Grundstücke Lehrter Straße 6-12, 17-22 sowie die vor den Grundstücken Lehrter Straße 12 und 17 liegenden Flurstücke 7, 256 und 92 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit hat gestern begonnen. Die Unterlagen liegen aus:

Ort: Bezirksamt Mitte von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung, Fachbereich Stadtplanung, Müllerstraße 146, 13353 Berlin, Zimmer 166, Telefon 9018-45791
Zeit: Vom 14. April bis einschließlich 19. Mai 2014, während der Dienststunden Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung.

B-Plan2Sie wurden auch digital bereitgestellt:
Presseanzeige
Bebauungsplan 1-91B
Begründung

Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen.

Sie können Ihre Stellungnahme zu dem Bebauungsplan 1-91B während der oben genannten Auslegungszeit formlos an das Bezirksamt Mitte von Berlin, Fachbereich Stadtplanung, 13341 Berlin, oder über dieses Onlineformular abgeben.

Hier ist der Bericht über das Anhörungsergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteilugung (Drs. 1327/IV). Weitere Nachträge siehe ganz unten.

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Ursprünglicher Artikel vom 4. November 2013:

Schon seit einer Woche, nämlich vom 28. Oktober bis einschließlich 28. November 2013 liegt der Entwurf des Bebauungsplans 1-91B „Lehrter Straße“ für die Grundstücke Lehrter Straße 6-12 und das südlich angrenzende Flurstück 150, Lehrter Straße 17-22 sowie die vor dem Grundstück Lehrter Straße 12 liegenden Flurstücke 256 und 92 und dem vor dem Grundstück Lehrter Straße 17 liegenden Flurstück 7 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB aus.

Man hat die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen, die Pläne und Entwürfe einzusehen und sich Ziele, Zweck und Auswirkungen der Planung erläutern zu lassen, sowie Stellungnahmen zur Planung abzugeben. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen.

bild-planzeichnungOrt: Bezirksamt Mitte von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung, Fachbereich Stadtplanung, Müllerstraße 146, 13353 Berlin, Zimmer 167, Telefon 9018-45732

Zeit: Vom 28.10.2013 bis einschließlich 28.11.2013, während der Dienststunden Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung.

Die Unterlagen waren auch digital bereitgestellt:
Presseveröffentlichung
Bebauungsplanentwurf 1-91B
Begründung

Die Stellungnahme zu dem Bebauungsplan 1-91B kann während der oben genannten Auslegungszeit formlos an das Bezirksamt Mitte von Berlin, Fachbereich Stadtplanung, 13341 Berlin, oder über dieses Onlineformular abgeben werden. Hier findet man alle Informationen zur Bauleitplanung im Bezirk Mitte.

Dieser Teil der Lehrter Straße ist laut Baunutzungsplan von 1960 als beschränktes Arbeitsgebiet festgesetzt. Eines der Planungsziele ist tatsächlich „die im Bestand vorhandene Wohnnutzung erstmals planungsrechtlich zulässig zu machen“.  In der Lehrter Straße wurden bereits Ende der 1980er Jahren Bebauungspläne aufgestellt worden. Für dieses Gebiet der (qualifizierte) B-Plan II-138 und auch eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt. Danach passierte allerdings erstmal zehn Jahre nichts.  Schließlich wurde 2002 das Verfahren mit erweiterten Grenzen – eine geplante Grünfläche auf ehemaligem Bahngeländer hinter der Lehrter Straße 6 war dazugekommen – weitergeführt allerdings ohne Erfolg u. a. wegen Problemen mit Altlasten. In diesem Sommer wurde die Einstellung dieses Plans beschlossen und die Aufstellung des einfachen B-Plans 1-91B, der jetzt ausliegt.

L16-19-250Schon damals sollte ein Mischgebiet festgesetzt werden, um das Wohnen zu schützen. Warum macht man das denn eigentlich nicht mit einem Wohngebiet (WA)? Aber zwischen den Wohnhäusern liegt ja jetzt das A&O Hostel.

Das Gewerbehaus im hinteren Bereich, das ehemalige Hertie-Lager Lehrter Straße 17 (früher 16-19), wurde Anfang des Jahres verkauft. Die neuen Eigentümer, die Lehrter 17 ImmobilienverwaltungsGmbH, die zur Minerva-Immobilien-Gruppe gehört, wollen in das Fabrikgebäude Lofts zum Wohnen einbauen und ein zweistöckiges Gewerbegebäude aufstocken. Auch das ist ein Grund, weshalb dieser B-Plan jetzt bearbeitet wird. Als Zwischennutzung ist eine Galerie eingezogen. Bisherige Gewerbemieter konnten keine längerfristigen Vertrag mehr abschließen, deshalb wird die Aroma Offensive Ende des Jahres schließen. Ob die Indonesische Botschaft in der Lehrter Straße 16-17 im Gebäudeteil vorne an der Lehrter Straße bleiben wird, ist nicht bekannt.

Bei der Betroffenenratssitzung am Dienstag, den 5. November soll der B-Plan besprochen werden (Protokoll). Es gibt auch noch Festsetzungen für Flurstücke, die Vorgartenflächen sind und die Fläche des Döberitzer Grünzugs. Das muss man sich alles noch einmal genauer ansehen oder erläutern lassen.

Nachtrag:
Die BLN (Berliner Arbeitsgemeinschaft Naturschutz) hat bereits eine Stellungnahme abgegeben (Wortlaut in Kommentar Nr. 3). Die Stellungnahme des Betroffenenrats Lehrter Straße (Wortlaut in Kommentar Nr. 4).

Nachtrag zum Projekt Lehrter Straße 17:
Es gibt bereits eine erste Vision (nicht mehr online), wie es aussehen könnte, auf der Seite der Architekten Baumhauer. Darauf scheint es, als ob die Remisengebäude für neue Townhouses weichen müssen. Das ist aber laut Auskunft des Architekten noch nicht entschieden und hängt von der Statik der bestehenden Gebäude ab.

Nachträge zum B-Plan:
Der Bericht über das Anhörungsergebnis ist in den Unterlagen zur nächsten BVV (Drs. 1327/IV). Man Kennt das ja schon „Wird nicht berücksichtigt“, „wird nicht berücksichtigt“. Und die Fläche des Döberitzer Grünzugs wird aus dem B-Plan wieder rausgenommen, weil sie ja über das Planfeststellungsänderungsverfahren beim Eisenbahn-Bundesamt läuft!

Die öffentliche Auslegung des B-Plans 1-91B ist heute im Amtsblatt veröffentlicht und mit dieser Pressemitteilung des Bezirksamts Mitte angekündigt: vom 14. April bis 19. Mai 2014.

Anfang Juli 2014: laut Auskunft der Bauaufsicht ist noch kein Bauantrag für die Lehrter Straße 17 gestellt worden. Was den B-Plan 1-91B betrifft, soll er nach der Sommerpause – also zu September – in die BVV kommen, danach folgt 2 Monate Rechtsprüfung durch die Senatsverwaltung. Also die Festsetzung kann noch ein bisschen dauern.

Die Vorlage zum B-Plan ist in den Bezirksamtsbeschlüssen vom 15.7.14 und wird in die September BVV kommen und vermutlich am 5.11. in den Stadtplanungsausschuss.

Der B-Plan-Entwurf 1-91B ist als Vorlage zur Kenntnisnahme in den Unterlagen zur nächsten BVV am 18. September 2014 als Drs. 1563/IV mit allen fünf Anlagen. Im Stadtentwicklungsausschuss am 24.9.14 wurde er nicht behandelt, sondern auf die nächste Sitzung verschoben.

Wie den Kommentaren (ab Nr. 11) zu entnehmen ist, wurde das Projekt im November bei der Betroffenenratssitzung vorgestellt und zweimal im Stadtentwicklungsausschuss beraten, bevor die BVV am 18. Dezember 2014 den Plan als Rechtsverordnung beschlossen hat (Drs. 1563/IV).

Nachträge zum Projekt Lehrter 17:
Artikel im Tagesspiegel über die Lehrter Straße 17, ein wenig zu euphorisch über Zwischennutzung und Kunst in leerstehenden Büros, bis dann endlich zu Wohnungen umgebaut werden darf. Allerdings würden Anwohner oder andere Insider sagen, nicht ganz zutreffend dieser Bericht, denn was ist eigentlich mit den Gewerbetreibenden, die dort raus mussten, wie der Aroma Offensive oder denjenigen, die bleiben möchten, wie die akademie.de?

Die Vermarktung der Loftwohnungen, Town- und Penthouses startet am Samstag, 6. September 2014. Hier die Webseite des Projekts „Loftblick 17„. Vermarktet wird das Minerva-Projekt von BBI Immobilien, die am Kurfürstendamm sitzen, aber gerade ein Vermarktungsbüro vor Ort in den ehemaligen Räumen der Aroma Offensive einrichten. Von den 43 Einheiten sind bereits 11 reserviert.

Remise-L17-250Die Bauarbeiten haben im Frühjahr 2015 begonnen. Das Dachgeschoss aus den 1990er Jahren ist bereits abgebaut. Jetzt wird auch über Immonet vermarktet, z.B. 3-Zi-Penthaus, 151 qm, fast 900.000 Euro oder 5-Zi, 206 qm, fast 1.200.000 Euro . Interessanterweise sind gerade die teuren Wohnungen noch zu haben, 22 Whg. sind schon weg.

Prospekt des gesamten Projektes.

Der Abriss der Remise am nördlichen Grundstücksrand – dort sollen drei Townhäuser gebaut werden – ist Anfang Juli bereits erfolgt.

Nachtrag zum B-Plan:
Wie der Begründung für den angrenzenden B-Plan 1-67VE (Seite 22, 116 – leider nicht mehr im Netz) zu entnehmen ist, wurde der B-Plan 1-91B nicht festgesetzt, da die Rechtsprüfung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ihn beanstandet hat.
Dazu gibt es jetzt auch zwei Große Anfragen in der September-BVV (Drs. 2254/IV) und etwas knapper Drs. 2245/IV.

Die Antwort zu den beiden Anfragen Drs. 2254/IV und Drs. 2245/IV sind jetzt da: Es heißt, dass es Abwägungungsfehler gab bezüglich der „Aufhebung des Maßes der baulichen Nutzung“ und der „Konfliktbewältigung der Lärmschutzproblematik“. Die Verfahrensschritte Behördenbeteiligung und Öffentlichkeitsbeteiligung müssen wiederholt werden.

Nachtrag zum Projekt Lehrter Straße 17:
Der Bau ist im Juli 2017 fast fertiggestellt. Neue Bewohner*innen sind bereits seit dem Frühjahr auf die Baustelle gezogen.

Hier ein Architektur-Artikel CUBE 1/17

18 Kommentare auf "Lehrter Straße – Wohnen seit mehr als 100 Jahren illegal?"

  1. 1
    Peter says:

    Vielen Dank für den Artikel!
    Sehe ich das richtig, dass sich also praktisch nichst ändert, nur der Titel umbenannt wird?
    Vermutlich können die den Umbau vom Hertie-Lager zu Lofts ohne diese Änderung nicht durchführen, da ja sonst illegalerweise Wohnraum entstehen würde.
    Eine Frage zum Text: „Die neuen Eigentümer, die Lehrter 17 ImmobilienverwaltungsGmbH, die zur Minerva-Immobilien-Gruppe gehört, wollen in das Fabrikgebäude Lofts zum Wohnen einbauen und ein zweistöckiges Gewerbegebäude aufstocken.“
    Was heißt „zweistöckiges Gewerbegebäude aufstocken“?
    Wollen die noch ein weiteres Gebäude auf das Gründstück setzten? Oder einen Teil umbauen?

  2. 2

    Kein neues Gebäude, sondern eine Aufstockung des niedrigen Gebäudes am Nordrand des Grundstückes, das zur Zeit vom bloombury Lieferservice genutzt wird.
    Aber ob und wie hoch eine Aufstockung genehmigt wird, wissen wir noch nicht, denn das würde dem Neubau, der ja dahinter von der Groth Gruppe geplant wird, viel Licht wegnehmen.

    Aber bitte nicht den Schluss ziehen „es ändert sich nichts“, sondern beteiligen!! Am besten zum Stadtplanungsamt gehen, sich die Pläne erläutern lassen, Einwendungen schreiben, z.B. sollten die Wohnhäuser vielleicht als Wohngebiet festgelegt werden ….
    denn auch für den Mittelbereich (die neuen 600 Wohnungen der Groth Gruppe) soll jetzt – im Gegensatz zu früheren Plänen – Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden.

  3. 3
    BLN - Berl. Landesarbeitsgem. Naturschutz says:

    Wir haben folgende Stellungnahme zum B-Plan 1-91 B eingereicht:

    „B-Planentwurf 1-91B Lehrter Straße 6-12, Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
    Stellungnahme der BLN und ihrer Mitgliedsorganiosationen
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    nach Einsichtnahme in die Unterlagen nehmen wir wie folgt Stellung:
    Im Planentwurf erfolgt keine Festsetzung der im Bestand vorhandenen Straßenbäume und sonstiger Begrünung. Im Sinne einer ökologisch wertvollen Bebauungsplanung sollten die vorhandenen Straßenbäume gemäß BauGB Anl. PlanzVO 90 5 Planzeichenverordnung durch „Erhaltung: Bäume“ gesichert bzw. ggf. mögliche Lückenschließungen durch „ Anpflanzen: Bäume“ ergänzt werden.
    Ebenso sollten die vorhandenen Vorgärten festgesetzt und ihr Erhalt durch textliche Festsetzung oder per PlanZ VO 90 5 gesichert werden. Der Erhalt von Vorgärten entspricht u. a. den Zielstellungen des Berliner Landschaftsprogramms.
    Leider wurden in der Begründung zum B-Plan die jeweiligen Entwicklungsziele und Maßnahmen der vier Programmpläne nicht dargestellt, sondern nur die zugeordneten Landschaftsräume benannt. Der Programmplan Landschaftsbild wurde ganz „vergessen“
    Der Teilplan Landschaftsbild fordert für das Gebiet:
    Erhalt und Entwicklung begrünter Straßenräume, Wiederherstellung von Alleen, Stadtplätzen und Vorgärten
    Betonung von Block- und Platzrändern durch Baumpflanzungen, Begrünung von Höfen, Wänden und Dächern
    Der Teilpan Biotop- und Artenschutz benennt folgende Ziele und Maßnahmen:
    Erhalt von Freiflächen und Beseitigung unnötiger Bodenversiegelung in Straßenräumen und Höfen
    Schaffung zusätzlicher Lebensräume für Flora und Fauna (Hof-, Dach-, Fassadenbegrünung)
    Kompensation bei baulichen Verdichtungen
    Verwendung standortgemäßer Wildpflanzen
    zusätzlich stellt er die Bahntrasse im Osten dar als Umwandlung, Neuschaffung, Renaturierung von sonstigen Prioritätsflächen für Biotopschutz und Biotopverbund und fordert die vorrangige Entwicklung der Verbindungsfunktion für sonstige Arten (Bahnböschungen).
    Der Teilplan Erholung und Freiraumnutzung nennt als Ziele und Maßnahmen:
    – Erschließung von Freiflächen und Erholungspotenzialen
    – Entwicklung von Konzepten für die Erholungsnutzung
    – Entwicklung von Wegeverbindungen
    – Schutzpflanzungen bei angrenzender Wohn- und Erholungsnutzung
    – für Bereiche nördlich und südlich fordert er speziell die Neuanlage und Verbesserung eines Grünzugs bzw. einer Grünfläche, Minderung der Barrierewirkung von Straßen und Bahnflächen, Auslagerung beeinträchtigender Störungen und Verbesserung der Aufenthaltsqualität
    Der Teilplan Naturhaushalt und Umweltschutz benennt es als Siedlungsgebiet mit Schwerpunkt Entsiegelung und fordert:
    – Erhöhung der naturhaushaltwirksamen Flächen (Entsiegelung sowie Dach-, Hof-, Fassadenbegrünung)
    – Kompensationen bei Verdichtung
    – Berücksichtigung von Boden- und Grundwasserschutz
    – dezentrale Regenwasserversickerung
    – Förderung emissionsarmer Heizsysteme
    – außerdem stellt er durch die Lage im Vorranggebiet Luftreinhaltung die Anforderungen Emissionsminderung, Erhalt von Freiflächen /Erhöhung des Vegetationsanteils, Immissionsschutz empfindlicher Nutzungen sowie als Überwachungs- und Sanierungsschwerpunkt den Immissionsschutz dar.
    Wir müssen sicher nicht extra darauf hinweisen, dass das LaPro behördenverbindlich ist.
    Unterstützt werden diese Ziele und Maßnahmen durch weitere Pläne und Programme, z.B. den StEP Klima von 2011, hier insbesondere die Ausschöpfung von Entsiegelungspotenzialen.
    Aus oben dargestelltem ergibt sich die Notwendigkeit außer konkreten Vegetationsfestsetzungen weitere ökologische Festsetzungen zu treffen:
    extensive Dachbegrünungen
    dezentrale Regenwasserversickerung
    Wegebeläge mit luft-, wasserdurchlässigem Aufbau
    Festsetzung der Grünverbindung im Norden,
    Festsetzung eines Grünstreifens im Osten, entlang der Bahn
    Festsetzung einer geplanten Fußgänger- und Radfahrerstraße im Süden mit Anpflanzung von Vegetationsstreifen – außerdem soll sie doch wohl zu Recht Döberitzer GRÜNzug heißen –
    emissionsarme Heizsysteme usw.
    Zwar wird in der Begründung unter II.1. behauptet, dass „neben der Festsetzung der Art der Baulichen Nutzung kein Erfordernis für weitere qualifizierende Festsetzungen“ besteht. Dem widersprechen wir, denn die bestehenden Baulichkeiten haben sowieso Bestandsschutz. Sollten diese jedoch abgerissen und die Grundstücke anders bebaut werden, so sind im dann geltenden B-Plan hierfür weitere qualifizierende Festsetzungen unumgänglich
    Der geplante Fußgänger- und Radfahrweg befindet sich in einem als Grünanlage gekennzeichneten Bereich. Es werden jedoch keinerlei Aussagen zu seiner Bepflanzung getroffen. Weg soll die Grünfläche des Fritz-Schloß-Parks mit Grünflächen östlich der Bahn verbinden und sollte daher auch selbst als Grünfläche gestaltet werden bzw. erhalten bleiben. Es ist auch hier notwendig, die vorhandene Bepflanzung in die Planzeichnung aufzunehmen. Es ist sinnvoll den Radweg als begrünten Straßenzug festzusetzen. Eine Pflanzliste gemäß den Richtlinien der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Berlins Biologische Vielfalt: Pflanzen für Berlin – Verwendung gebietseigener Herkünfte, 2013) ist in die Festsetzungen aufzunehmen.
    Entgegen der vorgesehenen Planung als einfacher Bebauungsplan sollte das Maß der baulichen Nutzung festgesetzt werden, und zwar gemäß den bisherigen Gegebenheiten (Seite 9 der Begründung) mit einer GRZ von 0,3 und 3-5 Vollgeschossen. Damit wird einer zu starken baulichen Nach-Nutzung vorgebeugt.
    Mit freundlichem Gruß

    Manfred Schubert
    Geschäftsführer
    für unsere nach § 63 BNatSchG anerkannten Mitgliedsverbände:
    gez. Dr. H. Berger (Naturschutzzentrum Ökowerk Berlin)
    gez. T. Hauschild (Naturschutzbund Deutschland, LV Berlin)
    gez. L. Miller (GRÜNE LIGA, Berlin)
    gez. H. Schinowsky (Bund für Umwelt und Naturschutz, LV Berlin)
    gez. C. Schwanitz (Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, LV Berlin)
    gez. A. Solmsdorf (Baumschutzgemeinschaft Berlin)
    gez. G. Strüven (NaturFreunde, LV Berlin)“

  4. 4

    Die Stellungnahme des Betroffenenrats
    Berlin, den 28.11.13

    Einwendungen im Rahmen der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, § 3 Abs. 1 BauGB
    zum Bebauungsplan 1-91B

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-91B, hier: frühzeitige
    Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB machen wir die folgenden Einwendungen geltend:

    1. Das Gebiet wird im Bebauungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Das Gebiet dient aber vorwiegend zum Wohnen. Nach mündlicher Auskunft ist nicht vorgesehen, diese Nutzung zu ändern – allenfalls soll das Verhältnis zwischen Wohnnutzung und Gewerbe zugunsten der Wohnnutzung verändert werden. Im Gegenteil soll dieser B-Plan nun seit mehr als 100 Jahren die dort existierende Wohnnutzung legalisieren. Der Grund, weshalb hier dennoch ein Mischgebiet ausgewiesen werden soll, ist, dass mehr Lärm erwartet wird, als in einem Wohngebiet zulässig wäre. Es ist unseres Erachtens ein Missbrauch der Festlegung, nicht von der tatsächlichen und geplanten Nutzung, sondern davon auszugehen, dass ungeachtet der tatsächlichen Nutzung ein höheres Maß an Störungen erlaubt sein soll, als in auf diese Art genutzten Gebieten erlaubt ist. Diese „Umwidmung“ verletzt deshalb die Rechte der Anwohner_innen.
    Das gesamte Gebiet sollte als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden. Das existierende Hotel/Beherbergungsbetrieb wäre ausnahmsweise zulässig und hätte Bestandsschutz. Jedoch könnte bei einer Umnutzung darauf hingewirkt werden, dass keine weitere störende Nutzung entsteht.
    Die Botschaft kann als Sondernutzung eingetragen werden. Alle Gewerbe, die der Versorgung des Wohngebiets dienen, wären weiter zulässig. Für WA spricht außerdem die erklärte Absicht in dem an den Geltungsbereich nördlich anschließenden B-Plan WA auszuweisen. Auch dort wird es einen geringen Anteil Gewerbe geben.

    2. Unserer Meinung nach sollte das Maß der baulichen Nutzung festgesetzt werden, und zwar gemäß den bisherigen Gegebenheiten (Seite 9 der Begründung) mit einer GRZ von 0,3 und 3-5 Vollgeschossen. Damit wird einer zu starken baulichen Nach-Nutzung vorgebeugt, die entstehen könnte. Daher ist ein einfacher B-Plan unserer Meinung nach nicht sinnvoll. Auch wenn in der Begründung unter II.1. Behauptet wird, dass „neben der Festsetzung der Art der baulichen Nutzung kein Erfordernis für weitere qualifizierende Festsetzungen“ bestünde, halten wir eine Festsetzung des Maß der baulichen Nutzung für wichtig. Die bestehenden Gebäude/Nutzungen genießen Bestandsschutz. Sollten diese jedoch abgerissen oder umgenutzt werden und die Grundstücke anders bebaut werden, so sind im dann geltenden B-Plan hierfür weitere qualifizierende Festsetzungen notwendig. So könnte auch der existierenden Gefahr weiterer Verdichtung durch Aufstockungen entgegen gewirkt werden.

    3. postiv sehen wir den Auschluss von Gartenbaubetrieben, Tankstellen und Vergnügungsstätten im Geltungsbereich.

    4. Wir halten es nicht für sinnvoll das ganze Flurstück südlich der Lehrter Straße 6-8 als Verkehrsfläche für Fußgänger und Radfahrer auszuweisen. Wir sind der Meinung, dass die fünf Kleingärten an der Döberitzer Verbindung, die wir natürlich für Radfahrer und Fußgänger unbedingt wünschen, nicht stören. Der Platz ist ausreichend für Radfahrer und Fußgänger und aus ökologischen Gründen und als Abwechslung im Stadtbild stellen die fünf Kleingärten eine interessante Abwechslung dar. Weitere Bäume in einer Rasenfläche sind nicht so interessant, wie die intensiv genutzten Gärten, in denen Kinder spielen, die in der direkten Nachbarschaft wohnen, in denen Gemüse angebaut wird. Es sollten nur Auflagen gemacht werden, die Zäune nicht ganz so hoch blick dicht zu verhängen. Eher sollten Hecken als Schutzpflanzungen angelegt werden. Das entspricht auch der Zielsetzung des Teilplans Erholung und Freiraumnutzung des Landschaftsprogramms (LaPro).
    Falls Sie diesem Vorschlag nicht folgen, müssen unbedingt für die Gärtner Ersatzparzellen bereit gestellt werden.

    4. Die existierenden Vorgärten sollen nicht in die Straßenfläche integriert werden, sondern als Vorgärten festgesetzt werden.Das kann durch textliche Festsetzung oder per PlanZ VO 90 5 geschehen. Die Zielstellungen des LaPro sind für Behörden verbindlich und die Festsetzung der Vorgärten (wie auch Erhalt oder Ergänzung anderer Grünstrukturen) entspricht der Zielsetzung.Denn der Teilplan Landschaftsbild des LaPro fordert für das Gebiet den Erhalt und die Entwicklung begrünter Straßenräume, die Wiederherstellung von Alleen, Stadtplätzen und Vorgärten, sowie die Begrünung von Höfen, Wänden und Dächern.

    5. Außerdem sollten die im Bestand vorhandenen Straßenbäume und sonstige Begrünung festgesetzt werden, damit die Bebauungsplanung auch ökologisch und nachhaltig wirkt (Straßenbäume gemäß BauGB Anl. PlanzVO 90 5 Planzeichenverordnung durch „Erhaltung: Bäume“ gesichert bzw. ggf. mögliche Lückenschließungen durch „ Anpflanzen: Bäume“ ergänzt). Der Grünstreifen, in dem die Straßenbäume stehen, sollte qualitätsmäßig verbessert werden, daher sollte er als Grünfläche ausgewiesen werden.

    6. Soziale Infrastruktur/Spielplätze, S. 5: Es ist nicht ersichtlich, dass der Spielplatz an der Seydlitzstraße eigentlich zwei Spielplätze sind. Wenn das geändert würde, könnten Irritationen vermieden werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Susanne Torka i.A. Betroffenenrat Lehrter Straße

  5. 5
    Susanne Torka says:

    Es gibt bereits ein Projektbild (eine erste Vision – noch ganz unverbindlich) auf der Seite des Architekten für die Lehrter Straße 17:
    http://www.baumhauer.com/?p=2450

  6. 6

    Mit dem B-Plan 1-91B beeilt sich das Bezirksamt wirklich. Heute ist die öffentliche Auslegung im Amtsblatt veröffentlicht und eine Pressemitteilung weist auf den Auslegungstermin hin: 14.4. – 19.5.
    http://www.berlin.de/ba-mitte/aktuell/presse/archiv/20140404.0930.396090.html

    In dieser Zeit sind Einwendungen und Stellungnahmen möglich. Ob das aber was bringt, bleibt abzuwarten, siehe die Abwägung in der frühzeitigen Bürgerbeteiligung:
    http://www.berlin.de/ba-mitte/bvv-online/vo020.asp?VOLFDNR=5957

  7. 7
    BVV-Beobachter says:

    In den Bezirksamtsbeschlüssen vom 15.7. ist die Vorlage zur Beschlussfassung über diesen B-Plan drin mit allen Einwendungen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit.
    Vermutlich wird die Vorlage in der BVV am 24.9. auf der Tagesordnung stehen und schätzungsweise in den Stadtentwicklungsausschuss überwiesen werden, der am 5.11. danach erst wieder tagt, weil es im Oktober wegen der Herbstferien keine Sitzung gibt.

    http://www.berlin.de/imperia/md/content/bamitte/ba_beschluesse/893_2014_bav_b_plan_1_91b_entscheidrvo.pdf?start&ts=1405514607&file=893_2014_bav_b_plan_1_91b_entscheidrvo.pdf

  8. 8

    Der oben im Nachtrag verlinkte Tagesspiegel-Artikel zur Zwischennutzung Lehrter 17 durch Kunstprojekte, ist leider nicht wirklich gut recherchiert. Gewerbetreibende sind gekündigt worden (siehe oben=, es gibt auch welche, die gerne drin bleiben möchten und bitte was sind „Live excape games“? o.k. kommen aus Asien, rein kommerzielle Freizeitbeschäftigung, was hat das mit Kunst zu tun?
    http://exit-game.de/jetzt-spielen/

  9. 9
    Nachbar says:

    Ich wollte mich eigentlich nur erkundigen, WER von den Zwischennutzern gestern Nacht Geburtstag gefeiert hat und sie daran erinnern, dass da auch ein Wohnhaus ist…
    und stelle fest, das Vermarktungsbüro für die Lofts wird bereits eingerichtet und lädt morgen von 11-15 Interessenten, die viel Geld für Lofts ausgeben wollen, zur Besichtigung ein:
    http://www.loftblick17.com/de/

  10. 10
    Nachbarin says:

    Meine Güte! 3 Wochen nachdem diese „Wohnungen“ auf den Markt geworfen wurden, sind schon 15 reserviert! Und das bei diesen Preisen: 3.300 bis 6.300 Euro pro Quadratmeter.
    Und dafür wird preisgünstiger Gewerberaum vernichtet! Mehr Wohnen in der Lehrter Straße ist ja gut und schön, aber brauchen wir diese Wohnungen?

  11. 11

    Am 4.11.14 um 19 Uhr wird im B-Laden das Bauvorhaben Loftblick 17 vorgestellt und am 5.11.14 um 17:30 Uhr gibt es eine Begehung des B-Plan-Gebietes im Rahmen des Stadtentwicklungsausschusses. Treffpunkt: Lehrter Straße 9. Um ca. 18:15 Uhr wird die Ausschuss-Sitzung im Poststadion/Casino fortgesetzt.
    Der B-Planentwurf 1-91B wird beraten und es soll die Beschlussfassung zur Festsetzung erfolgen.

  12. 12
    H. E. says:

    “ …. um 17:30 Uhr gibt es eine Begehung des B’plan-Gebietes …“

    Bei mir (auch in Berlin) ist es jetzt 17:30 Uhr und stockfinster und nicht wegen des Wetters sondern wegen der Jahreszeit!
    Die Damen und Herren aus der BVV müssen ja die Gegend schon gut kennen, wenn sie auch auf grund dieses Besuches über den B’plan beraten und abstimmen sollen/wollen.

  13. 13
    Susanne Torka says:

    Man konnte eigentlich noch genug sehen, auch wenns dunkel war – hier in der Stadt ist es ja nie richtig dunkel.
    Aber:
    am 26.11. ist das Thema noch einmal im Stadtentwicklungsausschuss (diesmal allerdings in der Karl-Marx-Allee), voraussichtlich ab ca. 20 Uhr
    Tagesordnungspunkte mit Moabit-Bezug:
    …..
    TOP 8.3 Bebauungskonzepte Bremer Straße: Vorstellung aller Bebauungsvarianten BE: Bezirksamt Mitte
    TOP 9 Beratung und Beschlussfassung von Drucksachen
    TOP 9.1 Wohnungsbaupotentiale in Moabit-West 1434/IV Fraktion der SPD
    TOP 9.2 Bebauungsplanentwurf 1-91B (Lehrter Straße) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-91B. 1563/IV Bezirksamt Mitte von Berlin
    [TOP 9.3 Mauerreste und Denkmalbereiche am Spreeufer zwischen Paula-Thiede-Ufer und Michaelkirchstraße berücksichtigen (Bebauungsplanentwurf I-32aa) 1606/IV Bildung, Kultur und Umweltschutz]
    TOP 9.4 Zukunft der Bremer Straße 10 gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern gestalten 1631/IV Fraktion der SPD
    TOP 9.5 BImA zum Erhalt von Wohnraum in öffentlicher Hand verpflichten 1651/IV Piratenfraktion …..

  14. 14

    Gestern haben wir uns mit dem B-Plan 1-67VE für den Mittelbereich der Lehrter Straße beschäftigt. In der Begründung zu diesem Plan:
    http://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/verbindliche-bauleitplanung/1-67ve_begruendung.pdf
    steht auf Seite 22,
    dass der B-Plan 1-91B, den die BVV am 18. Dezember 2014 als Rechtsverordnung beschlossen hatte, bei der Rechtsprüfung der Senatsverwaltung durchgefallen ist und weitere Verfahrensschritte notwendig seien.
    Gab es da nicht mal eine Anfrage in der BVV – Mitte kann alles nur keine Bebauungspläne oder so ähnlich?

  15. 15
    H. E. says:

    Die Anfrage gab es. Und zwar m. E. von Bü90/Grüne, als im letzten Herbst vom OVG der vorhabenbezogene Bebauungsplan für Schultheiss für ungültig erklärt wurde, weil erst das Bezirksamt und dann natürlich auch die BVV einfach verschiedene Dinge ignoriert haben, damit genau so groß gebaut werden kann, wie es der Investor geplant hatte. Na ja, vielleicht hat man es ja auch nur übersehen !

    Und zur Erinnerung:
    Die Baugenehmigung für Schultheiss hat die CDU-geführte Abt. Stadtentwicklung Mitte zufällig genau einen Tag vor diesem Urteil erteilt. Wenn man damit bis nach dem Urteil gewartet hätte, was ich als Bürger von einer Verwaltung eigentlich erwartet hätte, wäre die Erteilung der Baugenehmigung m. E. nicht mehr möglich gewesen ohne Änderung der Pläne und ein neues B’plan-Verfahren, was wiederum eine monatelange Verzögerung bedeutet hätte.

  16. 16
  17. 17

    Die beiden Anfragen zum B-Plan sind beantwortet. Ergebnis:
    Es gab Abwägungungsdefizite und zwar bezüglich der „Aufhebung des Maßes der baulichen Nutzung“ und der „Konfliktbewältigung der Lärmschutzproblematik“. Jetzt muss die Behördenbeteiligung und Öffentlichkeitsbeteiligung wiederholt werden.
    Links zu den Antworten oben im Nachtrag.

  18. 18

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